Honorarordnung für das Gustav-Lübcke-Museum Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat am 23. März 2021 die Einführung einer neuen Honorarordnung für das Gustav-Lübcke-Museum beschlossen. Die Regelung tritt unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2021 ff. am 24. März 2021 in Kraft.
Ziel der Neuerung ist es, den Bereich der Vermittlung im Museum zu stärken und das museumspädagogische Konzept grundlegend zu überarbeiten. Um ein vielfältiges Angebot zu gewährleisten, das einen barrierefreien Zugang für verschiedene Bevölkerungsschichten ermöglicht, setzt das Museum auf die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Mitarbeitenden. Da bisher keine verbindlichen Vergütungssätze vorlagen, orientierten sich die neuen Sätze an Vergleichswerten anderer Museen, unter anderem aus dem Verbund der „RuhrKunstmuseen“.
Die Honorarordnung legt fest, dass die Vergütung nach Art, Umfang, Dauer und Schwierigkeitsgrad der Leistung bemessen wird. Für Führungen sind unterschiedliche Sätze für Zeiträume von 45 bis 120 Minuten vorgesehen. Für Workshops und Schulveranstaltungen werden Halbtages- sowie Tagessätze festgelegt. Die Verwaltung hat zudem die Möglichkeit, die notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten festzulegen.
Finanziell wird die Maßnahme mit einem erwarteten Ertrag von 6.000 Euro gegenüber Aufwendungen von 5.000 Euro als positiv für den städtischen Haushalt bewertet. Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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