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Stlgnahme

menschlich. wertschätzend. gemeinsam. Auf zum WIR. Induktionsschleifen in öffentlichen Gebäuden

0782/23_ST 26.09.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Funktionsfähigkeit von Induktionsschleifen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Hamm Informationen zur Wartung und zum Zustand dieser Anlagen angefordert. Im Fokus standen dabei insbesondere die technischen Gegebenheiten im Kurhaus sowie im Gerd-Buccerius-Saal. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob die vorhandenen Systeme nicht mehr gewartet würden und ob Defekte vorliegen, die eine Reparatur erforderlich machen.

Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass in den genannten Objekten Induktionsschleifen vorhanden sind. Eine regelmäßige Wartungspflicht für diese Anlagen bestehe nicht; die Funktionsprüfung werde durch den jeweiligen Betreiber oder den Hausmeister durchgeführt. Bei auftretenden Störungen werde eine Instandsetzung nach Marktverfügbarkeit zeitnah veranlasst. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit der Hörunterstützung von der Art der Veranstaltung und der gewählten Bestuhlung abhängt.

Hinsichtlich des aktuellen Zustands teilte die Verwaltung mit, dass die Anlage im Gerd-Buccerius-Saal nach Rücksprache mit dem Hausmeister und einer Fachfirma betriebsbereit ist. Ein zusätzlicher Funktionstest mit Leistungsmessung durch die Verwaltung sei kurzfristig veranlasst worden. Auch die Anlage im Kurhaus wurde nach einer Funktionsprüfung durch den Betreiber als funktionstüchtig und betriebsbereit eingestuft.

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Beratungsfolge

  • 26.09.2023
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