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Beschlussvorlage

Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes

0279/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm plant eine personelle Verstärkung und Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine dezentrale Struktur, die eine feste Präsenz in allen Stadtbezirken gewährleisten soll. Hierfür ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf insgesamt 49 Personen bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Die städtischen Personalkosten für diesen Bereich belaufen sich ab dem Jahr 2021 auf einen Eigenanteil von 598.609,00 Euro.

Die personelle Aufstockung umfasst Bereiche wie den Streifendienst, die Leitstelle, die Führung sowie Spezialkräfte für den ruhenden Verkehr. Die Neubesetzung der Stellen soll nach Möglichkeit zum 1. April 2021 erfolgen, wobei die wöchentliche Arbeitszeit im Winter 38 und im Sommer 40 Stunden beträgt. Zudem ist geplant, nach den Sommerferien 2021 sowie zu Beginn des Jahres 2022 jeweils sieben Stellen über Fördermaßnahmen nach § 16i SGB II zu besetzen.

Da derzeit kein gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungsrahmen für die Tätigkeiten im KOD existiert und eine entsprechende Gesetzesinitiative noch nicht abgeschlossen ist, hat die Verwaltung einen eigenen Basis-Qualifizierungslehrgang für neue Mitarbeiter konzipiert. Dieser dient als Ersatz, da staatliche Bildungsträger aktuell keine vergleichbaren Lehrgänge für diesen Bereich anbieten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamm, die Neuausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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