Kalkulatorischer Zinssatz 2021 auf 1,13 % festlegen
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0151/21_AT einen Antrag gestellt, der eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes für Gebührenkalkulationen zum Gegenstand hat. Derzeit wird gemäß einem Ratsbeschluss vom Dezember 2019 ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,56 % angewandt, welcher auf einem 50-jährigen Mittelwert der Durchschnittsrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten-Anleihen der öffentlichen Hand basiert.
Die Fraktion führt in dem Antrag an, dass dieser Zinssatz zu hohen Zinserträgen in den Gebührenkalkulationen führe. Als Beispiel wird die Verrechnung von Müllbehältern durch den Abfallentsorgungsbetrieb Hamm (ASH) angeführt, bei der durch die Anwendung des aktuellen Zinssatzes ein Zinsertrag entstehe, der über dem Anschaffungswert der Behälter liege. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Stadt Hamm Tochterunternehmen Darlehen zu marktkonformen Zinsen gewährt, die unter dem derzeitigen kalkulatorischen Satz liegen.
Der Antrag fordert, den kalkulatorischen Zinssatz für die Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2021 auf 1,13 % festzulegen und künftige Festlegungen an den Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu koppeln. Darüber hinaus wird beantragt, alle Gebührenbescheide für das Jahr 2021 zu korrigieren und eine Verrechnung der zu viel gezahlten kalkulatorischen Zinsen aus dem Jahr 2021 mit den Gebührenbescheiden des Jahres 2022 vorzunehmen.
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- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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