Richtlinien über Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 23. März 2021 die Änderungen der Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates beschlossen. Die Neuregelung betrifft primär die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung soll die Anzahl der Personen, die gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom Rat der Stadt Hamm bestimmt werden, von bisher sechs auf zukünftig neun Personen erhöht werden. Ziel dieser Änderung ist es, die Zusammensetzung des Beirates genauer an die Struktur des Rates abzubilden. Die weiteren Mitglieder des Beirates, die sich aus Vertretern verschiedener Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, des Gewerkschaftsbundes sowie Vertretern von Behindertenorganisationen und des Seniorenbeirates zusammensetzen, bleiben in ihrer Funktion bestehen.
Zusätzlich zur personellen Neuregelung wurde die Bezeichnung des Ausschusses, den der Behindertenbeirat berät, angepasst. Der Ausschuss wird nun entsprechend der aktuellen Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung als Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration geführt. Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, den genannten Ausschuss in Angelegenheiten und Anregungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen, sofern die entsprechenden kommunalen Zuständigkeiten vorliegen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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