Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.08.2018 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert vorgelegt. Im Zentrum steht der Bebauungsplan Nr. 05.081, der die Nachnutzung eines Teils des Areals regeln soll. Die Vorlage sieht vor, den bereits im August 2018 gefassten Aufstellungsbeschluss für diesen Plan aufzuheben und stattdessen einen neuen Aufstellungsbeschluss mit einem erweiterten Geltungsbereich zu verabschieden. Das Verfahren soll dabei auf einer anderen Rechtsgrundlage als ein Vollverfahren gemäß den Baugesetzbuch-Vorschriften durchgeführt werden.
Das betroffene Plangebiet umfasst etwa 6,0 Hektar in der Gemarkung Herringen, nördlich der Kamener Straße und südlich des Hammerkopfturmes. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes, der das bestehende Nahversorgungszentrum Pelkum-Wiescherhöfen ergänzen soll. Vorgesehen sind unter anderem Flächen für Lebensmittelvollsortimente und Drogeriemärkte sowie entsprechende Stellplatzanlagen.
Die Entwicklung des rund 55 Hektar großen Gesamtareals ist als zentrales Stadtentwicklungsprojekt konzipiert, das neben Einzelhandel auch Wohnen, Gewerbe sowie Kultur und die Kreativwirtschaft umfassen soll. Im Rahmen des neuen Verfahrens ist zudem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt parallel zum laufenden Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht.
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