Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 04.077 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II regelt. Das Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des rund 55 Hektar großen ehemaligen Zechenstandortes am nördlichen Rand des Stadtteils Pelkum. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen östlich der Fangstraße und der Goerallee, ergänzt durch einen zentralen Grünzug.
Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlegung wurden die Einwände der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie eines weiteren Einwenders nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der RAG Aktiengesellschaft und der Mingas-Power GmbH wurden im Bebauungsplan teilweise berücksichtigt, während die Beiträge des Lippeverbandes und der Handwerkskammer Dortmund zur Kenntnis genommen wurden.
Das Projekt ist Teil einer umfassenderen Stadtentwicklung, die das Areal als „Creativ-Quartier“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel sowie Kultur und Kreativwirtschaft entwickeln soll. Durch die Konversion der Brachfläche sollen neue Wegeverbindungen zu den umliegenden Stadtteilen Pelkum und Wiescherhöfen geschaffen und die Innenentwicklung gefördert werden. Das Plangebiet umfasst voraussichtlich etwa 65,6 Prozent Wohnflächen sowie Anteile für Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen und Versorgungsflächen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Beschlussvorschlag erhoben.
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