Neufassung der Vergnügungsstättenverordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Neufassung der Vergnügungsstättenverordnung Informationen über den aktuellen Stand der Fortschreibung des städtischen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Gründe für die Verzögerung der für 2022 geplanten Aktualisierung sowie die Frage, ob seitdem Genehmigungen für neue Vergnügungsstätten erfolgt sind oder dadurch Einnahmeverluste für die Stadt entstanden sind.
Die Verwaltung erläutert in ihrer Stellungnahme, dass das bestehende Konzept aus dem Jahr 2010 primär die planungsrechtliche Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und Tanzlokalen behandelt. Neben städtebaulichen Empfehlungen, wie etwa einem Mindestabstand von 100 Metern zwischen Betrieben, setzen zudem der Glücksspielstaatsvertrag und dessen Landesverordnung enge Grenzen. Diese rechtlichen Vorgaben schreiben unter anderem Mindestabstände von 350 Metern zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.
Aufgrund dieser bestehenden Regelungen und der bereits durchgeführten Bebauungsplanverfahren sei die Notwendigkeit für neue Planungen zurückgegangen. Die Verwaltung gibt an, die Erarbeitung der Fortschreibung aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der personellen Kapazitäten vorerst ausgesetzt zu haben, beabsichtige jedoch eine Wiederaufnahme, sobald dies möglich und erforderlich ist. Seit Dezember 2012 wurden keine neuen Spielhallen genehmigt; im Bereich der Wettvermittlungsstellen sei ebenfalls ein Rückgang der Ansiedlungen zu verzeichnen. Ein durch die Verzögerung entstandener Einnahmeverlust wurde nicht festgestellt.
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