Fortschreibung des Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten für die Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0135/21 gestellt, der eine Fortschreibung des Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten in der Stadt Hamm fordert. Hintergrund der Anfrage ist das Auslaufen des aktuellen Glückspielstaatsvertrags zum 30. Juni 2021 sowie die damit einhergehenden gesetzlichen Neuregelungen in Nordrhein-Westfalen.
Die Antragstellerin führt aus, dass die Erwartungen an eine Reduzierung von Vergnügungsstätten durch den neuen Staatsvertrag nicht eingetreten seien. In der Begründung wird kritisiert, dass der Fokus des Entwurfs auf Steuereinnahmen liege und die Suchtprävention nicht ausreichend berücksichtigt werde. Zudem wird die Entwicklung der Anzahl von Spielhallen und Gewinnspielgeräten in Hamm thematisiert, die seit 2011 auf einem hohen Niveau stagniere.
Zwar wird die bisherige Vorgehensweise der Stadtverwaltung, etwa durch die Änderung von Bebauungsplänen, um Neueröffnungen an sensiblen Stellen zu verhindern, als positiver Baustein gewertet. Dennoch fordert die Ratsgruppe ein umfassendes Gesamtkonzept, das die Vielschichtigkeit der Problematik und Steuerungselemente in den Sozialräumen erfasst. Der Stadtrat soll daher die Stadtverwaltung dazu auffordern, das im Jahr 2010 beschlossene Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten fortzuschreiben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.03.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen