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Beschlussvorlage

Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.04.2021

0292/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0292/21 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. April 2021 beschlossen. Die Anpassung umfasst die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Preis für einen Krankentransport von bisher 187,00 Euro auf 212,50 Euro. Die Gebühr für einen Rettungstransport wird von 573,50 Euro auf 600,50 Euro angehoben, während ein Notarzteinsatz von 579,50 Euro auf 618,50 Euro steigt. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten außerhalb des Stadtgebiets bleibt unverändert bei 3,00 Euro.

Die Verwaltung begründet die Neufestsetzung mit einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2021. Als Ursachen für den Gebührenbedarf werden allgemeine Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte sowie höhere interne Verrechnungskosten mit anderen Stadtämtern angeführt. Die Anpassung dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW wiederherzustellen.

Im Zuge der Beschlussfassung wurde zudem die zweite Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Hamm verabschiedet und die Anlage 13.5 zum Rettungsdienstbedarfsplan aktualisiert, welche die Personalplanung für Notfallsanitäter beinhaltet. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.

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