1. Ländliches Wegenetzkonzept 2. Sanierung von Wirtschaftswegen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0249/21_ER-2 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung in zwei Kernbereichen der kommunalen Infrastruktur.
Im ersten Punkt wird der Beschluss über das ländliche Wegenetzkonzept vorgeschlagen. Damit wird die in der ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung enthaltene Planung für das ländliche Wegenetz formal bestätigt.
Der zweite Punkt der Vorlage betrifft die Sanierung von Wirtschaftswegen. Hierbei ist die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen an spezifische Bedingungen geknüpft. Die Durchführung der in der Vorlage aufgeführten Arbeiten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung gesichert ist. Dies umfasst insbesondere die Bewilligung der für das Jahr 2021 beantragten Fördermittel. Zudem ist die Umsetzung der Sanierung von der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende abhängig. Die Vorlage dient somit der rechtlichen Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
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