menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Hammer Strukturen erhalten – Betreuung junger arbeitssuchender Menschen muss bei den Kommunalen Jobcentern bleiben
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0680/23 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die geplante Übertragung der Betreuung erwerbsfähiger, arbeitssuchender und hilfebedürftiger junger Menschen unter 25 Jahren von den Kommunalen Jobcentern auf die Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2025.
Die Fraktion führt aus, dass diese geplante Umstrukturierung auf Bundesebene darauf abzielt, Einsparungen im Bundeshaushalt zu realisieren. In Hamm seien von dieser Verlagerung etwa 2.100 junge Menschen betroffen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die bestehenden Strukturen der Jugendberufsagentur Hamm durch die Änderung beeinträchtigt würden. Es wird argumentiert, dass die Betreuung dieser Zielgruppe einen vielschichtigen Förderungs- und Stabilisierungsbedarf aufweist, der durch die Trennung der Zuständigkeiten zwischen der Agentur für Arbeit, den Familienkassen und den Kommunalen Jobcentern erschwert würde. Zudem wird die Entstehung von Mehrfachstrukturen sowie ein Anstieg von Bürokratie und Kosten befürchtet.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, an die Bundesregierung zu appellieren, die Zuständigkeit für die Betreuung junger arbeitssuchender Menschen unter 25 Jahren bei den Kommunalen Jobcentern zu belassen, um eine ganzheitliche Förderung aus einer Hand zu gewährleisten.
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