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Beschlussvorlage

Einführung des Deutschlandtickets: Tarifanerkennung des Deutschlandtickets und Fortschreibung der bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge

1193/23_VL 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Tarifanerkennung des Deutschlandtickets auf dem Stadtgebiet beschlossen. Damit wird die Anerkennung des Tickets im Sinne des Regionalisierungsgesetzes sowie die entsprechende Tarif- und Beförderungsbestimmungen bestätigt. Die Stadt übernimmt dabei die Rolle der zuständigen Behörde für den Ausgleich finanzieller Nachteile bei den beteiligten Verkehrsunternehmen. Diese Anerkennung ist zunächst befristet auf den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023, da die entsprechenden Fördermittel von Bund und Ländern bis zu diesem Stichtag verbindlich zugesagt sind.

Um eine rechtskonforme Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten, wird die Verwaltung die bestehenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge zeitnah fortzuschreiben. Der Ausgleich der durch das neue Tarifangebot entstehenden Mindeneinnahmen erfolgt nach den geltenden Förderrichtlinien für das Deutschlandticket im ÖPNV Nordrhein-Westfalen. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind neutral, da die Ausgaben in Höhe von etwa 2 Millionen Euro vollständig durch die Zuwendungen von Bund und Ländern refinanziert werden.

Die Maßnahme dient dazu, die Voraussetzungen für den Defizitausgleich der Verkehrsunternehmen zu schaffen, die durch die Einführung des preisgünstigen Angebots mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Vorgehensweise zur Ausreichung der Mittel wurde mit den anderen Aufgabenträgern im Raum Ruhr-Lippe abgestimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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