1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von Wirtschaftswegen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0249/21_ER-1 befasst sich mit der Genehmigung eines ländlichen Wegenetzkonzepts sowie der Sanierung von Wirtschaftswegen in der Stadt Hamm. Hintergrund der Vorlage ist eine kurzfristige Abfrage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Bezirksregierung Arnsberg. Dabei geht es um die Prüfung bewilligungsreifer Anträge für die Modernisierung von Wirtschaftswegen. Da der entsprechende Förderantrag nach der Richtlinie zur „Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur“ bei der Bezirksregierung Arnsberg zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorlag, wird eine Nachmeldung des Antrags in Aussicht gestellt, um eine Förderung für das Programmjahr 2021 zu ermöglichen.
Die Vorlage sieht vor, dass das ländliche Wegenetzkonzept beschlossen wird. Die Sanierung der in der Vorlage aufgeführten Wirtschaftswege ist an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzierung gesichert ist. Dies umfasst die Bewilligung der beantragten Fördermittel im Jahr 2021 sowie die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne für die Jahre 2021 und folgende. In den Sitzungen der zuständigen Bezirksvertretungen wurde das Konzept sowie die Sanierungsmaßnahmen bereits empfohlen bzw. mit einem Prüfauftrag versehen. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird der Rat gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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