Abwassersatzung der Stadt Hamm überarbeiten
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0150/21_AT einen Antrag gestellt, die Abwassersatzung der Stadt Hamm zu überarbeiten. Ziel des Antrags ist es, die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanäle zu unterbinden.
Der Antrag begründet, dass die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Annahme basiert, dass sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser zur Behandlung in eine Kläranlage geleitet werden. Da das Hammersche Kanalsystem jedoch mehrheitlich als Mischwassersystem ausgeführt ist und bei Starkregen Überlastungsableitungen in Bachläufe genutzt werden, fließt Schmutzwasser ohne Vorklärung in natürliche Gewässer.
Die Fraktion führt an, dass die geltende Abwassersatzung nicht mehr den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) entspreche. Während das WHG die ortsnahe Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser ohne Vermischung mit Schmutzwasser vorsieht, suggeriert die aktuelle Satzung eine Verpflichtung zur Einleitung in die Abwasseranlagen. Mit Verweis auf die Anforderungen des Klimawandels und die Vermeidung von Einleitungen in Gewässer, wie sie am Erlenbach thematisiert wurden, fordert die Antragstellerin eine Anpassung der Satzung, um Niederschlagswasser künftig nicht mehr in die Mischwasserkanäle zu leiten.
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