Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion vom 9. Dezember 2020 geantwortet, welche die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 sowie deren Verhältnismäßigkeit thematisierte. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die betroffenen Branchen, die Anzahl der Schließungen, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Anzahl der verhängten Ordnungsmaßnahmen und eingenommenen Bußgelder.
Hinsichtlich der betroffenen Branchen und der Anzahl der geschlossenen Betriebe teilte die Verwaltung mit, dass keine Meldepflicht der Unternehmen gegenüber der Stadtverwaltung besteht und somit kein entsprechendes Datenmaterial vorliegt. Als rechtliche Grundlage für die Einschränkungen im Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe oder der Gastronomie wird die jeweils gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Ermächtigung durch die Infektionsschutzgesetze des Bundes und der Länder angeführt.
Bezüglich der Ordnungsmaßnahmen gab die Verwaltung an, dass bislang rund 1.300 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung sowie 22 Verstöße gegen die Quarantäneschutzverordnung geahndet wurden. Es wurden 901 Bußgeldbescheide erlassen, wobei bisher Zahlungen in Höhe von 93.215 Euro eingegangen sind. Eine detaillierte statistische Erfassung der einzelnen Tatbestände innerhalb der Coronaschutzverordnung erfolgt durch die Stadtverwaltung nicht. Informationen zu laufenden Strafverfahren liegen der Verwaltung nicht vor, da hierfür die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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