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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: Aufstellungsbeschluss

0226/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 0226/21_VL wird die formale Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 05.083 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert IV beantragt. Das Plangebiet umfasst etwa 16,5 Hektar des insgesamt rund 55 Hektar großen Areals in der Gemarkung Herringen. Die geplante Entwicklung sieht eine gewerbliche und wohnbauliche Nutzung sowie die Schaffung von Grünflächen und ein Regenrückhaltebecken vor.

Parallel zum Aufstellungsverfahren soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Dieses Verfahren erfolgt im Rahmen eines Parallelverfahrens, das auch die Bebauungspläne Nr. 04.077, Nr. 05.081 und Nr. 05.082 umfasst. Ziel ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandorts unter dem Projektnamen CreativRevier.

Für den Bebauungsplan Nr. 05.083 ist die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Es wird angestrebt, eine gemeinsame Bürgerversammlung für alle genannten Bebauungspläne durchzuführen. Sollte die Durchführung von Bürgerversammlungen aufgrund der aktuellen pandemischen Lage weiterhin nicht möglich sein, greift ein entsprechender Beschluss des Rates der Stadt Hamm vom 17. März 2020. In diesem Fall wird auf Versammlungen verzichtet und stattdessen eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung im Internet angeboten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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