Bebauungsplan Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1198/23 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.096 vorgelegt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 56.000 m² im Bereich Hamm-Bockum-Hövel, begrenzt durch die Stefanstraße, die Hagenstraße, die Rautenstrauchstraße und die Berliner Straße. Ziel des Verfahrens ist die Sicherung des Schulstandortes der Sophie-Scholl-Gesamtschule sowie der Gebrüder-Grimm-Grundschule und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Standortes um eine weitere Dreifachsporthalle.
Durch die neue Planung soll das Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden, da die bisherige Festsetzung als reines Wohngebiet nicht mehr der realen Entwicklung entspricht. Der Bebauungsplan legt für den Schulstandort eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule / Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ fest. Die bestehende öffentliche Grünfläche im westlichen Bereich wird als Spielplatz definiert. Für das wohnbaulich genutzte Grundstück an der Stefanstraße wird die Festsetzung als reines Wohngebiet fortgeführt.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Naturschutzbehörde und des Lippeverbandes berücksichtigt, während die Hinweise der Stadtwerke zur Kenntnis genommen wurden. Der Plan sieht zudem Vorgaben zur Dachgestaltung und zur Begrünung von Flächen vor.
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