Änderung der Satzung der Städtischen Musikschule
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule beschlossen. Die Neufassung dient primär der rechtlichen Heilung eines zuvor beschlossenen Entwurfs, der aus formalen Gründen nicht rechtsgültig war, sowie der inhaltlichen Optimierung der organisatorischen Abläufe.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Anpassung der Kündigungsfristen und -termine. Um die Planung der Deputate für die Lehrkräfte verlässlicher zu gestalten, wurden die Kündigungsfristen im Kernbereich sowie im Programm „JeKits“ von einem auf zwei Monate verlängert. Zudem wurden die Kündigungstermine im Kernbereich vereinheitlicht und für das „JeKits“-Programm zusätzliche Termine zum Ende eines Schulhalbjahres eingeführt.
Die Neuregelung umfasst ferner die Festlegung von zwei zusätzlichen, beweglichen unterrichtsfreien Tagen im Kernbereich, um die Unterrichtsplanung trotz beweglicher Feiertage zu sichern. Inhaltliche Anpassungen betreffen zudem die Präzisierung von Kündigungsmöglichkeiten bei organisatorischen Veränderungen der Musikschule sowie die Erweiterung des Spektrums an Kooperationspartnern, unter anderem durch die Einbeziehung von Jugendzentren und Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Änderungen Mindererträge bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 3.744 Euro zu erwarten sind, für die jedoch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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