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Beschlussvorlage

Verkaufsoffene Sonntage 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und Heessen

0216/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0216/21 die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 in den Stadtbezirken Hamm-Mitte und Heessen beschlossen. Die Regelungen ermöglichen eine Ladenöffnung jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Heessener Werbegemeinschaft e.V. Für das Jahr 2021 wurden fünf Termine für die Stadtbezirke festgelegt: Der 2. Mobilitätstag am 11. April, der 9. Jan-Dümmelkamp-Sonntag am 12. September, das Hammer GenussFest am 26. September, der Hamms Bunte Herbst am 24. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 12. Dezember. Alle geplanten Termine finden im Bezirk Hamm-Mitte statt, während der Termin im Bezirk Heessen den 12. September betrifft.

Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des neuen Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen für Adventssonntage eingehalten werden. Die Verwaltung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstädte oder zur Stärkung des Einzelhandels, als zulässig. Die Stellungnahmen der angehörten Akteure, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und die Industrie- und Handelskammer, wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Durchführung der Sonntagsöffnungen bleibt unter dem Vorbehalt der geltenden pandemiebedingten Regelungen.

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