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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 15.12.2020, Nr. 0031/20
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 14.01.2021, Nr. 0034/21
- 3.Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den StärkungspaktZur Vorlage · 0210/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0210/21_VL behandelt den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes im Rahmen des Stärkungspaktes. Das Haushaltsvolumen auf Ergebnisebene ist für das Jahr 2021 mit 825 Mio. € angesetzt und wird prognostiziert bis 2024 auf 858 Mio. € ansteigen. Für das Haushaltsjahr 2021 sind jährliche Sanierungsbeiträge in Höhe von rund 41 Mio. € sowie ein Investitionsprogramm von fast 90 Mio. € vorgesehen. Der Kreditrahmen für Investitionen wurde von 50 % auf 100 % der ordentlichen Tilgung angehoben. Zudem wird der kalkulatorische Zinssatz für gebührenrechnende Einrichtungen zum 1. Januar 2021 von 5,56 % auf 5,42 % gesenkt. Durch eine Bilanzierungshilfe können Coronaschäden aktiviert werden, deren Auflösung ab 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren erfolgen kann, um einen formal ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.
Aufgrund der neuen Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ergeben sich Änderungen in den Anlagen zum Haushaltsplan. Erstmals wird im Haushalt 2021 ein Haushaltsquerschnitt enthalten sein, der Übersichten über Erträge, Aufwendungen, Ergebnisse, Salden und Verpflichtungsermächtigungen umfasst. Während die Übersicht der Zuwendungen an Fraktionen und Ratsmitglieder entfällt, wurden die Anforderungen an die Dokumentation von Beteiligungen angepasst. Für Unternehmen mit einer Beteiligung von über 20 % sind Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse verpflichtend, wobei Kurzübersichten möglich sind. Bei Beteiligungen unter 20 % entfallen die Jahresabschlüsse in den Anlagen 2 und 3. Neu aufgenommen wurden die Jahresabschlüsse der Entwicklungsagentur CreativRevier und des Innovationszentrums. Für den Haushaltsplan 2022 ist zudem eine Übersicht über die Wirtschaftslage der Beteiligungen mit einem Anteil von über 20 % vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.01.2021 · Rat
- Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den StärkungspaktZur Vorlage · 0210/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0210/21_ER-1 befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den Stärkungspakt. Der Entwurf basiert auf der ursprünglichen Haushaltsplanung 2021, die am 14. Januar 2020 eingebracht wurde, und enthält nun spezifische Änderungsempfehlungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage sind die Veränderungen, die aus den Beratungen der Bezirksvertretungen hervorgegangen sind. Den Bezirksvertretungen wurde für investive Maßnahmen ein Betrag von jeweils 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Empfehlungen für konkrete Maßnahmen sind in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführt.
Zusätzlich enthält die Vorlage Aktualisierungen seitens der Verwaltung, die in der Anlage 2 zusammengefasst sind. Diese Änderungen basieren auf internen Anpassungsbedarfen der Verwaltung. Ungeachtet dieser Anpassungen bleibt die Ergebnisplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 weiterhin ausgeglichen. Die durch die Änderungen entstehenden investiven Kosten werden über die Finanzstelle der Investitionspauschale gedeckt. Der endgültige Beschlussvorschlag für den Rat wird nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für den StärkungspaktZur Vorlage · 0210/21_ER-2 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0210/21_ER-2 dient der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes im Rahmen des Stärkungspakts. Die Grundlage für den Beschluss bildet der ursprüngliche Entwurf der Haushaltssatzung sowie die in den Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 15. März 2021 empfohlenen Änderungen.
Der Beschluss umfasst neben der Haushaltsatzung auch die Festlegung der strategischen Ziele für das Jahr 2021 sowie der Budgetregeln gemäß dem Vorbericht. Zudem ist eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,56 % auf 5,42 % zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Die Vorlage berücksichtigt Anpassungen auf drei Ebenen. Zum einen wurden Empfehlungen der Bezirksvertretungen integriert, denen jeweils ein Budget von 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung stand. Zum anderen fließen Aktualisierungen der Verwaltung sowie die Änderungsempfehlungen aus den Fachgremien in den Entwurf ein. Die Ergebnisplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 bleibt weiterhin ausgeglichen. Die Deckung der Finanzplanung erfolgt durch die Zuweisung pauschal veranschlagter Mittel im Investitionsprogramm sowie durch zeitversetzte Investitionszuweisungen, die im Jahr 2021 zahlungswirksam werden.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 4.Stellenplan 2021Zur Vorlage · 0256/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Stellenplan für das Jahr 2021 in der vorliegenden Fassung beschließen. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ist ein Anstieg der Aufwendungen für Personal und Versorgung um voraussichtlich 9 Millionen Euro auf insgesamt 168,7 Millionen Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Steigerung von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und macht 20,4 Prozent des Gesamthaushalts von 825 Millionen Euro aus.
Die Kostensteigerungen resultieren aus einem Netto-Zuwachs von rund 77 Stellen sowie verschiedenen weiteren Faktoren. Dazu gehören Tarifabschlüsse in Höhe von 1,6 Millionen Euro, die Übernahme von Personal des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Grünflächenunterhaltung sowie Erweiterungen bei der Feuerwehr. Ein Posten von 3,7 Millionen Euro ist für Corona-bedingten Personalaufwand vorgesehen. Zudem steigt die Zahl der Ausbildungsplätze um 75 Prozent auf 90 Plätze. Für das Jahr 2021 wird eine Zuweisung aus dem ÖGD-Pakt in Höhe von 426.000 Euro erwartet.
Die Personalstrategie sieht vor, jährlich etwa 60 bis 70 externe Beschäftigte einzustellen, wobei externe Besetzungen höherer Entgeltgruppen die Ausnahme bleiben sollen. Geplant sind zudem die Überarbeitung der Dienstanweisung zur gleitenden Arbeitszeit, der Ausbau von mobilem Arbeiten sowie die Verankerung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Verwaltung übernimmt die Kosten für modulare Qualifizierungen vollständig und für Masterstudiengänge teilweise. Im Bereich der Digitalisierung werden die Workshops in den Ämtern fortgesetzt. Die technische Infrastruktur umfasst rund 2.800 PCs sowie über 350 Fachprogramme, wobei zugesichert wird, dass keine betriebsbedingten Kündigungen aufgrund des technischen Fortschritts erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- Stellenplan 2021Zur Vorlage · 0256/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0256/21_ER-1 dient der Beschlussfassung über den Stellenplan für das Jahr 2021 der Stadt Hamm. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Stellenplan 2021 in der Fassung der beigefügten Anlage 1 verabschiedet.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsprozesse im März 2021 erstellt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte die entsprechende Sitzung am 15. März 2021, während die Sitzung des Rates für den 23. März 2021 angesetzt war. Als Bestandteil der Vorlage ist zudem die Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2021 beigefügt. Der Beschlussvorschlag konzentriert sich auf die formale Festlegung der personellen Ressourcen und der entsprechenden Stellenbesetzungen für das betreffende Haushaltsjahr.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 5.Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) hier: Ergebnisse der 3. FortschreibungZur Vorlage · 0120/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0120/20_VL befasst sich mit der dritten Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK). Das Konzept dient der interkommunalen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch 24 Kommunen, Behörden und Verbände, um Entwicklungen bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben zu koordinieren. Die aktuelle Fortschreibung umfasst die Konkretisierung von Einzelhandelsagglomerationen durch eine Beispielsammlung, den Verzicht auf Vorgaben zur Marktsättigung sowie die Aufnahme einer Möglichkeit zur Billigung von Konsensanträgen in die Geschäftsordnung. Zudem wird ein Scoping-Termin zur Erhöhung der Verfahrenstransparenz eingeführt.
Die Anpassung des Konzepts erfolgt als Reaktion auf veränderte demografische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan NRW. Ein Vorschlag zur Einführung einer Umsatzumverteilungsschwelle von 20 Prozent im Möbelsektor wurde nicht übernommen. Für den regionalen Konsens ist eine Umsetzung innerhalb von drei Jahren vorgesehen, wobei eine begründete Verlängerung um maximal weitere drei Jahre möglich ist.
Der Rat soll der dritten Fortschreibung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, die Arbeit im Arbeitskreis REHK auf dieser Grundlage fortzuführen. Die Kosten für die dritte Fortschreibung belaufen sich für die Stadt Hamm auf 1.072,51 Euro. Die Finanzierung der gesamten gutachterlichen Begleitung erfolgt über einen Kostenverteilschlüssel, der sich nach der Anzahl der Kommunen und dem Einwohneranteil richtet. Die beteiligten Industrie- und Handelskammern leisten zudem freiwillige finanzielle Beiträge.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 6.Klimafolgenanpassungskonzept (KFAK)Zur Vorlage · 0155/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 23. März 2021 das Klimafolgenanpassungskonzept (KFAK) beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird der strategische Rahmen für die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des Konzepts unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und Ressourcen einzuleiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Auftrags ist die Konzeption von Förderanträgen, unter anderem für ein Klimafolgenanpassungsmanagement.
Das Konzept basiert auf dem im Jahr 2015 beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept und orientiert sich an nationalen sowie internationalen Anpassungsstrategien. Ziel ist es, die Risiken durch Phänomene wie Starkregen, Hitze und Sturm systematisch zu reduzieren und gleichzeitig Chancen für die Stadtentwicklung zu nutzen. Die strategische Ausrichtung umfasst ein Leitbild sowie ein Grundgerüst aus 18 konkreten Maßnahmen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem die Erstellung einer Stadtklimaanalyse, die Etablierung einer fachamtsübergreifenden Arbeitsgruppe, die Entwicklung von Leitlinien für eine klimawandelangepasste Stadtentwicklung sowie Pilotprojekte wie das „Klimaquartier“ oder die Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem klimagerechten Waldumbau, der Reduzierung von Luftbelastungen im Verkehr sowie der Information der Bevölkerung. Die Umsetzung des KFAK soll die Klimaresilienz der Stadt Hamm langfristig stärken.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- Klimafolgenanpassungskonzept (KFAK)
- 7.Entlastung von Familien bei Angeboten der Frühkindlichen Bildung und bei schulischen Betreuungsangeboten (Familienentlastungs- und OGS-Stärkungspaket)Zur Vorlage · 0209/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung Hamm sieht eine Neufassung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen sowie eine Aufstockung der Finanzierung für schulische Betreuungsangebote ab dem Schuljahr 2021/2022 vor. Ziel der Neuregelung ist die Entlastung von Familien bei Angeboten der frühkindlichen Bildung sowie bei schulischen Betreuungsangeboten.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird die Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit von 17.500 € auf 25.000 € angehoben. Die Einkommensstaffelung wird durch vier neue Stufen bis zu einem Jahreseinkommen von 109.000 € erweitert. Zudem erfolgt eine Vereinheitlichung der Geschwisterkinderermäßung für die Bereiche Frühkindliche Bildung, Offene Ganztagsschule (OGS), Übermittagsbetreuung (ÜMi) und Randzeitenbetreuung, wobei künftig nur der höchste Beitrag einer Familie fällig wird.
Für die schulischen Angebote werden neue Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Für die OGS werden monatliche Beiträge zwischen 0,00 € und 120,00 € festgesetzt. Die Übermittagsbetreuung erhält eine neue Gruppenpauschale sowie eine Teilnehmerpauschale ab dem 26. Kind. Die Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung werden ebenfalls nach einer neuen Einkommensstaffelung abgerechnet. Im Bereich der Sekundarstufe I werden neue Elternbeiträge sowie eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen eingeführt.
Finanziell führt die Neugestaltung zu erwarteten Mindererträgen von insgesamt 2,38 Mio. € pro Jahr, was einer dauerhaften Entlastung der Familien entspricht. Dem stehen eine jährliche Mehrbelastung des Haushalts um etwa 928.800 € sowie Auszahlungen für die neue Trägerfinanzierung von rund 301.500 € gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt die Erlassung der neuen Satzung und die Zustimmung zur vorgestellten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.06.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 31.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.05.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 8.Erziehungsberatungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes Hamm e.V., Lange Str. 27, HammZur Vorlage · 0265/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die Aufgaben der Erziehungs- und Familienberatung sowie die Förderung von Kindern mit Lern- und Leistungsschwächen dauerhaft der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes Hamm e.V. zu übertragen. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden zwischen dem Verband und der Stadt Hamm jährliche Qualitätsdialoge sowie Zielvereinbarungen zu Leistungen und Inhalten durchgeführt. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, einen neuen Vertrag mit dem Caritasverband abzuschließen.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt unter dem Vorbehalt der Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der gesicherten städtischen Mittel. Für das Jahr 2021 belaufen sich die städtischen Aufwendungen auf 430.000 Euro. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Kostenverteilung vor: Während der Caritasverband in der Vergangenheit einen höheren Eigenanteil leistete, soll dieser ab 2021 auf 2 % der Gesamtkosten reduziert werden, um die Liquidität des Verbandes zu sichern. Der städtische Anteil erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 51.000 Euro, was auf gestiegene Personal- und Sachkosten sowie den reduzierten Trägeranteil zurückzuführen ist.
Die Beratungsstelle übernimmt neben der gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungsberatung auch die fachliche Begleitung von neun Alleinerziehendentreffs sowie die Umsetzung eines integrierten Handlungskonzepts zur Prävention von Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 9.Verkaufsoffene Sonntage 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und HeessenZur Vorlage · 0216/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0216/21 die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und Heessen beschlossen. Die Regelungen ermöglichen eine Ladenöffnung jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Heessener Werbegemeinschaft e.V. Für das Jahr 2021 wurden fünf Termine für die Stadtbezirke festgelegt: Der 2. Mobilitätstag am 11. April, der 9. Jan-Dümmelkamp-Sonntag am 12. September, das Hammer GenussFest am 26. September, der Hamms Bunte Herbst am 24. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 12. Dezember. Alle geplanten Termine finden im Bezirk Hamm-Mitte statt, während der Termin im Bezirk Heessen den 12. September betrifft.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen für Adventssonntage eingehalten werden. Die Verwaltung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstädte oder zur Stärkung des Einzelhandels, als zulässig. Die Stellungnahmen der angehörten Akteure, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Industrie- und Handelskammer, wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Durchführung der Sonntagsöffnungen bleibt unter dem Vorbehalt der geltenden pandemiebedingten Regelungen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Novellierung der Benutzungsordnung für das Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0253/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Novellierung der Benutzungsordnung für das Gustav-Lübcke-Museum zugestimmt. Die Neufassung ersetzt die weitgehend auf dem Stand von 1982 basierende Regelung. Im Zuge der Anpassung wurden die bisherigen öffentlich-rechtlichen Gebühren in privatrechtliche Entgelte umgewandelt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anhebung der Altersgrenze für den kostenfreien Eintritt. Während bisher Besucher bis 15 Jahre ohne Gebühr die Ausstellungen besuchen konnten, gilt diese Regelung künftig für alle Personen bis 18 Jahre. Zudem wird ein monatlicher „Hammer Museumstag“ eingeführt, an dem der Eintritt zu den Dauerausstellungen für alle Besucher kostenfrei ist. Für Sonderausstellungen gilt an diesem Tag ein ermäßigter Preis.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, weitere verkaufsfördernde Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören die Optimierung des Museumsshops, die Einrichtung eines Onlineshops sowie die Intensivierung des Vermittlungsprogramms und der Vermarktung des Forums für Fremdveranstaltungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass etwaige Einnahmeverluste durch diese Maßnahmen sowie die Belebung des Museumscafés kompensiert werden können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.Honorarordnung für das Gustav-Lübcke-Museum HammZur Vorlage · 0254/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat am 23. März 2021 die Einführung einer neuen Honorarordnung für das Gustav-Lübcke-Museum beschlossen. Die Regelung tritt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. am 24. März 2021 in Kraft.
Ziel der Neuerung ist es, den Bereich der Vermittlung im Museum zu stärken und das museumspädagogische Konzept grundlegend zu überarbeiten. Um ein vielfältiges Angebot zu gewährleisten, das einen barrierefreien Zugang für verschiedene Bevölkerungsschichten ermöglicht, setzt das Museum auf die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Mitarbeitenden. Da bisher keine verbindlichen Vergütungssätze vorlagen, orientierten sich die neuen Sätze an Vergleichswerten anderer Museen, unter anderem aus dem Verbund der „RuhrKunstmuseen“.
Die Honorarordnung legt fest, dass die Vergütung nach Art, Umfang, Dauer und Schwierigkeitsgrad der Leistung bemessen wird. Für Führungen sind unterschiedliche Sätze für Zeiträume von 45 bis 120 Minuten vorgesehen. Für Workshops und Schulveranstaltungen werden Halbtages- sowie Tagessätze festgelegt. Die Verwaltung hat zudem die Möglichkeit, die notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten festzulegen.
Finanziell wird die Maßnahme mit einem erwarteten Ertrag von 6.000 Euro gegenüber Aufwendungen von 5.000 Euro als positiv für den städtischen Haushalt bewertet. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 12.Installierung der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ des Künstlers Harald K. Müller im KurhausgartenZur Vorlage · 0269/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat vorgeschlagen, die Installation der Bronzeguss-Skulptur „Tanzpaar“ im Kurhausgarten zu genehmigen. Das Kunstwerk des Künstlers Harald K. Müller soll als Schenkung einer Bürgerin in die öffentliche Parkanlage integriert werden. Die Finanzierung der Skulptur, deren Wert auf 15.000 Euro geschätzt wird, erfolgt vollständig durch eine private Spenderin. Die Stadt Hamm übernimmt lediglich die Kosten für die Aufstellung, die mit maximal 2.000 Euro kalkuliert sind.
Die Skulptur besteht aus Bronze, ist etwa 95 Zentimeter hoch und wird auf einem Sandsteinsockel montiert. Als Standort innerhalb des Kurhausgartens wird eine Fläche auf der Wiese in der Nähe des Brunnens vorgeschlagen. Die Wahl des Ortes orientiert sich an der historischen Nutzung der ehemaligen Gastronomie im Kurhaus, die als Ort für Tanzveranstaltungen diente.
Der Beschlussvorschlag ist unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 und der Folgejahre formuliert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer des laufenden Jahres vorgesehen. Die notwendigen Mittel für den städtischen Eigenanteil sind im Haushalt unter der Finanzstelle für Skulpturen im Kurpark vorhanden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 13.Integration von Kindern am schulischen Alltag in den Grundschulen Matthias-Claudius-Schule Wilhelm-Busch-Schule Hermann-Gmeiner-SchuleZur Vorlage · 0272/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, die fallunabhängige Förderung zur schulischen Teilhabe im Rahmen des Projektes zur Integration von Kindern mit Behinderungen auf drei weitere Grundschulen auszuweiten. Konkret werden die Matthias-Claudius-Schule, die Wilhelm-Busch-Schule und die Hermann-Gmeiner-Schule in das Programm aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, durch rechtskreisübergreifende integrative Angebote die Teilhabe am schulischen Alltag zu gewährleisten.
Die Erweiterung erfolgt auf Basis der sogenannten Säule 2, einer fallunabhängigen Pauschallösung. Die Auswahl der Schulen basierte auf einem Bewerberaufruf, bei dem neun Grundschulen Interesse bekundet hatten. Die Entscheidung der Steuerungsgruppe erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Kennzahlen sowie bereits bestehender Hilfen durch das Jugendamt und das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Leistungen für die Assistenz, die Schulbegleitung sowie heilpädagogische und arbeitstherapeutische Leistungen über eine Ausschreibung zu vergeben. Die Umsetzung ist für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 geplant, wobei eine Option auf eine Verlängerung um zwei Jahre besteht. Der finanzielle Gesamtaufwand für den Zeitraum von 2021 bis 2025 beläuft sich auf insgesamt 1.962.827 Euro. Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Genehmigung der Haushaltsplanungen. Individuelle Rechtsansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 11.03.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 14.Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0279/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.
Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.
Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 15.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.04.2021Zur Vorlage · 0292/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0292/21 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. April 2021 beschlossen. Die Anpassung umfasst die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Preis für einen Krankentransport von bisher 187,00 Euro auf 212,50 Euro. Die Gebühr für einen Rettungstransport wird von 573,50 Euro auf 600,50 Euro angehoben, während ein Notarzteinsatz von 579,50 Euro auf 618,50 Euro steigt. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten außerhalb des Stadtgebiets bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neufestsetzung mit einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2021. Als Ursachen für den Gebührenbedarf werden allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte sowie höhere interne Verrechnungskosten mit anderen Stadtämtern angeführt. Die Anpassung dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW wiederherzustellen.
Im Zuge der Beschlussfassung wurde zudem die zweite Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Hamm verabschiedet und die Anlage 13.5 zum Rettungsdienstbedarfsplan aktualisiert, welche die Personalplanung für Notfallsanitäter beinhaltet. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 16.Beschaffung von 34 Elektrokardiogramm-/ Defibrillator-Einheiten für den Rettungsdienst der Stadt Hamm.Zur Vorlage · 0275/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Anschaffung von 34 Elektrokardiogramm- und Defibrillator-Einheiten für den Rettungsdienst beschließen. Die Beschaffung dient als Ersatz für die aktuelle Gerätegeneration, deren Betriebszeit bis Ende 2022 endet.
Die neuen medizinischen Geräte bieten technische Neuerungen wie erweiterte Diagnosemöglichkeiten durch die Messung des CO-Gehaltes im Blut sowie Möglichkeiten bei der Erstversorgung. Zudem ermöglichen sie eine digitale Patientendatenerfassung und sind in der Handhabung vereinfacht. Sechs der Einheiten sind als Schulungsgeräte vorgesehen, um das Personal einweisen zu können.
Die Gesamtkosten für die Beschaffung belaufen sich auf 1.200.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Davon sind 706.000 Euro für das Jahr 2021 und 494.000 Euro für das Jahr 2022 veranschlagt. Die Finanzierung der Anschaffungen erfolgt über die Rettungsdienstgebühren, wodurch die Aufwendungen vollumfänglich refinanziert werden. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021. Aufgrund der zu erwartenden Lieferzeiten und Vergabeverfahren ist eine zeitnahe Einleitung des Beschaffungsverfahrens vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 01.03.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 17.Liquidation der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH und Beteiligung an der Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbHZur Vorlage · 0291/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 der Liquidation der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH zugestimmt. Die Gesellschaft, an der die Stadt Hamm über die Hafen Hamm GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Hamm GmbH mit einer Beteiligung von 1,64 % Gesellschafter ist, soll mit Wirkung zum 30. Juni 2021 aufgelöst werden. Der Rat wies die Vertretung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH an, die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschaversammlung der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH vom 24. November 2020 umzusetzen.
Gleichzeitig beschloss der Rat die mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH über die Hafen Hamm GmbH an der neu zu bildenden Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Diese Beteiligung erfolgt in der Rechtsform einer GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von 0,4 % und einer Einlage in Höhe von 511,29 Euro. Ziel des Zusammenschlusses der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH und der VKA RWE GmbH mit Sitz in Essen ist die Bündelung kommunaler Interessen gegenüber der RWE AG sowie eine Kostenersparnis. Der Oberbürgermeister wurde als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH benannt. Ein Anzeigeverfahren bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg wird nach der Beschlussfassung durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 0288/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 0288/21_VL geht es um personelle Umbesetzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Auf Antrag der AfD-Ratsfraktion wurde ein Vorschlag zur Neubesetzung der Ausschussmitglieder vorgelegt.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden, um den Platz eines Ratsherrn einzunehmen. Im Gegenzug soll der bisherige Ratsherr als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden, um die Position eines Bürgervertreters zu besetzen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 23. März 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Änderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 19.Kommunales Jobcenter Hamm AöR, GremienbesetzungZur Vorlage · 0297/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR soll eine Neubesetzung in der Gremienbesetzung des Beirats für Arbeitsmarktpolitik vornehmen. Hintergrund der Vorlage ist, dass der bisher als Stellvertreter für die Kirchen und Wohlfahrtsverbände benannte Vertreter seine Aufgaben nicht weiter wahrnimmt.
Der Beirat setzt sich aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung umfasst einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt, vier weitere vom Rat der Stadt zu benennende Vertreter, einen Vertreter der Gewerkschaften, einen Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft und Handwerk sowie einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR beauftragt, eine neue Person als Stellvertreter für die bereits benannte Vertreterin der Kirchen und Wohlfahrtsverbände zu bestimmen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 20.41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 29. Juni bis 1. Juli 2021 in ErfurtZur Vorlage · 0290/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung regelt die Benennung von Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Versammlung findet im Zeitraum vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2021 in Erfurt statt und trägt das Motto „Was das Leben ausmacht. Die Städte in Deutschland“.
Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Hamm ist die Entsendung von zwei stimmberechtigten Delegierten vorgesehen. Gemäß den Vorgaben soll die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen. In diesem Zusammenhang wird die Empfehlung ausgesprochen, bei der Auswahl der Personen den Anteil von Frauen entsprechend ihrer Repräsentation in den Vertretungskörpern zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die COVID-19-Lage und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Teilnahme der Delegierten an der Hauptversammlung ausschließlich in Präsenz in Erfurt möglich. Eine virtuelle Teilnahme ist für interessierte Gäste ohne vorherige Benennung als Delegierte möglich.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 21.Richtlinien über Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · 0305/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 die Änderungen der Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates beschlossen. Die Neuregelung betrifft primär die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung soll die Anzahl der Personen, die gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Rat der Stadt Hamm bestimmt werden, von bisher sechs auf zukünftig neun Personen erhöht werden. Ziel dieser Änderung ist es, die Zusammensetzung des Beirates genauer an die Struktur des Rates abzubilden. Die weiteren Mitglieder des Beirates, die sich aus Vertretern verschiedener Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, des Gewerkschaftsbundes sowie Vertretern von Behindertenorganisationen und des Seniorenbeirates zusammensetzen, bleiben in ihrer Funktion bestehen.
Zusätzlich zur personellen Neuregelung wurde die Bezeichnung des Ausschusses, den der Behindertenbeirat berät, angepasst. Der Ausschuss wird nun entsprechend der aktuellen Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung als Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration geführt. Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, den genannten Ausschuss in Angelegenheiten und Anregungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen, sofern die entsprechenden kommunalen Zuständigkeiten vorliegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 22.Bestellung der Mitglieder des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · 0307/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0307/21_VL der Stadtverwaltung sieht die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für den Behindertenbeirat der Stadt Hamm vor. Grundlage für diesen Vorgang sind die Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates. Der Beirat hat die Aufgabe, den Ausschuss für Soziales und Gesundheit der Stadt Hamm in Angelegenheiten und Anregungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen, sofern kommunale Zuständigkeiten bestehen. Die Amtszeit des Gremiums orientiert sich an der Wahlperiode des Rates der Stadt Hamm.
Die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt auf Vorschlag verschiedener Institutionen und umfasst neun vom Rat der Stadt Hamm bestimmte Personen sowie Vertreter verschiedener Organisationen. Hierzu zählen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Hammer Wohlfahrtsverbände, Vertreter des Sozialverbandes Deutschland, des VdK und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Zudem sind die Sprecher des Arbeitskreises für Behinderte sowie Vertreter von sechs weiteren Behindertenorganisationen, die dem Arbeitskreis angehören, Teil des Beirats. Ein Vertreter des Seniorenbeirates ist ebenfalls beteiligt. Die Vorlage legt die entsprechenden Personen und deren Stellvertreter fest, die von den jeweiligen Institutionen vorgeschlagen wurden, um die Besetzung des Beirats für die aktuelle Periode zu vollziehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 23.6. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, hier: zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0251/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die sechste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts aus dem Jahr 2018 um zusätzliche Maßnahmen ergänzt. Die Beschlussvorlage 0251/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm ist die Erneuerung eines Mischwasserkanals am Pankratiusplatz aufgrund des baulichen Zustands vorgesehen. Zudem soll im Bereich des Dasbecker Weges eine Teilstrecke des alten Mischwasserkanals erneuert werden, um einen durch Bergsenkungen entstandenen Rückstau zu beseitigen.
Weitere Maßnahmen betreffen die Erschließung neuer Baugebiete. Im Gebiet „Auf der Helle“ sowie im Gebiet „Kupferstraße“ ist der Neubau von Mischwasserkanälen in den geplanten Erschließungsstraßen durch die jeweiligen Erschließungsträger vorgesehen. Ebenso ist im Baugebiet Ostendorfstraße der Neubau eines Mischwasserkanals erforderlich.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.Stellplatzsatzung für die Stadt HammZur Vorlage · 0213/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0213/21 die Einführung einer neuen Stellplatzsatzung beantragt. Diese basiert auf der neuen Landesbauordnung NRW und ersetzt die bisherige verwaltungsinterne Dienstanweisung sowie die bestehenden Ablösesatzungen vom 19. Dezember 2018 und vom 09. Juli 2008. Ziel der Neuregelung ist es, den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder rechtssicher zu regeln und dabei Mobilitätsaspekte sowie den Klimaschutz zu berücksichtigen.
Die neue Satzung orientiert sich an der Musterstellplatzsatzung des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“. Ein wesentlicher Bestandteil ist die erstmalige verbindliche Festlegung von Anforderungen an Fahrradabstellplätze, wobei unter bestimmten Bedingungen ein Viertel der PKW-Stellplätze durch Radabstellplätze ersetzt werden kann. Für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs bei Wohnnutzung wird künftig die Wohnfläche als Grundlage herangezogen, wobei die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit auf maximal einen begrenzt bleibt. Zudem sieht die Satzung eine Reduzierung von 30 Prozent für öffentlich geförderten Wohnraum vor.
Durch einen erweiterten Verkehrsbonus in der City und Stadtteilzentren sollen Investitionen in gut erschlossene Standorte gefördert werden. Die Regelung zur Ablöse von Stellplätzen, die nicht auf dem Grundstück realisiert werden können, wird in die neue Satzung integriert. Dabei werden die Ablösebeträge für Wohnnutzungen, Baudenkmäler und die Schließung von Baulücken reduziert. Die Satzung ermöglicht zudem die individuelle Nachführung des Stellplatzbedarfs durch Einzelfallnachweise.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.Masterplan Freiraum – Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0202/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0202/20_VL befasst sich mit der Verabschiedung des Endberichts zum „Masterplan Freiraum“. Das Projekt wurde als Nachfolge des Freiraumentwicklungskonzeptes aus dem Jahr 1995 initiiert, um eine neue, gesamtstädtische Konzeption für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren zu erstellen. Die Erarbeitung des Plans erfolgte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren durch die Verwaltung und ein externes Planungsbüro.
Der Masterplan umfasst verschiedene räumliche Leitthemen, darunter das Grün-Blaue Netz, die Nutzung von Freiräumen, Ortskerne sowie Siedlungen und Magistralen. Zudem werden strategische Themen wie die klimagerechte Stadtentwicklung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund sowie die Alltags- und Nahmobilität behandelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Masterplan als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik, die Verwaltung sowie private Akteure der Stadt Hamm festzulegen. Die Inhalte des Plans sollen bei allen zukünftigen Planverfahren und Entscheidungen, die freiraumrelevant sind, als Abwägungsgrundlage dienen. Für den Fall wesentlicher Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine Anpassung des Plans während seiner Laufzeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Ratssitzung am 23. März 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 26.Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt HammZur Vorlage · 0233/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne ab dem Jahr 2021. Mit dem Beschluss wurde zudem die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung als Grundlage für die Arbeit des Gremiums verabschiedet.
Der Beirat soll als fachlich fundiertes Instrument dazu dienen, die architektonische und städtebauliche Qualität im Stadtgebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Er fungiert als beratendes Gremium, das Empfehlungen für Bauvorhaben ausspricht, die für das Stadtbild von Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl größere Projekte mit langen Planungsphasen als auch die Schließung von Baulücken oder die Bebauung ehemaliger Brachflächen. Durch die Einbindung externer Fachleute soll der Austausch zwischen Bauherren, Investoren und der Stadtverwaltung strukturiert und fachlich ergänzt werden.
Die Besetzung des Gremiums sieht sechs stimmberechtigte Mitglieder vor. Diese setzen sich aus drei externen Fachleuten, etwa Architekten oder Stadtplanenden, sowie Vertretern politischer Gremien und der Bauverwaltung zusammen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von drei Jahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität berufen. Für die Arbeit des Beirates, der mindestens sechs Sitzungen pro Jahr vorsieht, sind jährliche Kosten in Höhe von 30.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.06.2021 · Rat
- 28.06.2021 · Hauptausschuss
- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 27.1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes sowie zur Sanierung ausgewählter Wirtschaftswege vorgelegt. Das Konzept dient der Anpassung des Wegenetzes an veränderte Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie an die gestiegene außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Erstellung des Konzepts erfolgte durch ein externes Planungsbüro unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Stadtmarketings, der Verwaltung sowie der Bezirksregierung Arnsberg vertreten waren. Zudem fand eine Information der Öffentlichkeit über virtuelle Bürgerversammlungen statt.
Zusätzlich wird die Sanierung spezifischer Wirtschaftswege in den Stadtteilen Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen vorgeschlagen. Die Maßnahmen umfassen die bituminöse Wegebefestigung sowie die Anlage von Banketten. Die Umsetzung der Sanierungen steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Bewilligung von Fördermitteln der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Die Gesamtkosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 832.000 Euro. Davon werden voraussichtlich 60 Prozent durch die Bezirksregierung Arnsberg gefördert, was einem Betrag von 499.200 Euro entspricht. Der städtische Eigenanteil wird auf 332.800 Euro für die Jahre 2021 und 2022 geschätzt. Die Mittel für die Wirtschaftswege sind im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_ER-2 · ErgBeschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0249/21_ER-2 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung in zwei Kernbereichen der kommunalen Infrastruktur.
Im ersten Punkt wird der Beschluss über das ländliche Wegenetzkonzept vorgeschlagen. Damit wird die in der ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung enthaltene Planung für das ländliche Wegenetz formal bestätigt.
Der zweite Punkt der Vorlage betrifft die Sanierung von Wirtschaftswegen. Hierbei ist die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen an spezifische Bedingungen geknüpft. Die Durchführung der in der Vorlage aufgeführten Arbeiten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung gesichert ist. Dies umfasst insbesondere die Bewilligung der für das Jahr 2021 beantragten Fördermittel. Zudem ist die Umsetzung der Sanierung von der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende abhängig. Die Vorlage dient somit der rechtlichen Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von WirtschaftswegenZur Vorlage · 0249/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0249/21_ER-1 befasst sich mit der Genehmigung eines ländlichen Wegenetzkonzepts sowie der Sanierung von Wirtschaftswegen in der Stadt Hamm. Hintergrund der Vorlage ist eine kurzfristige Abfrage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierung Arnsberg. Dabei geht es um die Prüfung bewilligungsreifer Anträge für die Modernisierung von Wirtschaftswegen. Da der entsprechende Förderantrag nach der Richtlinie zur „Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur“ bei der Bezirksregierung Arnsberg zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorlag, wird eine Nachmeldung des Antrags in Aussicht gestellt, um eine Förderung für das Programmjahr 2021 zu ermöglichen.
Die Vorlage sieht vor, dass das ländliche Wegenetzkonzept beschlossen wird. Die Sanierung der in der Vorlage aufgeführten Wirtschaftswege ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung gesichert ist. Dies umfasst die Bewilligung der beantragten Fördermittel im Jahr 2021 sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Jahre 2021 und folgende. In den Sitzungen der zuständigen Bezirksvertretungen wurde das Konzept sowie die Sanierungsmaßnahmen bereits empfohlen bzw. mit einem Prüfauftrag versehen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird der Rat gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 28.Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0268/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) beschlossen. Die Verabschiedung des Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm des Landes, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für Straßenausbaumaßnahmen finanzieren kann. Das Konzept soll eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und -ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren bieten und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Dabei wird zwischen voraussichtlich beitragsfreien Maßnahmen und beabsichtigten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen unterschieden.
Zudem wurde beschlossen, für geringfügige Baumaßnahmen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung zuzulassen. Anstelle von Anliegerversammlungen können hierfür beispielsweise Online- oder Rückfrageformate genutzt werden. Als geringfügig definiert werden laut Verwaltung Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das vorliegende Konzept beinhaltet bereits Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung, um den Baubeginn im ersten Halbjahr 2021 zu ermöglichen und die Sicherung der Landesförderung zu gewährleisten. Die Fortschreibung des Konzepts wird nach den Beratungen zum Haushaltsplan vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 29.Bebauungsplan Nr. 01.154 - An der Alleestraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0218/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0218/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 01.154 „An der Alleestraße“, der die Schaffung von Wohnraum auf einer etwa 2.600 m² großen Fläche in der südlichen Hammer Innenstadt vorsieht. Geplant ist ein viergeschossiges Gebäude mit voraussichtlich 3
bis 40 öffentlich geförderten Wohneinheiten. Das Vorhaben ist als allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossigkeit von mindestens drei und maximal vier Vollgeschossen festgesetzt. Im Zuge des Verfahrens soll der Flächennutzungsplan von einem Mischgebiet zu einer Wohnbaufläche angepasst werden. Klimaschutzmaßnahmen, wie das Verbot hitzespeichernder Elemente und Vorgaben zur Begrünung sowie Entwässerung, sind Bestandteil der Planung.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümern, Gewerbebetrieben sowie der Industrie und Handelskammer zu Dortmund geprüft. Die Verwaltung prüfte Forderungen nach einer zusätzlichen Zuwegung über die Lortzingstraße sowie Bedenken hinsichtlich möglicher Schallreflexionen und Immissionsgrenzwerten. Während die Verwaltung die geplante Zuwegung ablehnte, wurden textliche Ergänzungen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes vorgenommen, unter anderem zur Regelung von öffenbaren Fenstern und Türen im dritten Obergeschoss. Auch Hinweise der Stadtwerke Hamm und des Lippeverbands wurden berücksichtigt. Ein Änderungsbedarf am Bebauungsplan, der über die genannten Ergänzungen hinausgeht, wurde nicht festgestellt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 28.10.2020 vor.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 30.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.08.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen BürgerbeteiligungZur Vorlage · 0223/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.081 vorgelegt, der die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert I. regelt. Gegenstand des Antrags ist die Aufhebung des bisherigen Aufstellungsbeschlusses vom 24. August 2018 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses auf Basis eines Vollverfahrens gemäß den Baugesetzbuch-Vorschriften. Der neue Geltungsbereich soll auf circa 6,0 Hektar des rund 55 Hektar großen Zechenareals in der Gemarkung Herringen erweitert werden und umfasst unter anderem Flurstücke der Kamener Straße sowie des Bergwerksgeländes.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für Einzelhandelsnutzungen. Geplant ist die Erweiterung des Nahversorgungszentrums Wiescherhöfen durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortiments, eines Drogeriemarktes sowie entsprechender Stellplatzanlagen. Zudem sollen ein Sport- und Freizeitfachmarkt sowie ein Fahrradfachmarkt realisiert werden, während die planungsrechtliche Absicherung eines bestehenden Lebensmitteldiscounts vorgesehen ist. Die Erschließung des Gebiets soll über die Kamener Straße erfolgen.
Parallel dazu ist die Durchführung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um eine Übereinstimmung mit den Bebauungsplänen Nr. 04.077, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 herzustellen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Sollte eine physische Versammlung nicht durchführbar sein, sieht die Vorlage eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 07.06.2023 · Ausschuss für Sport und Freizeit
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- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
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- 31.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.10.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen BürgerbeteiligungZur Vorlage · 0224/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0224/21_VL befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II. Es wird vorgeschlagen, den bestehenden Aufstellungsbeschluss vom 1. Oktober 2018 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss mit einem veränderten Geltungsbereich zu fassen. Das neue Plangebiet umfasst etwa 11 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen.
Die geplante Entwicklung sieht eine vorwiegend wohnbauliche Nutzung vor, die zwei Wohnquartiere sowie einen zentralen Grünzug umfasst. Das Angebot soll unterschiedliche Wohnformen wie Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau beinhalten. Eine Fuß- und Radwegeverbindung soll das „CreativQuartier“ mit der Fangstraße verknüpfen. Die Erschließung des Gebiets soll über die Fangstraße und die Goerallee erfolgen, wobei der Klimaaktionsplan, das Klimafolgenanpassungskonzept sowie der Masterplan Freiraum Berücksichtigung finden.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Parallel zur Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm vorgesehen, um eine Übereinstimmung der Planungsgrundlagen herzustellen. Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, die idealerweise gemeinsam mit den weiteren Bebauungsplänen Nr. 05.081, Nr. 05.082 und Nr. 05.083 stattfinden soll. Als Alternative für den Fall, dass Versammlungen nicht möglich sind, ist eine Online-Beteiligung sowie eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
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- 32.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0225/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0225/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.082 beantragt. Das Vorhaben betrifft die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert III in der Gemarkung Herringen. Ziel ist die planungsrechtliche Absicherung des sogenannten „CreativQuartiers“ sowie eines Landschafts- bzw. Sicherungsbauwerks auf einer Fläche von etwa 22,5 Hektar innerhalb des Zechenareals.
Die geplante Nutzung umfasst Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, kleinflächigen Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe sowie Wohnformen wie TinyHouses oder studentisches Wohnen. Zudem sind Freiland-Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Bebauung soll bestehende Strukturen sanieren und nachnutzen. Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr soll über eine zentrale Haupterschließungsstraße erfolgen, die an die Kamener Straße anbindet, ergänzt durch eine Zufahrt aus Norden sowie Fuß- und Radwege. Die Planung orientiert sich am Klimaaktionsplan, dem Klimafolgenanpassungskonzept und dem Masterplan Freiraum.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm durchgeführt. Für das Verfahren ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Sollten Versammlungen nicht möglich sein, sieht die Vorlage eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung vor. Das Verfahren soll zeitgleich mit dem Abschluss des Betriebsplans zur Beendigung der Bergaufsicht ablaufen.
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- 23.03.2021 · Rat
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- 33.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0226/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0226/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert IV beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen. Die geplante Entwicklung sieht eine gewerbliche und wohnbauliche Nutzung sowie die Schaffung von Grünflächen und ein Regenrückhaltebecken vor.
Parallel zum Aufstellungsverfahren soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Dieses Verfahren erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens, das auch die Bebauungspläne Nr. 04.077, Nr. 05.081 und Nr. 05.082 umfasst. Ziel ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts unter dem Projektnamen CreativRevier.
Für den Bebauungsplan Nr. 05.083 ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Es wird angestrebt, eine gemeinsame Bürgerversammlung für alle genannten Bebauungspläne durchzuführen. Sollte die Durchführung von Bürgerversammlungen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage weiterhin nicht möglich sein, greift ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 17. März 2020. In diesem Fall wird auf Versammlungen verzichtet und stattdessen eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung im Internet angeboten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
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- 34.Bebauungsplan Nr. 01.153 - Vergnügungsstättensteuerung Marktplatz / Weststraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0228/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0228/21_VL befasst sich mit der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 01.153 zur Vergnügungsstättensteuerung im Bereich Marktplatz/Weststraße in Hamm. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Einschränkung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Erotik-Fachmärkten und Wettvermittlungsstellen. Damit sollen die Einzelhandelsfunktion, Wohnnutzungen sowie die Pauluskirche geschützt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 21.960 m², wobei circa 13.000 m² als Kerngebiet und 8.960 m² als Verkehrsflächen ausgewiesen sind.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird eine Anpassung des Bebauungsplanes vorgenommen. Aufgrund veränderter Strukturen im Bereich Marktplatz werden Spielhallen im Bereich mit dem Index 2 nun in allen Geschossen ausgeschlossen. Zudem sind redaktionelle Korrekturen an der Beschreibung des Geltungsbereichs vorgesehen, wobei Flurstücksnummern angepasst werden. Der neue Geltungsbereich definiert sich über spezifische Flurstücksnummern, darunter die Nummern 682, 715, 482, 483, 478, 925, 894 und 798.
Das Verfahren wurde nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die entsprechenden Schritte, wie der Aufstellungsbeschluss von 2018 sowie die Beteiligungsfristen und die öffentliche Auslegung im Jahr 2020, sind bereits abgeschlossen. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie der dazugehörigen Begründung vor. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 07.09.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- 09.03.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 35.Bebauungsplan Nr. 02.126 – Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0298/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0298/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße gefasst. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 16.740 m² in der Gemarkung Hamm (Flur 20). Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung eines stark begrünten Freiraums, der als Teil einer übergeordneten Grünachse den Bereich zwischen Burghügel Mark und dem Kurpark verbinden soll. Zudem soll die Verbindung eine großräumige Verknüpfung der Stadtgebiete Rhynern und Heessen ermöglichen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Planung knüpft an bestehende Bebauungspläne an, um eine planungsrechtliche Lücke zu schließen und die Grünstrukturen zwischen den bereits festgesetzten Parkanlagen zu vervollständigen. Die Aufstellung dient dazu, die im Masterplan Freiraum sowie im Klimaaktionsplan festgelegten Ziele umzusetzen und einer möglichen Fehlentwicklung auf privaten Grundstücken vorzubeugen.
Zusätzlich wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Äußerung zu bieten.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.03.2021 · Hauptausschuss
- B.Anträge
- 1.Einsatz des Corona-Speziallacks (für Türklinken und Handläufe) an den Hammer SchulenZur Vorlage · 0024/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 0024/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der den Einsatz eines speziellen Lackes in den Hammer Schulgebäuden vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, die Aufbringung eines sogenannten Corona-Speziallacks auf Kontaktflächen wie Türklinken und Handläufen zu prüfen und durchzuführen.
Der Lack soll dazu dienen, Coronaviren auf diesen Oberflächen unwirksam zu machen und deren Ausbreitung einzudämmen. Als Referenz wird auf die bereits erfolgte Anwendung dieses Lackes am Hammer Hauptbahnhof verwiesen. Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die hohe Anzahl an Personen, die täglich diese Flächen berühren, ein Infektionsrisiko bestehe, welches durch den Einsatz des Lackes reduziert werden könne. Ziel der Maßnahme sei es, die Sicherheit für Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal zu erhöhen, um die Durchführung von Präsenzunterricht zu unterstützen.
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- 23.03.2021 · Rat
- Einsatz des Corona-Speziallacks (für Türklinken und Handläufe) an den Hammer SchulenZur Vorlage · 0062/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit dem Antrag Nr. 0024/21 die Stadtverwaltung beauftragt, die Aufbringung eines speziellen Lackes an Kontaktflächen in den Hammer Schulen zu prüfen und umzusetzen. Dieser Lack soll auf Oberflächen wie Türklinken und Handläufen eingesetzt werden, um die Verbreitung von Corona-Viren zu reduzieren. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Nutzung des Lackes das Ansteckungsrisiko für Schülerinnen, Schüler sowie das Lehrpersonal senken könne und zur Vorbereitung des Präsenzunterrichts beitrage.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und weist darauf hin, dass Kontaktflächen in den Schulen, darunter auch Tische, bereits täglich desinfiziert werden. Zudem werden den Schulen bei Bedarf Flächendesinfektionsmittel sowie Material zur Händereinigung zur Verfügung gestellt, wobei unter anderem 2.000 Spender für Desinfektionsmittel und Handwaschcreme beschafft wurden.
Hinsichtlich des Einsatzes des Speziallackes stellt die Verwaltung fest, dass das Infektionsrisiko durch das Berühren von Oberflächen unter Einhaltung der bestehenden Hygienemaßnahmen geringer einzustufen ist als das Risiko durch Tröpfcheninfektion oder Aerosole. Aufgrund der hohen Kosten, die zwischen 300 und 800 Euro pro Liter liegen, beabsichtigt die Verwaltung nicht, den Einsatz solcher Lacke vorzunehmen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 2.Sächliche und inhaltliche Ergänzung des Distanzunterrichts um den Fachbereich Schulsozialarbeit: Ausstattung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit digitalen EndgerätenZur Vorlage · 0037/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0037/21 gestellt, der die Erweiterung des Distanzunterrichts um den Bereich der Schulsozialarbeit zum Gegenstand hat. Mit dem Antrag wird die Ausstattung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit digitalen Endgeräten gefordert.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass neben dem kontinuierlichen schulischen Lernen auch die sozialpädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Zeit des Distanzunterrichts aufrechterhalten werden soll. Ziel ist es, den Kontakt zwischen den Fachkräften und den Lernenden zu sichern oder gegebenenfalls zu intensivieren. Hierzu wird die Empfehlung ausgesprochen, den Distanzunterricht um die Fachdisziplin der Schulsozialarbeit zu ergänzen. Um die Durchführung dieser Arbeit zu ermöglichen, wird die Bereitstellung digitaler Endgeräte für die zuständigen Fachkräfte analog zur Ausstattung der Lehrkräfte beantragt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 3.Verdoppelung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0063/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag gestellt, die personelle Stärke des Kommunalen Ordnungsdienstes zu verdoppeln. Die vorliegende Vorlage 0063/20_AT sieht vor, die Anzahl der Stellen im Innen- und Außendienst von derzeit 22 auf 44 Stellen zu erhöhen.
Begründet wird das Vorhaben mit der aktuellen Situation im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Laut Antrag ist eine Verstärkung notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger über kurzfristig beschlossene Regeln zu informieren sowie die Kontrolle und die Ahndung von Fehlverhalten sicherzustellen. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die bereits angekündigten zehn Stellenausschreibungen nicht ausreichen, um den Anforderungen des Kommunalen Ordnungsdienstes dauerhaft gerecht zu werden. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die beantragte Verdoppelung umgehend umzusetzen.
Zudem führt die Fraktion in dem Dokument an, dass eine zuvor beantragte Berichterstattung und Beratung des Themas in den zuständigen Ausschüssen für Personal- und Verwaltungsmodernisierung sowie für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen in der aktuellen Sitzungsfolge nicht als eigenständiger Tagesordnungspunkt stattgefunden hat.
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- 23.03.2021 · Rat
- 15.12.2020 · Rat
- 4.Keine Zusammenarbeit mit der Ülkücü Bewegung/graue WölfeZur Vorlage · 0070/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0070/21 gestellt, der eine Erweiterung bestehender Beschlussgrundlagen zum Umgang mit politischen Vereinigungen vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf Berichte über den Einfluss der als „Graue Wölfe“ bekannten Ülkücü-Bewegung auf die politische Meinungsbildung in Deutschland sowie auf Informationen zur Kandidatur von Personen aus diesem Umfeld bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.
Die Antragstellerin fordert den Rat auf, einen ergänzenden Beschluss zu fassen, der eine Zusammenarbeit mit Organisationen ausschließt, die mit der Ülkücü-Bewegung kooperieren oder mit dieser zusammenarbeiten. Eine solche Kooperation wird im Antrag als unvereinbar mit den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft eingestuft. Zudem wird beantragt, dass Personen, die der Bewegung angehören oder mit ihr sympathisieren, nicht als Gesprächs- und Kooperationspartner für die Verwaltung anerkannt werden sollen.
Darüber hinaus bekundet die Ratsgruppe in dem Dokument ihre Unterstützung für die Initiative des Deutschen Bundestages, ein Verbot der „Grauen Wölfe“ in Deutschland einzuleiten. Der Antrag knüpft an den bereits bestehenden Beschluss 1165/20 an, der eine Zusammenarbeit mit der AfD sowie anderen nationalistischen, antisemitischen, rassistischen oder faschistischen Vereinigungen untersagt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 5.RWE Aktien verkaufenZur Vorlage · 0076/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, den Verkauf sämtlicher RWE-Aktien im Besitz der Stadtwerke Hamm umgehend einzuleiten. Der Antrag bezieht sich auf die über 13.000 Aktien, die derzeit über die Tochtergesellschaft der Stadtwerke gehalten werden.
In der Begründung des Antrags wird auf die Klimakrise und die Rolle des Unternehmens als einer der größten CO2-Produzenten in Europa verwiesen. Die Ratsgruppe verweist dabei auf den im Jahr 2019 vom Rat beschlossenen Klimanotstand der Stadt Hamm und argumentiert, dass die Verantwortung für Klimaschutz auch auf die Tochtergesellschaften der Stadt erstrecke. Das Festhalten an den Aktienanteilen wird im Hinblick auf ökologische und gesellschaftliche Aspekte als nicht mehr vertretbar dargestellt.
Zudem wird auf Entwicklungen in anderen Regionen Bezug genommen, wie etwa auf die Entscheidung der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe zum Verkauf von Aktienanteilen sowie auf die Bestrebungen einer Mehrheit aus CDU und Grünen, ein nachhaltiges Anlagemodell zu verfolgen. Der Antrag fordert den Rat auf, den Verkauf der Aktien unter Berücksichtigung des zu beschließenden Haushalts zu veranlassen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 6.Konzept für Winterdienst bei extremen WitterungsverhältnissenZur Vorlage · 0111/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0111/21_AT gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Stadtverwaltung sowie den Abfall- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) mit der Erstellung eines Konzepts für den Winterdienst bei extremen Witterungsverhältnissen zu beauftragen. Grundlage für das Vorhaben sind die Schneefälle ab dem 6. Februar 2021, die nach Angaben der Antragsteller zu unvollständigen Räumungen von Straßen, Wegen und Plätzen führten.
Das beantragte Konzept soll die Wirksamkeit des bisherigen Winterdienstes umfassend bewerten. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen untersucht werden, um die Effizienz bei künftigen Wetterlagen zu steigern. Dazu gehört die Prüfung einer personellen Verstärkung sowie der Einsatz zusätzlicher Räumfahrzeuge und Anbaugeräte. Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Prüfung vertraglicher Kooperationsvereinbarungen mit privaten Unternehmen, etwa aus dem Straßenbau, der Lohnunternehmerschaft oder der Landwirtschaft, um den Winterdienst bei Bedarf zu ergänzen. Zudem sollen Regelungen zum Unfallschutz und zur Aufwandsentschädigung für Helferinnen und Helfer in das Konzept einfließen. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat über die Ergebnisse durch einen schriftlichen Bericht oder eine Mitteilungsvorlage zu informieren.
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- 23.03.2021 · Rat
- 7.Hammer Summer 2021 ff.Zur Vorlage · 0112/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0112/21_AT gestellt, der die Fortführung der Veranstaltungsreihe „Hammer Summer“ zum Gegenstand hat. Die Vorlage bezieht sich auf die Diskussion über eine mögliche Ablösung des Formats durch neue, kleinere Veranstaltungen in den Stadtbezirken.
Die Antragstellerin fordert, dass der Hammer Summer beibehalten und das bestehende Konzept unter Einbeziehung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft weiterentwickelt wird. Die geplante Veranstaltungsreihe in den Stadtbezirken soll dabei ergänzend oder eigenständig neben dem bestehenden Format bestehen, jedoch nicht als Ersatz für den Hammer Summer dienen.
In der Begründung wird angeführt, dass die Veranstaltung eine regionale Strahlkraft besitze und die Stadt sowie die Bevölkerung anziehe. Zudem wird auf die wirtschaftlichen Auswirkungen für die beteiligten Künstler, die Gastronomie und den Einzelhandel hingewiesen. Die Beibehaltung der Veranstaltungsreihe wird insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Innenstadt nach der Corona-Pandemie als sinnvoll erachtet. Der Prozess der Weiterentwicklung soll unter Einbeziehung des zuständigen Fachausschusses erfolgen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 8.Antrag: Corona-BerichterstattungZur Vorlage · 0113/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0113/21 gestellt, der eine Erweiterung der Informationspolitik zur Corona-Pandemie zum Ziel hat. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, regelmäßig und unaufgefordert einen aktuellen Bericht zur Lage der Pandemie für die politischen Gremien der Kommune zu erstellen.
Als Orientierung für die Gestaltung dieses Berichts soll der Bericht der LWL-Verwaltung in Münster dienen. Die Antragstellerin begründet das Vorhaben damit, dass die bestehenden wöchentlichen Telefonkonferenzen zwischen dem Oberbürgermeister und den politischen Parteien nicht ausreichen, um die demokratischen Gremien umfassend über die Auswirkungen der Pandemie auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche zu informieren. Zudem wird im Antrag Bezug auf eine bestehende Anfrage der CDU genommen, welche die Einbeziehung des kommunalen Jobcenters in den Informationsprozess vorsieht. Ziel des Antrags ist eine verbesserte Transparenz und Information der politischen Entscheidungsträger über die aktuelle Situation.
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- 23.03.2021 · Rat
- 9.Lebensrettende Fähigkeit Schwimmen stärken: Zusätzliche Schwimmlernangebote schaffenZur Vorlage · 0119/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0119/21_AT einen Antrag gestellt, um die Schwimmfähigkeiten von Kindern durch zusätzliche Lernangebote zu stärken. Hintergrund der Anfrage ist die Sorge um die Sicherheit von Kindern im Wasser sowie die Tatsache, dass durch die Schließungen von Bädern und Lehrschwimmbecken infolge der Pandemie viele Schwimmkurse nicht stattfinden konnten.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zu beauftragen, das verstärkt Schwimmlernangebote für Kinder aus den oberen Kita-Jahrgängen und Grundschulklassen vorsieht. In die Erarbeitung dieses Konzepts sollen Schulen, Kindertagesstätten, Schwimmvereine sowie die Stadtwerke als Betreiber der Schwimmstätten einbezogen werden. Die Umsetzung der zusätzlichen Kurse soll ab den Sommerferien erfolgen, sofern die pandemische Lage dies zulässt.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Gewinnung von zusätzlichem Personal für die Erteilung der Schwimmkurse, wobei die Schaffung von Anreizen für Rettungsschwimmkräfte vorgesehen ist. Zudem fordert die Fraktion die Vorbereitung einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, um Eltern über die verfügbaren Angebote zu informieren. Ziel des Antrags ist eine optimale Auslastung der vorhandenen Badkapazitäten zur Förderung der Schwimmkompetenz.
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- 23.03.2021 · Rat
- 10.Erstellung eines Spielraumentwicklungsplans für die Stadt HammZur Vorlage · 0120/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag auf die Erstellung eines neuen Spielraumentwicklungsplans gestellt. Die Vorlage bezieht sich auf den Kinder- und Jugendförderplan 2018-2020, in dem eine Aktualisierung des entsprechenden Plans bereits in Aussicht gestellt worden war.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, einen Plan zu entwickeln, der die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen berücksichtigt. Als Begründung führt die Fraktion eine abnehmende körperliche Aktivität bei Kindern und Jugendlichen an. Unter Verweis auf eine Studie der Universität Münster wird darauf hingewiesen, dass ein Anteil von etwa 25 % der Jugendlichen keine körperliche Bewegung mehr ausübt. Insbesondere bei jüngeren Kindern in städtisch geprägten Wohngebieten werden motorische Entwicklungsdefizite genannt.
Als Ursachen für diese Entwicklung werden neben der Corona-Pandemie ein verändertes Freizeitverhalten durch die verstärkte Nutzung digitaler Medien sowie der Zustand bestehender Spiel- und Bolzplätze angeführt. Die Fraktion weist darauf hin, dass Teile der vorhandenen Flächen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und somit keine ausreichende Alternative zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen bieten.
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- 23.03.2021 · Rat
- 11.Hamm Aktiv: Konzept und Standortuntersuchung von städtischen BewegungsparksZur Vorlage · 0121/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0121/21_AT einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts für städtische Bewegungsparks vorsieht. Ziel des Antrags ist es, durch die Schaffung von Bewegungslandschaften, die Angebote für Calisthenics, Streetlifting und Outdoor-Fitnessgeräte kombinieren, die sportliche Freizeitgestaltung im öffentlichen Raum zu unterstützen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept zu erstellen, das sowohl größere Bewegungslandschaften als auch die dezentrale Integration einzelner Elemente an bestehenden Orten wie Spielplätzen, Parks oder Laufrouten prüft. Dabei sollen Standortuntersuchungen in allen sieben Stadtbezirken durchgeführt werden. In die Planung sollen der Masterplan Freiraum sowie laufende Stadtentwicklungsprojekte, wie etwa die Neue Mitte Uentrop oder die ISEK Pelkum/Wiescherhöfen, einfließen.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Gestaltung auf Inklusion, Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für verschiedene Generationen zu achten ist. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit der Hochschule Hamm (HSHL) angestrebt. Für die Erstellung des Konzepts und die Durchführung der Standortuntersuchungen sollen im Haushalt 2021 Planungsmittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt werden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 12.Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Damenhygieneartikeln in Behörden, Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0122/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0122/21 gestellt, der die Einrichtung eines Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Damenhygieneartikeln vorsieht. Ziel des Vorhabens ist es, die Versorgung von Mädchen und Frauen in öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen und die Kostenbelastung durch Menstruationsprodukte zu reduzieren.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung in einem Pilotprojekt an verschiedenen weiterführenden Schulen sowie in Bürgerämtern und weiteren öffentlichen Gebäuden Spender für Damenbinden und Tampons anschafft und installiert. Die Spender sollen hygienisch und vandalismussicher sein und eine kontrollierte Ausgabe ermöglichen.
Das Projekt soll über eine zweijährige Pilotphase laufen, in der die Erfahrungen, Reaktionen sowie die anfallenden Kosten durch eine wissenschaftliche Evaluation untersucht werden sollen. Für die Umsetzung des Pilotprojekts beantragt die Fraktion die Bereitstellung von 20.000 Euro im Haushalt der Stadt Hamm.
Als Begründung führt die Antragstellerin an, dass die Kosten für Menstruationsartikel für einkommensschwache Personengruppen eine finanzielle Herausforderung darstellen können. Zudem wird auf Berichte aus Schulen verwiesen, wonach Schülerinnen aufgrund fehlender Produkte auf Ersatzstoffe zurückgreifen. Das Vorhaben orientiert sich an gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern wie Schottland.
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- 23.03.2021 · Rat
- 13.Digitale KultursäulenZur Vorlage · 0123/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0123/21 eingereicht, der die Aufstellung von zwei digitalen Werbesäulen im Bahnhofsquartier vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufmerksamkeit für das kulturelle Angebot der Stadt Hamm zu erhöhen. Die geplanten digitalen Säulen sollen auf Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen verschiedener Institutionen und Kultureinrichtungen im Bereich des Bahnhofsquartiers sowie umliegender Einrichtungen wie dem Gustav-Lübcke-Museum, dem Helios-Theater, der Bibliothek, dem Tierpark und der Musikschule hinweisen.
Der Antrag legt fest, dass eine kommerzielle Nutzung der Säulen für Werbung ausgeschlossen ist. Die digitale Infrastruktur soll ausschließlich der Bekanntmachung städtischer sowie öffentlich geförderter Kultur- und Freizeitangebote dienen, um Besuchern der Stadt Anreize für weitere Aktivitäten zu bieten.
Für die Errichtung der Säulen, die technische Ausstattung sowie die digitale Infrastruktur sollen laut Antrag 30.000 Euro im Haushalt der Stadt Hamm bereitgestellt werden. Dabei wird eine vandalismussichere Ausführung der Anlagen angestrebt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 14.Essbare StadtZur Vorlage · 0124/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0124/21 eingereicht, der die Entwicklung eines Konzepts zur „Essbaren Stadt“ vorsieht. Ziel des Vorhabens ist es, im öffentlichen Raum, etwa in Parks, Grünzügen und entlang von Straßen, gezielt Obst- und Fruchtgehölze wie Himbeeren, Nüsse, Äpfel oder Birnen zu pflanzen, die der Öffentlichkeit zum Pflücken zur Verfügung stehen sollen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, wobei der Fokus auf heimischen Gehölzen liegen soll. Dieses Konzept soll neben Standortkriterien und einem zeitlichen Fahrplan auch die Planung dezentraler Pilotprojekte umfassen. Dabei sollen der Masterplan Freiraum sowie die städtebaulichen Planungen in den Bezirken berücksichtigt werden.
Für die Erstellung dieses Konzepts beantragt die Fraktion die Bereitstellung von 20.000 Euro im Haushalt der Stadt Hamm. Das Vorhaben knüpft an bestehende Angebote in der Stadt an, wie etwa Obstwiesen oder Walnussringe, und verfolgt das Ziel, die Umwelt im Stadtgebiet erlebbar zu machen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 15.Offensive für schulische BetreuungZur Vorlage · 0125/21_AT · Antrag
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Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0125/21_AT einen Antrag zur Ausweitung der schulischen Betreuungsangebote gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, insbesondere durch die Erweiterung der Randzeitenbetreuung sowie der Ferienbetreuung.
Im ersten Punkt des Antrags wird vorgeschlagen, die Randzeitenbetreuung vor dem Unterricht, die in der Regel ab 7:00 Uhr beginnt, bei Bedarf auf zwölf weitere Schulstandorte in Hamm auszuweiten. Für diese Maßnahme sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 65.000 Euro im städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Über den konkreten Bedarf an den Standorten sollen die Schulen dezentral auf Basis von Beschlüssen der jeweiligen Schulkonferenzen entscheiden.
Der zweite Teil des Antrags sieht eine Ergänzung der zentralen Ferienbetreuungsangebote im Stadtbezirk Mitte vor. Hier sollen zwei dezentrale Gruppen im Stadtgebiet geschaffen werden, wofür ein zusätzlicher Haushaltsposten von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die dezentrale Ferienbetreuung soll jeweils für fünf Wochen pro Jahr in der zweiten Ferienhälfte stattfinden. Jede Gruppe soll mit maximal 25 Plätzen ausgestattet sein. Um die Durchführung unabhängig von einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen zu gewährleisten, soll die Finanzierung der Gruppen gesichert werden. Nach einer dreijährigen Laufzeit ist eine Evaluation vorgesehen, um über eine dauerhafte Fortführung des Angebots zu entscheiden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 16.Echte Hammer helfen: Vereine in der Pandemie unterstützenZur Vorlage · 0126/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0126/21_AT einen Antrag gestellt, um die finanzielle Unterstützung für lokale Vereine während der Corona-Pandemie zu erweitern. Im Zentrum des Antrags steht die Ausstattung des städtischen Bürgerfonds „Echte Hammer helfen“ mit einem Betrag von 35.000 Euro für das Jahr 2021.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass das Vereinsleben in Hamm eine wesentliche Rolle für das gesellschaftliche Miteinander und die Lebensqualität in der Stadt einnimmt. Durch die pandemiebedingten Einschränkungen seien viele Vereine mit Herausforderungen konfrontiert, die unter anderem den Ausfall von Veranstaltungen und Trainings sowie fehlende Einnahmen und Mitgliederzahlen umfassen. Zwar seien bereits Hilfsprogramme des Landes, des Bundes sowie städtische Mittel aus Bezirksbudgets und dem Bürgerfonds im Einsatz, jedoch seien auch Vereine, die zuvor nicht auf solche Unterstützung angewiesen waren, nun mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Ziel der beantragten Aufstockung des Bürgerfonds ist es, den Notlagen der Vereine entgegenzuwirken.
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- 23.03.2021 · Rat
- 17.Schulen besser unterstützen: Zwei weitere Stellen bei der HITS schaffenZur Vorlage · 0127/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0127/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die personelle Ausstattung der Hammer IT Schulsupport (HITS) zu erweitern. Ziel des Antrags ist es, dass die Verwaltung die Voraussetzungen dafür schafft, im laufenden Jahr zwei weitere Stellen bei der HITS zu besetzen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Unterstützung der Schulen bei Fragen und Problemen rund um Hardware und Software. Laut der Fraktion reichten die vorhandenen Ressourcen der HITS in der Vergangenheit nicht aus, um Anfragen mit der für einen reibungslosen Unterrichtsablauf notwendigen Geschwindigkeit zu bearbeiten. Der im Jahr 2020 erstellte Medienentwicklungsplan soll einen zusätzlichen Bedarf an Stellen bei der HITS belegt haben.
Ein wesentlicher Aspekt der Antragstellung ist die Wartung der Hardware. Die Fraktion weist darauf hin, dass mehr als 6.100 zusätzlich beschaffte Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler gewartet werden müssen, was einen erhöhten Personalbedarf zur Folge hat. Die Schaffung der Stellen soll dazu beitragen, den technischen Support für die Schulen sicherzustellen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 18.Städtepartnerschaften stärken Strengthen city partnershipsZur Vorlage · 0128/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0128/21_AT einen Antrag gestellt, um die Städtepartnerschaften der Stadt als Instrument der kommunalen Außenpolitik zu stärken. Der Antrag fordert eine konstruktive Bestandsaufnahme sowie eine strategische Konzeption der bestehenden städtepartnerschaftlichen Verbindungen.
Im Begleittext der Fraktion wird auf die unterschiedliche Intensität der aktuellen Beziehungen zwischen Hamm und den Partnerstädten wie Afyonkarahisar, Bradford, Chattanooga, Kalisz, Mazatlán, Neufchateau, Oranienburg, Santa Monica und Toul hingewiesen. Es wird festgestellt, dass einige Austauschprozesse zwischen der Zivilgesellschaft, der Verwaltung oder der lokalen Wirtschaft zum Erliegen gekommen sind, während auf bürgerschaftlicher Ebene bereits informelle Kontakte zu Städten wie Crotone oder Bihac bestehen. Zudem wird angemerkt, dass die bisherigen institutionellen Partnerschaften ausschließlich Städte der Nordhalbkugel bzw. Länder des Nordatlantikpakts umfassen.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, Fördermittel bei der zentralen Netzwerkstelle für Städtepartnerschaften in Nordrhein-Westfalen für die Erarbeitung dieser Konzeption zu beantragen. Für den städtischen Eigenanteil an den anfallenden Kosten sollen 10.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 19.Fahrradstation InnenstadtZur Vorlage · 0129/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat einen Antrag zur Einrichtung einer neuen Fahrradstation in der Hamm Innenstadt gestellt. Ziel des Antrags ist die Förderung der individuellen, klimafreundlichen Mobilität, um die Attraktivität der Innenstadt sowie der Stadtbezirkszentren zu steigern.
Die geplante Abstellanlage soll sich in zentraler Lage der historischen Altstadt befinden, konkret im Bereich rund um die Pauluskirche und die Kanalkante. Die Antragsteller verweisen dabei auf die Anbindung über das Kanalband am Nordringpark, welches als Zielort für Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen und Freizeitangebote dient. Mit der Schaffung dieser Infrastruktur sollen Alternativen zum Autoverkehr im innerstädtischen Bereich entwickelt werden.
Der Antrag sieht vor, die Stadtwerke Hamm GmbH mit der Planung und dem Betrieb einer solchen Fahrradstation bzw. Abstellanlage zu beauftragen. Die Vorlage wurde im März 2021 zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 20.Förderung des klimafreundlichen Radverkehrs durch Abmarkierungen auf der FahrbahnZur Vorlage · 0130/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag zur Förderung des klimafreundlichen Radverkehrs durch Abmarkierungen auf der Fahrbahn gestellt. Ziel der Vorlage ist es, die Visualisierung des Raumbedarfs für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit den Zielen des Klimaaktionsplans sowie dem Verkehrsbericht 2018. Um den angestrebten Anteil des Radverkehrs von 25 Prozent am Modal Split bis zum Jahr 2025 zu erreichen, sollen Markierungen auf der Fahrbahn nicht mehr nur an spezifischen Gefahrenpunkten, sondern generell eingesetzt werden. Damit soll die Attraktivität der klimafreundlichen Verkehrsarten sowie der Nahmobilität gesteigert werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sieht der Antrag die Bereitstellung von 20.000 Euro im Haushalt der Stadt Hamm vor. Der Antrag wurde am 3. März 2021 formuliert und war für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgesehen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 21.GeschichtsstelenZur Vorlage · 0131/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat einen Antrag zur Erhöhung der Haushaltsmittel für historische Stelen im Stadtgebiet gestellt. Ziel der Initiative ist es, die Finanzierung für einen geplanten Geschichtsrundgang sicherzustellen, der im Zusammenhang mit dem 800-jährigen Stadtjubiläum von Hamm im Jahr 2026 steht.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Stelen als Instrument zur Vermittlung von geschichtlichem Wissen und zur Darstellung historischer Zusammenhänge dienen. Die Realisierung der geplanten Stelen soll die Weitergabe des historischen Erbes unterstützen.
Konkret beantragt die Fraktion, den Haushaltstitel „Historische Stelen im Stadtgebiet“ (662H1201044205) für das Jahr 2021 von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu verdoppeln. Der Antrag wurde am 3. März 2021 an den Oberbürgermeister gerichtet und war für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgesehen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 22.Programm „Aufbruch Fahrrad“Zur Vorlage · 0132/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0132/21_AT gestellt, um das Programm „Aufbruch Fahrrad“ finanziell auszustatten. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung von 100.000 Euro für die weitere Konzeptionierung, Vorbereitung sowie die zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Als Beispiel für solche Maßnahmen werden Verkehrsversuche angeführt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Umsetzung des Klimaaktionsplans sowie die Erreichung eines 25-prozentigen Anteils des Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2025, wie er im Verkehrsbericht 2018 festgelegt wurde. Durch die Förderung der Rad- und Fußverkehre soll die Nahmobilität gestärkt und das Fahrradfahren als Alternative für Pendelwege, Einkäufe, Schulwege sowie die Freizeitgestaltung attraktiver gestaltet werden. Der Antrag wurde am 3. März 2021 formuliert und war für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgesehen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 23.KlimafolgenanpassungZur Vorlage · 0133/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Klimafolgenanpassung gestellt. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung von 50.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt Hamm, um die Umsetzung des bestehenden Klimafolgenanpassungskonzepts mitzufinanzieren.
Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, auf die Auswirkungen des Klimawandels zu reagieren und die bereits entwickelten Konzepte zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu ergänzen. Als wesentliche Bestandteile der Umsetzung werden die Erstellung einer Stadtklimaanalyse sowie eine intensive Öffentlichkeits- und Informationskampagne angeführt. Die geplante Analyse soll dazu dienen, Stadtbereiche zu identifizieren, die besonders von Phänomenen wie Dürre, Hitze oder Starkregen betroffen sind, um Maßnahmen dort prioritär zu bündeln. Die Informationskampagne soll die Sensibilisierung und das bürgerschaftliche Engagement zum Thema fördern.
Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ersten Bausteine des Maßnahmenkonzepts die Nutzung bereits existierender Förderprogramme möglich ist. Der Antrag wurde am 3. März 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgesehen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 24.WaldentwicklungZur Vorlage · 0134/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Waldentwicklung gestellt. Ziel des Antrags ist es, den Natur- und Umweltschutz in der Stadt zu stärken und gezielt Flächen für neuen Wald sowie die Erweiterung bestehender Waldflächen zu erschließen. Dabei wird auf das Waldentwicklungskonzept aus dem Jahr 2003 Bezug genommen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Stadt Hamm mit einem Waldanteil von 8 % vergleichsweise waldarm ist. Vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen und der Funktion von Wald als CO2-Speicher sei die Vermehrung von Waldflächen von Bedeutung. Gemäß dem vom Rat beschlossenen kommunalen Klimaaktionsplans 2020–2025 soll die Waldfläche jährlich um mindestens drei Hektar vergrößert werden.
Um die Umsetzung dieses Ziels zu ermöglichen, fordert die Fraktion eine entsprechende Finanzierung für den Ankauf geeigneter Grundstücke. Der Antrag sieht vor, die Haushaltsstelle „Waldentwicklung“ um 70.000 Euro zu erhöhen. Diese Mittel sollen zu Lasten des Ansatzes „Allgemeiner Grunderwerb“ bereitgestellt werden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 25.Fortschreibung des Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten für die Stadt HammZur Vorlage · 0135/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0135/21 gestellt, der eine Fortschreibung des Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten in der Stadt Hamm fordert. Hintergrund der Anfrage ist das Auslaufen des aktuellen Glückspielstaatsvertrags zum 30. Juni 2021 sowie die damit einhergehenden gesetzlichen Neuregelungen in Nordrhein-Westfalen.
Die Antragstellerin führt aus, dass die Erwartungen an eine Reduzierung von Vergnügungsstätten durch den neuen Staatsvertrag nicht eingetreten seien. In der Begründung wird kritisiert, dass der Fokus des Entwurfs auf Steuereinnahmen liege und die Suchtprävention nicht ausreichend berücksichtigt werde. Zudem wird die Entwicklung der Anzahl von Spielhallen und Gewinnspielgeräten in Hamm thematisiert, die seit 2011 auf einem hohen Niveau stagniere.
Zwar wird die bisherige Vorgehensweise der Stadtverwaltung, etwa durch die Änderung von Bebauungsplänen, um Neueröffnungen an sensiblen Stellen zu verhindern, als positiver Baustein gewertet. Dennoch fordert die Ratsgruppe ein umfassendes Gesamtkonzept, das die Vielschichtigkeit der Problematik und Steuerungselemente in den Sozialräumen erfasst. Der Stadtrat soll daher die Stadtverwaltung dazu auffordern, das im Jahr 2010 beschlossene Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten fortzuschreiben.
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- 23.03.2021 · Rat
- 26.Einführung einer EhrenamtskarteZur Vorlage · 0136/21_AT · Antrag
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag auf die Einführung einer Ehrenamtskarte gestellt. Mit diesem Vorhaben wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein System zur Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements zu implementieren.
Der Antrag bezieht sich auf ein Vorhaben, das bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt, jedoch von der damaligen Stadtverwaltung und der Stadtregierung abgelehnt wurde. Als Referenzmodelle werden die Einführung solcher Karten in anderen Kommunen der Region, wie etwa Ahlen, Werl oder Beckum, angeführt. Laut Antrag sollen Inhaber der Karte von verschiedenen Vergünstigungen profitieren können, etwa durch reduzierte Eintrittspreise oder kostenfreie Jahreskarten für die Stadtbücherei.
Die Ratsgruppe begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, das ehrenamtliche Engagement in sozialen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie die Unterstützung in Krisensituationen dauerhaft zu würdigen. Die Karte soll neben der symbolischen Anerkennung auch einen praktischen Nutzen bieten, indem sie den Zugang zu Angeboten öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen zu vergünstigten Konditionen ermöglicht. Ziel ist es, durch die Einführung der Karte ein dauerhaftes Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Stadt zu setzen.
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- 23.03.2021 · Rat
- Einführung einer EhrenamtskarteZur Vorlage · 0093/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Vorlage 0093/21_ST den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Einführung einer Ehrenamtskarte zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, bürgerschaftliches Engagement in sozialen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen sowie in Vereinen durch ein System von Vergünstigungen zu würdigen. Als mögliche Leistungen werden unter anderem reduzierte Eintrittspreise oder kostenlose Jahreskarten für die Stadtbücherei angeführt. Der Antrag verweist zudem auf vergleichbare Modelle in anderen Kommunen der Region sowie auf die Bedeutung des Ehrenamts während der Corona-Pandemie.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Vorplanungen zur Einführung einer solchen Karte bereits begonnen haben. Die zuständige Verwaltung befindet sich aktuell in der Phase der Vorbereitungen, um konkrete Vorschläge zu den Voraussetzungen für die Berechtigung, den Vergabekriterien sowie zu den möglichen Vergünstigungen auszuarbeiten. Der entsprechende Antrag war für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 27.Investive Mittel für den Bau einer Dreifach-Sporthalle an der Arnold-Freymuth-GesamtschuleZur Vorlage · 0138/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Beratung der Haushaltsansätze für das Jahr 2021 einen Antrag auf Bereitstellung ergänzender investiver Mittel gestellt. Ziel des Antrags ist die Finanzierung des Baus einer Dreifach-Sporthalle an der Arnold-II-Freymuth-Gesamtschule.
Nach Angaben der Ratsgruppe sehen die aktuellen Planungen für den zweiten und dritten Bauabschnitt der Schule lediglich den Bau einer Zwei-Fach-Halle vor. Die Antragsteller führen an, dass die langfristige Sicherstellung des Sportunterrichts am Schulstandort, ohne auf externe Hallenkapazitäten angewiesen zu sein, eine Dreifach-Sporthalle erfordere. Dies begründet die Gruppe mit der Schülerstruktur der Schule, die in der Sekundarstufe 1 vierzügig und in der Oberstufe zwei- bis dreizügig organisiert ist. Ein Vergleich mit anderen Gesamtschulen in den Stadtbezirken Bockum-Hövel und Mitte wird als Argument für die Empfehlung einer größeren Hallenkapazität angeführt. Der Antrag wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021 · Rat
- 15.03.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 28.Stärkung der Quartiersarbeit – Handlungskonzept „Älterwerden in Hamm!“Zur Vorlage · 0143/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um die Quartiersarbeit im Rahmen des Handlungskonzepts „Älterwerden in Hamm! Lebenswert. Selbstbestimmt. Mittendrin.“ finanziell zu unterstützen. Ziel des Antrags ist die Bereitstellung von quartiersbezogenen Sachmitteln für die zukünftige Haushaltsplanung ab dem Jahr 2021.
Nach Angaben der Fraktion sollen für die Arbeit der Quartiersentwicklerinnen und Quartiersentwickler jährlich jeweils 4.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen für verschiedene Zwecke und Bedarfe innerhalb der Quartiersarbeit eingesetzt werden können, etwa für Arbeitsgeräte, Honorare, Workshops oder die Organisation von stadtweiten Angeboten wie der digitalen Schnitzeljagd.
Die Fraktion führt an, dass durch das bestehende Handlungskonzept Strukturen für eine selbstständige Lebensführung älterer Menschen in ihrem sozialen Umfeld geschaffen wurden. Die Quartiersentwickler fungieren dabei als zentrale Ansprechpersonen und Lotsen für Begegnungs-, Beratungs- und Informationsangebote. Zudem wird darauf verwiesen, dass die in der Quartiersarbeit entstandenen Netzwerke bereits in der Corona-Pandemie, beispielsweise bei der Organisation von Einkaufshilfen, eine Rolle spielten. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister.
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- 23.03.2021 · Rat
- 29.Sozialmaßnahmen evaluierenZur Vorlage · 0144/21_AT · Antrag
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Die FDP-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0144/21 gestellt, der die Einführung eines Prozessmanagements im Sozialbereich sowie im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Hamm vorsieht. Hintergrund der Anfrage sind Informationen der Kämmerei, wonach etwa fünf bis zehn Prozent der Leistungen im Sozialhaushalt der Stadt als freiwillige Leistungen einzustufen sind.
Ziel des Antrags ist es, die Wirksamkeit dieser freiwilligen Leistungen zu überprüfen und eine zielgerichtete sowie transparente Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten. Zur Durchführung der Evaluierung sieht die Fraktion vor, gegebenenfalls externe Fachkräfte hinzuzuziehen. Die Implementierung des Prozessmanagements soll kurzfristig erfolgen und die Finanzierung soll aus den bestehenden Haushaltsmitteln erfolgen.
Über die Ergebnisse der durchgeführten Evaluierungen soll zudem eine regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Gremien, namentlich im Sozialausschuss sowie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss, stattfinden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 30.Modellprojekt On-Demand-VerkehrZur Vorlage · 0145/21_AT · Antrag
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Die FDP-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0145/21 eingereicht, der die Vorbereitung eines Modellprojekts für On-Demand-Verkehr in Hamm zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, eine flexible, digitale und bedarfsorientierte Mobilitätslösung zu etablieren, die ergänzend zur aktuellen Verkehrsplanung in den Bereichen Busverbindungen, Radwege und Mobilitätsstationen fungieren soll.
Mit dem vorgeschlagenen On-Demand-Verkehr sollen insbesondere Gebiete angebunden werden, die nicht direkt an den Hauptverkehrsrouten liegen. Als Referenz für ein solches Vorhaben wird auf bestehende Projekte in anderen Kommunen verwiesen.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Vorbereitungen für dieses Modellprojekt zu beauftragen. Hinsichtlich der Kosten sollen zur Finanzierung des Vorhabens Fördermittel eingeworben werden, wobei explizit auf Möglichkeiten aus Landesmitteln zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs hingewiesen wird. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgelegt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 31.Barrierefreie Spielgeräte: Spielplatzbudget erhöhenZur Vorlage · 0146/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0146/21 gestellt, der eine Erhöhung des Budgets für die Ausstattung von Spielplätzen vorsieht. Ziel der Vorlage ist es, die Barrierefreiheit auf den Spielplätzen im Stadtgebiet schrittweise zu verbessern, um die Inklusion im öffentlichen Raum zu fördern.
Der Antrag sieht vor, das Budget für die Spielplatzausstattung pro Bezirk um 10.000 Euro zu erhöhen, sodass ein Gesamtwert von 50.000 Euro pro Bezirk erreicht wird. Die zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden für die Anschaffung und die Aufstellung von barrierefreien Spielgeräten eingesetzt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass Spielplätze als Orte der Begegnung die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln sollten. Die Vorlage wurde am 8. März 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 23. März 2021 vorgesehen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 32.Rad- und Fußwegverbindungen stärken Pieperstraßenbrücke planenZur Vorlage · 0147/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rat einen Antrag zur Stärkung der Rad- und Fußwegverbindungen in Hamm gestellt. Im Zentrum des Antrags steht die Planung eines Neubaus der Pieperstraßenbrücke.
Nach Angaben der Antragsteller dient die ehemalige Brücke als wesentliche Verbindung zwischen dem Bahnhof Bockum-Hövel, dem angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiet sowie dem Stadtteilzentrum. Ziel der Fraktionen ist es, die Verbindung wiederherzustellen und eine sichere Anbindung für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Damit soll das Fahrrad als Verkehrsmittel, insbesondere als Zubringer zum öffentlichen Personennahverkehr, attraktiver gestaltet werden.
Der Antrag sieht vor, dass im Haushalt der Stadt Hamm die notwendigen Mittel für die Planung des Brückenneubaus eingestellt werden. Das Gremium soll über die Bereitstellung dieser Planungskosten entscheiden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 33.Abwassersatzung der Stadt Hamm überarbeitenZur Vorlage · 0150/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0150/21_AT einen Antrag gestellt, die Abwassersatzung der Stadt Hamm zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanäle zu unterbinden.
Der Antrag begründet, dass die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Annahme basiert, dass sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser zur Behandlung in eine Kläranlage geleitet werden. Da das Hammersche Kanalsystem jedoch mehrheitlich als Mischwassersystem ausgeführt ist und bei Starkregen Überlastungsableitungen in Bachläufe genutzt werden, fließt Schmutzwasser ohne Vorklärung in natürliche Gewässer.
Die Fraktion führt an, dass die geltende Abwassersatzung nicht mehr den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) entspreche. Während das WHG die ortsnahe Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser ohne Vermischung mit Schmutzwasser vorsieht, suggeriert die aktuelle Satzung eine Verpflichtung zur Einleitung in die Abwasseranlagen. Mit Verweis auf die Anforderungen des Klimawandels und die Vermeidung von Einleitungen in Gewässer, wie sie am Erlenbach thematisiert wurden, fordert die Antragstellerin eine Anpassung der Satzung, um Niederschlagswasser künftig nicht mehr in die Mischwasserkanäle zu leiten.
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- 22.06.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.03.2021 · Rat
- 34.Kalkulatorischer Zinssatz 2021 auf 1,13 % festlegenZur Vorlage · 0151/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0151/21_AT einen Antrag gestellt, der eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes für Gebührenkalkulationen zum Gegenstand hat. Derzeit wird gemäß einem Ratsbeschluss vom Dezember 2019 ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,56 % angewandt, welcher auf einem 50-jährigen Mittelwert der Durchschnittsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten-Anleihen der öffentlichen Hand basiert.
Die Fraktion führt in dem Antrag an, dass dieser Zinssatz zu hohen Zinserträgen in den Gebührenkalkulationen führe. Als Beispiel wird die Verrechnung von Müllbehältern durch den Abfallentsorgungsbetrieb Hamm (ASH) angeführt, bei der durch die Anwendung des aktuellen Zinssatzes ein Zinsertrag entstehe, der über dem Anschaffungswert der Behälter liege. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Stadt Hamm Tochterunternehmen Darlehen zu marktkonformen Zinsen gewährt, die unter dem derzeitigen kalkulatorischen Satz liegen.
Der Antrag fordert, den kalkulatorischen Zinssatz für die Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2021 auf 1,13 % festzulegen und künftige Festlegungen an den Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu koppeln. Darüber hinaus wird beantragt, alle Gebührenbescheide für das Jahr 2021 zu korrigieren und eine Verrechnung der zu viel gezahlten kalkulatorischen Zinsen aus dem Jahr 2021 mit den Gebührenbescheiden des Jahres 2022 vorzunehmen.
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- 23.03.2021 · Rat
- 35.Aufbruch Bildung: Zusätzliche Mittel für SchulsanierungenZur Vorlage · 0152/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat einen Antrag mit der Nummer 0152/21 gestellt, der die Ausweitung und Vorziehung spezifischer Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen Schulen vorsieht. Hintergrund des Antrags ist ein beschlossener Strategiewechsel bei der Stadtentwicklungsgesellschaft, durch den jährliche zusätzliche Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro für die bauliche Modernisierung von Schulen zur Verfügung stehen sollen.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, konkrete Maßnahmen bereits im Jahr 2021 umzusetzen. Dazu gehört die Fortsetzung der Sanierung am Standort Vorheider Weg des Friedrich-List-Kollegs sowie Brandschutz- und Dachsanierungen am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. An der Selmigerheideschule sollen Sanierungen an der Sporthalle, einschließlich des Fußbodens, des Prallschutzes und der Umkleidebereiche, durchgeführt werden. Zudem ist die Aufstockung der Offenen Ganztagsschule an der Von-Vincke-Schule vorgesehen. Ein weiterer Punkt des Antrags umfasst die Sanierung der Schulhöfe an der Bodelschwinghschule, der Johannesschule und der Josefschule.
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- 23.03.2021 · Rat
- 36.„Hamm-Tag“ als großes StadtfestZur Vorlage · 0153/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, ein neues Veranstaltungsformat unter dem Namen „Hamm-Tag“ einzuführen. Ziel des Antrags ist die Etablierung eines regelmäßigen Stadtfestes, das beispielsweise im zweijährlichen Turnus stattfinden soll. Als zentraler Veranstaltungsort wird der Marktplatz rund um die Pauluskirche vorgeschlagen, ergänzt durch verschiedene Event-Inseln in der Innenstadt, etwa an der Oststraße, Weststraße, dem Westenwall und dem Martin-Luther-Platz.
Das Konzept sieht vor, dass sich die sieben Stadtbezirke mit Programmen aus den Bereichen Kultur, Sport, Brauchtum und Unterhaltung beteiligen. Zudem sollen Vereine, Verbände, Künstler sowie Unternehmen in die Gestaltung einbezogen werden. Durch die Verknüpfung des Festes mit einem verkaufsoffenen Sonntag soll der stationäre Einzelhandel in der Innenstadt gefördert werden.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines entsprechenden Veranstaltungskonzepts gemeinsam mit dem Stadtmarketing zu beauftragen. Für die Planung und Durchführung des „Hamm-Tages“ soll ein Budget in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen werden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 37.Anbindung an Wasserstoff-Pipeline Rhein-RuhrZur Vorlage · 0154/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0154/21 gestellt, der die Anbindung der Stadt an das Rhein-Ruhr-Wasserstoffnetz zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist es, die Voraussetzungen für die Entwicklung Hamms als Wasserstoff-Standort zu schaffen. Dabei wird die Bedeutung eines Pipeline-Anschlusses an das bestehende 240 Kilometer lange Netz hervorgehoben, welches von der Air Liquide Deutschland betrieben wird.
Der Antrag führt aus, dass eine Anbindung an dieses Netz sowohl die Versorgungssicherheit für lokale Unternehmen, die Wasserstoff als Rohstoff nutzen, als auch die Möglichkeit bietet, in Hamm produzierten Wasserstoff in das Rhein-Ruhr-Gebiet abzuführen. Dies sei ergänzend zur geplanten Erzeugung von Wasserstoff im Bereich Hamm-Uentrop erforderlich.
Die CDU-Ratsfraktion beantragt, dass der Rat beschließt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung des Anschlusses zu beauftragen. In diesen Prozess sollen Partner der Wasserstoff-Agentur Westfalen, die Stadtwerke Hamm GmbH sowie die Trianel GmbH einbezogen werden. Zudem sollen weitere Projektpartner gesucht und die planungsrechtliche Zulässigkeit des Baus einer entsprechenden Wasserstoff-Pipeline geklärt werden.
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- 23.03.2021 · Rat
- 38.Verantwortliche/r für Digitalisierung Chief Digital Of?cerZur Vorlage · 0155/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0155/21_AT gestellt. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer hauptamtlichen Position innerhalb der Stadtverwaltung, die als Chief Digital Officer fungieren soll. Diese Funktion soll die Digitalisierung der Stadt aktiv vorantreiben und die digitalen Angebote der Verwaltung verbessern.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die Stadt digital weiterzuentwickeln. Neben dem Ausbau der Internetversorgung soll die neue Stelle unter anderem Maßnahmen koordinieren, sich um die Akquise von Fördergeldern kümmern und als zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung digitaler Prozesse dienen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und sieht die Etablierung einer verantwortlichen Person vor, um das Thema Digitalisierung innerhalb der Verwaltung strukturell zu verankern.
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- 23.03.2021 · Rat
- 39.Verbindung zwischen Innenstadt und Hammer Westen gestaltenZur Vorlage · 0156/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0156/21 gestellt, um die Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Hammer Westen zu gestalten. Ziel des Antrags ist es, die optische Trennung durch den Bahnkörper im Bereich der Wilhelmstraße zu überwinden und die Verbindung zwischen den Stadtteilen zu verbessern.
Der Antrag sieht drei spezifische Handlungsfelder vor. Erstens soll die Bahnunterführung durch zusätzliche Lichteffekte heller gestaltet werden, wobei das bestehende Lichtkunst-Projekt zu wahren ist. Zweitens wird eine verbesserte Aufteilung des Verkehrsraumes für Fußgänger sowie Radfahrer angestrebt. Drittens wird eine künstlerische Gestaltung auf der Westseite vorgeschlagen, die an die historische Drahtindustrie in Hamm erinnern soll, beispielsweise durch eine Skulptur.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung damit zu beauftragen, die Planung für eine verbesserte Verbindung im Bereich der Neuen Bahnhofstraße und der Wilhelmstraße unter Berücksichtigung dieser Punkte aufzunehmen. In diesem Zusammenhang soll die Stadt Hamm einen Gestaltungswettbewerb ausschreiben.
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- 23.03.2021 · Rat
- 40.Schwimmflächen vergrößern, Außenbecken an der Familien-Oase Heessen bauenZur Vorlage · 0158/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Erweiterung der Schwimmflächen in der Familien-Oase Heessen zum Ziel hat. Mit der Vorlage 0158/21_AT wird die Stadtwerke Hamm GmbH beauftragt, den Bau eines Außenbeckens an diesem Standort zu planen und umzusetzen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Förderung des Schwimmenslernens in verschiedenen Altersgruppen. Als Referenz für die Umsetzung wird der Bau eines Außenbeckens am Sport-Aquarium Bockum-Hövel durch die Stadtwerke Hamm GmbH angeführt. Die Fraktion führt an, dass die Erhöhung der Wasserfläche nach dem bereits erfolgten Neubau eines Lehrschwimmbeckens eine sinnvolle Erweiterung des bestehenden Bäderbetriebs darstelle.
Neben der Förderung des Schwimmunterrichts sieht der Antrag Potenzial für die Erweiterung des Kursangebots, etwa im Bereich der Wassergymnastik oder für Rehabilitationskurse. Zudem wird auf den Masterplan Freiraum der Stadt Hamm verwiesen, der ein Außenbecken an diesem Standort bereits vorsieht.
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- 23.03.2021 · Rat
- 41.Wertschätzung und Anerkennung für unsere kommunalen Ordnungskräfte – Initiative für bessere ArbeitsbedingungenZur Vorlage · 0159/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0159/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) vorsieht. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die laufende Aufstockung des Personals und fordert ergänzende strukturelle Anpassungen.
Konkret beantragt die Fraktion die Einführung einer standardisierten und systematischen Aus- und Fortbildung für die Beschäftigten des KOD sowie eine detaillierte Erfassung der besonderen Belastungssituationen während des Dienstes. Zudem sollen Aufstiegs- und Personalentwicklungsperspektiven geschaffen werden, die in ein eigenes Laufbahnverlaufsmodell münden können. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Einrichtung einer Zulage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern vergleichbare Rahmenbedingungen wie im Vollzugsdienst vorliegen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass sich die Stadt Hamm im interkommunalen Kontext für landesweit einheitliche Standards bei der Ausbildung, der Einsatz- und Schutzausrüstung sowie bei den Zulagenregelungen einsetzt. Dies soll unter anderem über den Nordrhein-Westfälischen Städtetag oder die Zusammenarbeit mit den Tarifparteien geschehen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand sowie über die Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen einer Beschlussvorlage schriftlich zu berichten.
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- 23.03.2021 · Rat
- 42.Erweiterung Kurpark – Gestaltungsmöglichkeiten nutzenZur Vorlage · 0160/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Erweiterung des Kurparkes gestellt. Hintergrund des Antrags ist die Aufgabe des Betriebes durch den Märkischen Reitverein, wodurch eine Fläche direkt am Wasser und angrenzend an das bestehende Kurparkareal zur Verfügung steht.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein Erweiterungskonzept für das Gelände entwickelt, welches sich am gartenbaulichen Standard des bestehenden Kurparkes orientiert. Das Konzept soll verschiedene Nutzungsmöglichkeiten prüfen, darunter die Präsentation von Kunst im öffentlichen Raum, die Bereitstellung von Sitzgruppen, die Nutzung des Geländes als Spielfläche oder für den Individualsport sowie die Möglichkeit für temporäre Gastronomieangebote.
Zudem sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung dieses Konzepts durch einen Beirat begleitet wird. Die geplante Zusammensetzung dieses Gremiums soll die Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Sport und Freizeit sowie Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Uentrop umfassen.
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- 07.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.06.2021 · Rat
- 23.03.2021 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19Zur Vorlage · 0029/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0029/20_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 einzuholen. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen sowie deren Folgen für die lokale Wirtschaft.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine detaillierte Aufstellung der Branchen, die von Schließungen infolge der Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind. Zudem wird nach der Anzahl der Betriebe in Hamm gefragt, die im November 2020 sowie in der darauffolgenden Zeit aufgrund der Maßnahmen geschlossen bleiben mussten, wobei eine Aufschlüsselung nach Branchen gefordert wird.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage die Klärung der rechtlichen Basis für die Schließung von Betrieben. Die Fragesteller möchten zudem wissen, wie viele Ordnungsmaßnahmen zur Umsetzung der Covid-19-Maßnahmen bereits verhängt wurden und bitten um eine Einzelaufstellung dieser Maßnahmen. Abschließend wird nach der Höhe der Bußgelder gefragt, die im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen bereits eingenommen wurden.
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- 23.03.2021 · Rat
- Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19Zur Vorlage · 0094/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion vom 9. Dezember 2020 geantwortet, welche die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 sowie deren Verhältnismäßigkeit thematisierte. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die betroffenen Branchen, die Anzahl der Schließungen, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Anzahl der verhängten Ordnungsmaßnahmen und eingenommenen Bußgelder.
Hinsichtlich der betroffenen Branchen und der Anzahl der geschlossenen Betriebe teilte die Verwaltung mit, dass keine Meldepflicht der Unternehmen gegenüber der Stadtverwaltung besteht und somit kein entsprechendes Datenmaterial vorliegt. Als rechtliche Grundlage für die Einschränkungen im Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe oder der Gastronomie wird die jeweils gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Ermächtigung durch die Infektionsschutzgesetze des Bundes und der Länder angeführt.
Bezüglich der Ordnungsmaßnahmen gab die Verwaltung an, dass bislang rund 1.300 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sowie 22 Verstöße gegen die Quarantäneschutzverordnung geahndet wurden. Es wurden 901 Bußgeldbescheide erlassen, wobei bisher Zahlungen in Höhe von 93.215 Euro eingegangen sind. Eine detaillierte statistische Erfassung der einzelnen Tatbestände innerhalb der Coronaschutzverordnung erfolgt durch die Stadtverwaltung nicht. Informationen zu laufenden Strafverfahren liegen der Verwaltung nicht vor, da hierfür die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
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- 23.03.2021 · Rat
- 2.Ladestationen für e-BikesZur Vorlage · 0030/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Ausbau der Infrastruktur für E-Bikes in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die steigende Anzahl an Verkäufen von Elektrofahrrädern in Deutschland sowie die Bedeutung des E-Bikes als Bestandteil der Mobilitätsentwicklung. Die Fraktion verweist dabei auf die Lage der Stadt an wichtigen Radwegen wie dem Radschnellweg RS1 und der Römerroute.
Mit der Vorlage 0030/21_AF werden konkrete Fragen zur aktuellen Situation und zur zukünftigen Planung gestellt. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele frei zugängliche Ladestationen sich derzeit in der Stadt befinden und in welchem Umfang diese von der Stadtverwaltung oder deren Tochtergesellschaften betrieben werden. Zudem wird nach bestehenden Konzepten oder Planungen für die Installation weiterer öffentlicher Ladestationen sowie nach den damit verbundenen Kosten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung von Fördermöglichkeiten. Die Ratsfraktion möchte wissen, ob sich die Stadtverwaltung mit Förderlinien der Europäischen Union, der Bundesagentur für Verwaltungsdienstleistungen sowie anderen Institutionen befasst hat. Ziel ist es, Möglichkeiten zur Förderung der E-Mobilität in der Stadt sowie zur Unterstützung der Stadt als kommunale Arbeitgeberin zu identifizieren.
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- 23.03.2021 · Rat
- Ladestationen für e-BikesZur Vorlage · 0053/21_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Anfrage Nr. 0030/21 Informationen zum Bestand und zur Planung von öffentlichen E-Bike-Ladestationen in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die steigende Nutzung von E-Bikes und die damit verbundene Notwendigkeit, die Infrastruktur für Pendler, Touristen und Besucher zu stärken.
Die Verwaltung gibt an, dass die Stadt Hamm derzeit keine eigenen öffentlichen E-Bike-Ladestationen betreibt. Es sind jedoch privat betriebene Stationen im Bereich des Maximilianparks, des Campingplatzes Uentrop, in Bockum-Hövel sowie in Heessen bekannt. Zudem besteht die Möglichkeit, in den Freibädern Süd und Selbachpark kostenlosen Strom für E-Bikes zu nutzen. Für die geplante Mobilstation am Hauptbahnhof ist die Einrichtung einer Ladestation mit zwölf abschließbaren Fächern vorgesehen, sofern die Brandschutzfragen mit der Deutschen Bahn geklärt sind. Auch für die geplanten Mobilstationen an den Bahnhöfen Heessen, Bockum-Hövel und Westtünnen werden perspektivisch Lademöglichkeiten angestrebt.
Ein konkretes Konzept für weitere Stationen liegt aktuell nicht vor, jedoch wird im Auftrag der Stadt ein Elektromobilitätskonzept erarbeitet, das Lademöglichkeiten für E-Mobile und E-Bikes als zentralen Bestandteil vorsieht. Als geeignete Standorte werden Arbeitsstätten, Bildungseinrichtungen, die Gastronomie sowie Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs identifiziert. Die Kosten für eine einzelne Ladestation werden auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Die Prüfung von Förderprogrammen erfolgt im Rahmen der Entwicklung des Elektromobilitätskonzepts.
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- 23.03.2021 · Rat
- 3.Homeoffice im Konzern Stadt HammZur Vorlage · 0038/21_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Anfrage 0038/21_AF den Oberbürgermeister um Auskunft zum Thema Homeoffice im Konzern Stadt Hamm gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der aktuellen Nutzung von mobiler Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung sowie der Tochterunternehmen.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ganz oder teilweise im Homeoffice tätig sind. Diese Angaben sollen nach Ämtern und Tochterunternehmen unterteilt und der Anteil an der üblichen Wochenarbeitszeit ausgewiesen werden. Zudem wird nach den bisherigen sowie den geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Homeoffice-Quote gefragt. In diesem Zusammenhang sollen auch die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen und die Veranschlagung der Mittel für zukünftige Maßnahmen dargelegt werden.
Des Weiteren werden Informationen zu Alternativangeboten für Beschäftigte angefordert, bei denen ein Homeoffice aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, sowie zu den Maßnahmen des Gesundheitsschutzes für jene Personen, die aus dienstlichen Gründen vor Ort arbeiten müssen. Die Anfrage umfasst zudem die Klärung der Gründe, warum eine Arbeit im Homeoffice nicht geleistet wird. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technischen Ausstattung: Die Verwaltung soll angeben, welcher Anteil der Beschäftigten die notwendigen Arbeitsmittel gestellt bekommt und wie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Nutzung privater Mittel sichergestellt wird.
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- 23.03.2021 · Rat
- Homeoffice im Konzern Stadt HammZur Vorlage · 0085/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Thema Homeoffice im Konzern Stadt Hamm reagiert. Die Ausführungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Stadtverwaltung, da für die städtischen Tochterunternehmen keine Informationen über deren Homeoffice-Regelungen vorliegen.
Nach Angaben der Verwaltung nutzen zum Stand 24. Februar 2021 rund 988 Beschäftigte der Stadtverwaltung die Möglichkeit zur mobilen Arbeit. Dies entspricht einem Anteil von 58 Prozent der etwa 1.700 vorhandenen IT-Arbeitsplätze. Zur Umsetzung der mobilen Arbeit wurden mobile Endgeräte wie Notebooks und Tablets im Wert von insgesamt etwa 425.000 Euro sowie Softwarelizenzen in Höhe von rund 25.000 Euro angeschafft. Zudem wurden die Bandbreiten der Datenleitungen erhöht und Softphone-Lösungen bereitgestellt. Für die Zukunft ist geplant, künftig ausschließlich Notebooks statt Desktop-PCs zu beschaffen, was Mehrkosten von etwa 250 Euro pro Arbeitsplatz zur Folge hat. Zudem sollen für Videokonferenzen ein Server und weitere Lizenzen im Wert von circa 30.000 Euro bereitgestellt werden.
Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, wurden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umgesetzt, darunter die Bereitstellung von Hygienematerialien, Plexiglasschutz sowie die Organisation versetzter Dienste. Die technische Ausstattung der Beschäftigten umfasst in der Regel Dienstgeräte, wobei die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung bei den jeweiligen Fachämtern liegt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 4.Einleitung ungeklärter Abwässer in den ErlenbachZur Vorlage · 0039/21_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Anfrage 0039/21_AF Fragen zur Einleitung ungeklärter Abwässer in den Erlenbach an den Oberbürgermeister gerichtet. Hintergrund der Anfrage sind Berichte aus der Presse und sozialen Medien über Verschmutzungen im Gewässer, die unter anderem durch Hygieneartikel und Geruchsbildung gekennzeichnet waren. Als Ursache wird eine Einleitung über die Regenrückhaltung an der Stockumer Straße vermutet.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob für die betreffende Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung ungeklärter Abwässer vorliegt und ob die Voraussetzungen für den konkreten Vorfall gegeben waren. Zudem werden Informationen darüber angefordert, wie häufig und in welchem Umfang ähnliche Vorgänge an der Anlage an der Stockumer Straße sowie an anderen Anlagen in den vergangenen fünf Jahren aufgetreten sind.
Des Weiteren werden Fragen zur Vermeidung von Feststoffeinträgen, wie etwa Tüchern oder Hygieneartikeln, sowie zur Zuständigkeit und Geschwindigkeit bei der Reinigung der Uferbereiche gestellt. Die Anfrage umfasst zudem die Klärung, ob Anpassungen an den Anlagen beabsichtigt sind und wie Nährstoffbelastungen durch solche Ereignisse bei der Beurteilung der Gewässer berücksichtigt werden.
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- 23.03.2021 · Rat
- Einleitung ungeklärter Abwässer in den ErlenbachZur Vorlage · 0063/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu Einleitungen von ungeklärtem Abwasser in den Erlenbach angefordert. Hintergrund waren Berichte über Verschmutzungen durch Hygieneartikel und Geruchsbildung am Regenüberlaufbecken an der Stockumer Straße.
Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme klar, dass für das Regenüberlaufbecken „Tarnowitzer Straße“ wasserrechtliche Genehmigungen aus den Jahren 1980 und 2007 vorliegen, die die Einleitung von Mischwasser in den Schwannemannsbach erlauben. Die Voraussetzungen für die Einleitung seien gegeben und der Betrieb der Anlage entspreche dem Genehmigungsstand sowie den Regeln der Technik. Die Entlastung der Anlage erfolge je nach Niederschlag etwa 15 bis 25 Mal pro Jahr.
Um den Eintrag von Feststoffen zu begrenzen, setzen sich schwere Stoffe im Becken ab, während Tauchwände an den Überlaufschwellen Schwimmstoffe zurückhalten sollen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Gegenstände wie Hygieneartikel nicht in die Kanalisation gehören. Für die Reinigung der Einleitungsstelle nach Regenereignissen ist der Lippeverband/Stadtentwässerung Hamm verantwortlich. Im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hamm sind derzeit keine Anpassungen an der Anlage vorgesehen. Die Auswirkungen von Nährstoffeinträgen werden durch Monitoringmaßnahmen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie überprüft.
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- 23.03.2021 · Rat
- 5.Die investiven Maßnahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft und der Haushalt 2021Zur Vorlage · 0056/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den investiven Maßnahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft sowie zum städtischen Haushalt 2021 angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der konkreten Verwendung der Mittel der Stadtentwicklungsgesellschaft, die aus der Erhöhung der Grundsteuer B resultieren.
Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf den Beschluss des Rates aus der Dezembersitzung zur Neujustierung der Gesellschaft. Dieser Beschluss sieht vor, die Hälfte der Einnahmen, was einem Betrag von rund 2,5 Millionen Euro entspricht, direkt in Investitionen für Schulen zu leiten. Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, wie diese Mittel im Haushalt 2021 konkretisiert sind.
Konkret werden Fragen zum Budget der Stadtentwicklungsgesellschaft mit Stand zum 1. Februar 2021 gestellt. Die Ratsgruppe bittet um eine Auflistung aller für 2021 geplanten Maßnahmen sowie der entsprechenden Investitionssummen. Zudem soll geklärt werden, ob diese Maßnahmen im städtischen Gesamthaushalt unter bestimmten Posten aufgeführt sind und ob für die Jahre 2022 und folgende Projekte mit Mitteln der Gesellschaft geplant sind.
Des Weiteren wird nach der Umsetzung der Zielvorgabe gefragt, mindestens 50 Prozent der Gelder in den schulischen Bereich zu investieren, und nach der Höhe der geplanten Investitionen an Schulen für das Jahr 2021. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, ob im Jahr 2021 Fördermittel für Projekte im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungsgesellschaft beantragt wurden und für welche Projekte bereits Förderbescheide vorliegen.
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- 23.03.2021 · Rat
- Die investiven Maßnahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft und der Haushalt 2021Zur Vorlage · 0087/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0087/21 Informationen über die Budgetplanung und die investiven Maßnahmen der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) sowie deren Verankerung im städtischen Haushalt angefordert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zum Budgetstand der SEG zum 1. Februar 2021, zur Auflistung geplanter Projekte für das Jahr 2021 und zur Umsetzung der Entscheidung, etwa 2,5 Millionen Euro der SEG-Mittel für Investitionen in Schulen und Kitas einzusetzen. Zudem wurde nach der Verwendung von Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B sowie nach beantragten Fördermitteln gefragt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass sämtliche Einnahmen aus der Grundsteuer in den Haushalt der Stadt Hamm einfließen und dort erfasst werden. Für das Haushaltsjahr 2021 stehen der SEG Mittel in Höhe von 1.386.500 Euro zur Verfügung, während das gesamte Volumen des Wirtschaftsplans der Gesellschaft 7.296.768 Euro beträgt. Die Reduzierung des SEG-Budgets um 2,5 Millionen Euro wurde im städtischen Haushaltsplanentwurf berücksichtigt, wodurch das Budget für die Sanierung von Schulen und Kitas um diesen Betrag erhöht werden konnte. Die Abwicklung dieser Investitionen erfolgt über den städtischen Haushalt. Hinsichtlich der Fördermittel gibt die Verwaltung an, dass 1.113.500 Euro der SEG-Mittel für die Bereitstellung städtischer Eigenanteile bei Förderprojekten vorgesehen sind. Zudem werden seit 2018 Fördermittel aus dem Landesprogramm für Problemimmobilien in Höhe von knapp 5 Millionen Euro durch die Gesellschaft bewirtschaftet.
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- 23.03.2021 · Rat
- 6.Umbenennung der StraßennamenZur Vorlage · 0059/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Prüfung von Straßennamen in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein im März 2020 beschlossener Antrag, nach dem die Stadtverwaltung eine Expertenkommission einberufen sollte. Ziel dieser Kommission ist es, Straßennamen zu prüfen, die aufgrund ihres historischen Bezugs als nicht mehr tragbar eingestuft werden könnten, und Empfehlungen für das weitere Vorgehen auszusprechen.
Die Anfrage bezieht sich auf die Überweisung des ursprünglichen Antrags an das Stadtarchiv und hinterfragt, ob die angekündigte Expertenkommission bereits einberufen wurde. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, aus welchen Mitgliedern sich die Kommission zusammensetzt und ob bereits erste Ergebnisse der Prüfung vorliegen. Zudem wird nach dem Zeitplan für die Vorlage der Ergebnisse sowie nach der geplanten Vorstellung der Resultate in den zuständigen Gremien und Ausschüssen gefragt.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe klären, ob Vorschläge für alternative Straßennamen von externer Seite eingebracht werden können und ob die abschließende Entscheidung über Namensänderungen durch den Rat erfolgt. Abschließend wird nach einem voraussichtlichen Zeitraum für etwaige Abänderungen der Straßennamen gefragt.
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- 23.03.2021 · Rat
- Umbenennung der StraßennamenZur Vorlage · 0092/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Prüfung von Straßennamen in Hamm Informationen über den aktuellen Stand der Bearbeitung des Antrags 1188/20 angefordert. Ziel der Anfrage ist es, den Status der Einrichtung einer Expertenkommission zu klären, die Straßennamen auf ihre historische Tragbarkeit hin untersuchen soll. Die Anfrage umfasst Fragen zur Zusammensetzung der Kommission, zu bereits vorliegenden Ergebnissen sowie zum weiteren Verfahren bei der Benennung von Alternativvorschlägen und der zeitlichen Planung für mögliche Änderungen.
Die Verwaltung nimmt in der Stellungnahme dazu Stellung, dass die Benennungen von Straßen und Plätzen im jeweiligen gesellschaftlich-historischen Kontext der Stadtgeschichte entstanden sind. Eine Expertenkommission, die lediglich einzelne Namen auf Anfrage prüft, wird von der Verwaltung nicht als zielführend bewertet. Stattdessen plant die Verwaltung, eine wissenschaftliche Aufarbeitung vorzubereiten, deren Auftrag und Ziel mit der zu setzenden Kommission abgestimmt werden sollen. Als Orientierung dienen dabei Prozesse in anderen Städten wie Düsseldorf und Freiburg. Für die Durchführung der historischen Recherche und die systematische Prüfung der Namen wird ein Zeitraum von mindestens 12 bis 18 Monaten veranschlagt.
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- 23.03.2021 · Rat
- 7.Standardisierung Offener Ganztags-Angebote; Verbesserung KommunikationsstrukturenZur Vorlage · 0061/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Standardisierung von Angeboten der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie zur Verbesserung der Kommunikationsstrukturen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Situation an Hammer Grund- und Förderschulen, an denen die OGS-Angebote von unterschiedlichen Trägern durchgeführt werden.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte über fehlende einheitliche Standards bei der Organisation und Durchführung der Angebote. Im Kontext der qualitativen Schulentwicklungsplanung der Stadt Hamm, die bereits Vorgaben zur räumlichen Gestaltung und Kapazitätserweiterungen durch Baumaßnahmen umfasst, fordert die Fraktion die Entwicklung verbindlicher qualitativer Standards. Dies betrifft unter anderem die Hausaufgabenbetreuung und die Einbindung außerschulischer Partner.
Konkret werden Fragen dazu gestellt, welche verbindlichen Standards die Stadt Hamm an die Träger vorgibt und welche Empfehlungen des Qualitätszirkels OGS bereits umgesetzt werden. Zudem wird nach den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und nach der Entwicklung neuer Standards gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung eines einheitlichen „OGS-Ordners“, der Konzepte zu Hausaufgaben, Elternarbeit und Kooperationen sowie Formulare bündeln soll. Abschließend wird nach der Kommunikation von Fortbildungsangeboten an die Träger sowie nach der Initiierung eigener trägerübergreifender Angebote gefragt.
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- 23.03.2021 · Rat
- Standardisierung Offener Ganztags-Angebote; Verbesserung KommunikationsstrukturenZur Vorlage · 0095/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Vorlage 0095/21_ST die aktuellen Entwicklungen zur Standardisierung von Angeboten der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie zur Verbesserung der Kommunikationsstrukturen in Hamm dargelegt. Hintergrund der Stellungnahme ist eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion bezüglich qualitativer Standards, der Umsetzung von Empfehlungen des Qualitätszirkels OGS sowie der Entwicklung eines OGS-Ordners.
Bereits umgesetzt wurden ein standardisiertes Anmeldeverfahren, einheitliche Finanzierungsstandards sowie ein Fragebogen zur Qualitätssicherung. Zur weiteren Standardisierung finden seit 2018 jährliche OGS-Fachtage sowie die Teilnahme am Projekt „DialOGStandorte“ statt. Ein OGS-Ordner, der seit August 2019 existiert, dient der Sammlung von Praxisbeispielen mit dem Ziel, ein kommunales Qualitätskonzept abzuleiten. Die Stadt unterstützt die Forderung nach verbindlichen Standards, da das Land Nordrhein-Westfalen bislang lediglich grobe Orientierungsrahmen vorgibt.
Die Stellungnahme beschreibt zudem die Durchführung trägerübergreifender Fachtage und die individuelle Fortbildung des Personals. Im Jahr 2019 nahmen über 90 Akteure an einem Fachtag zur Weiterentwicklung von Strukturen und Standards teil. Ein für 2020 geplanter Fachtag zum Thema gesunde Lebenswelten wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf den Sommer 2021 verschoben; die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Qualitätszentrum. Ergänzend nutzen die Träger einen Teil der OGS-Mittel für die individuelle Fortbildung ihrer Mitarbeiter, was im Schuljahr 2018/2019 einem Betrag von 12.700 € entsprach. Die Verantwortung für die Personalschulung liegt bei den Trägern als Arbeitgeber.
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- 23.03.2021 · Rat
- 8.Nutzung der Smartphone-App Luca durch das Gesundheitsamt HammZur Vorlage · 0062/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur möglichen Nutzung der Smartphone-App „luca“ durch das Gesundheitsamt der Stadt Hamm angefordert. Die App des IT-Startups neXenio dient der datenschutzkonformen Verwaltung von Kontaktdaten und der Kontaktnachverfolgung bei privaten sowie öffentlichen Veranstaltungen.
Mit der Anfrage wird untersucht, wie die Stadtverwaltung die App beurteilt und welches Potenzial sie zur Vereinfachung sowie Beschleunigung der Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen bietet. Ein Fokus der Anfrage liegt auf der Frage, ob durch den Einsatz der App personelle Kapazitäten freigesetzt werden könnten, die derzeit für die manuelle und telefonische Kontaktnachverfolgung benötigt werden.
Des Weiteren möchte die Ratsfraktion erfahren, ob eine zeitnahe Nutzung der App aus Sicht der Verwaltung realisierbar ist und falls ja, ab welchem Zeitpunkt dies möglich wäre. Zudem wird nach dem Stand etwaiger Kontakte zum Anbieter neXenio sowie nach bereits laufenden organisatorischen Vorbereitungen für einen möglichen Testbetrieb in Hamm gefragt.
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- 23.03.2021 · Rat
- D.Verschiedenes