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Beschlussvorlage

Novellierung der Benutzungsordnung für das Gustav-Lübcke-Museum Hamm

0253/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat der Novellierung der Benutzungsordnung für das Gustav-Lübcke-Museum zugestimmt. Die Neufassung ersetzt die weitgehend auf dem Stand von 1982 basierende Regelung. Im Zuge der Anpassung wurden die bisherigen öffentlich-rechtlichen Gebühren in privatrechtliche Entgelte umgewandelt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anhebung der Altersgrenze für den kostenfreien Eintritt. Während bisher Besucher bis 15 Jahre ohne Gebühr die Ausstellungen besuchen konnten, gilt diese Regelung künftig für alle Personen bis 18 Jahre. Zudem wird ein monatlicher „Hammer Museumstag“ eingeführt, an dem der Eintritt zu den Dauerausstellungen für alle Besucher kostenfrei ist. Für Sonderausstellungen gilt an diesem Tag ein ermäßigter Preis.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, weitere verkaufsfördernde Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören die Optimierung des Museumsshops, die Einrichtung eines Onlineshops sowie die Intensivierung des Vermittlungsprogramms und der Vermarktung des Forums für Fremdveranstaltungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass etwaige Einnahmeverluste durch diese Maßnahmen sowie die Belebung des Museumscafés kompensiert werden können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 23.03.2021
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 16.03.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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