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Antrag

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Einteilung der Wahlbezirke

0683/23_AT 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0683/23_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Befassung des Rates mit der Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 zu erwirken. Der Antrag wurde zur Beratung für die Ratssitzung am 26. September 2023 eingereicht.

Der Kern des Antrags sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, das Wahlgebiet zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter zu wählen sind. Als Begründung führt die Fraktion die gesetzlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen an. Demnach ist die Einteilung des Wahlgebietes durch den Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der aktuellen Wahlperiode vorzunehmen.

Ziel der Initiative ist es, den politischen Parteien und Wählergruppen eine frühzeitige Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen. Zudem soll durch eine rechtzeitige Bekanntgabe der Wahlbezirke den Wahlvorschlagsträgern und den Kandidaten mehr Zeit zur Verfügung stehen, um die Bürgerinnen und Bürger über ihre Personen und Programme zu informieren.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 26.09.2023
    kein Ergebnis hinterlegt