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Stlgnahme

Einleitung ungeklärter Abwässer in den Erlenbach

0063/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zu Einleitungen von ungeklärtem Abwasser in den Erlenbach angefordert. Hintergrund waren Berichte über Verschmutzungen durch Hygieneartikel und Geruchsbildung am Regenüberlaufbecken an der Stockumer Straße.

Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme klar, dass für das Regenüberlaufbecken „Tarnowitzer Straße“ wasserrechtliche Genehmigungen aus den Jahren 1980 und 2007 vorliegen, die die Einleitung von Mischwasser in den Schwannemannsbach erlauben. Die Voraussetzungen für die Einleitung seien gegeben und der Betrieb der Anlage entspreche dem Genehmigungsstand sowie den Regeln der Technik. Die Entlastung der Anlage erfolge je nach Niederschlag etwa 15 bis 25 Mal pro Jahr.

Um den Eintrag von Feststoffen zu begrenzen, setzen sich schwere Stoffe im Becken ab, während Tauchwände an den Überlaufschwellen Schwimmstoffe zurückhalten sollen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Gegenstände wie Hygieneartikel nicht in die Kanalisation gehören. Für die Reinigung der Einleitungsstelle nach Regenereignissen ist der Lippeverband/Stadtentwässerung Hamm verantwortlich. Im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hamm sind derzeit keine Anpassungen an der Anlage vorgesehen. Die Auswirkungen von Nährstoffeinträgen werden durch Monitoringmaßnahmen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie überprüft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 23.03.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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