Bebauungsplan Nr. 01.153 - Vergnügungsstättensteuerung Marktplatz / Weststraße - hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Satzung des Bebauungsplans Nr. 01.153 vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Erotik-Fachmärkten sowie sonstigen Wettvermittlungsstellen in einem etwa 22.000 Quadratmeter großen Bereich der Innenstadt. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Weststraße, dem Marktplatz, der Brüderstraße und der Nordstraße.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Aufstellung der Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs sowie dem Schutz der Wohnnutzung in den Obergeschossen und der historischen Bausubstanz der Pauluskirche. Durch die Festsetzungen soll eine Häufung dieser Nutzungen verhindert und ein sogenannter „Trading-Down-Effekt“ im Kerngebiet vermieden werden. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die bereits im Rat beschlossenen Leitlinien zur Steuerung von Vergnügungsstätten in diesem sensiblen Bereich rechtlich abzusichern, insbesondere da im direkten Umfeld bereits Spielhallen vorhanden sind.
Der Bebauungsplan sieht eine planungsrechtliche Dreiteilung des Gebiets vor, um differenzierte Ausnahmen und Zulassungsbedingungen für bestimmte Arten von Einrichtungen zu ermöglichen. Die textlichen Festsetzungen beschränken sich ausschließlich auf die Steuerung der genannten Nutzungen; andere Aspekte der baulichen Nutzung bleiben unberührt. Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden seitens der Öffentlichkeit sowie der Behörden keine Einwände gegen die geplanten Festsetzungen erhoben.
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