menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Einteilung der Wahlbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0779/23_ST den Antrag gestellt, die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 vorzeitig zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, das Wahlgebiet zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter zu wählen sind. Die Begründung der Fraktion führt an, dass eine frühzeitige Festlegung den politischen Parteien und Wählergruppen die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern erleichtern sowie den Wahlvorschlagsträgern mehr Zeit für die Information der Bürgerinnen und Bürger über Programme und Personen ermöglichen soll. Dabei wird auf die gesetzlichen Fristen des Kommunalwahlgesetzes NRW verwiesen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen und weist darauf hin, dass es keinen gesetzlich definierten, frühestmöglichen Zeitpunkt für die Einteilung der Wahlbezirke gibt. Zudem wird angeführt, dass eine Festlegung der Wahlbezirke zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund organisatorischer Gründe und sich ändernder gesetzlicher Vorgaben noch nicht sinnvoll sei. Da eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes bis zur Kommunalwahl 2025 bevorsteht und die Auswirkungen dieser Änderungen noch nicht absehbar sind, wird auf die Erwartung eines ersten Gesetzesentwurfs im Frühjahr 2024 hingewiesen.
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- 26.09.2023kein Ergebnis hinterlegt