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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fortführung des Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf als anerkannte „plusKITAs“ nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)Zur Vorlage · BV-119/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Fortführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen entscheiden, die als sogenannte „plusKITAs“ anerkannt sind. Die Vorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2025 fortzusetzen, sofern die Finanzierung durch Landesmittel gesichert ist. Ziel ist es, 39 Kindertageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die entsprechenden Fördermittel auszuzahlen.
Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt rund 1,48 Millionen Euro, wobei jede der 39 Einrichtungen einen Betrag von etwa 37.955 Euro erhält. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle vorgesehen. Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf Kriterien zum besonderen Unterstützungsbedarf, wobei die Verwaltung den Indikator des SGB II-Bezugs um weitere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Asylleistungen erweitert hat. Die Gewichtung erfolgt zu 75 Prozent nach dem Bezug von Sozialleistungen und zu 25 Prozent nach dem Anteil der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Die Einbringung als Dringlichkeitsvorlage erfolgt, da die Landesförderung bereits zum 1. August 2025 in Kraft tritt. Eine zeitnahe Entscheidung soll den Trägern ermöglichen, die notwendigen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Förderung rechtzeitig zu sichern.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Beteiligung am Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für das Projekt Gartenkompetenzzentrum / MaximilianparkerweiterungZur Vorlage · BV-123/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme am Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Maximilianparks zur Qualifizierung als Gartenkompetenzzentrum Hamm im Kontext der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 Ruhrgebiet.
Das beantragte Fördervolumen beträgt 7,44 Millionen Euro. Bei einer erwarteten Fördersumme von 5,58 Millionen Euro ist ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 1,86 Millionen Euro vorzusehen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch die Hamm.Invest GmbH erfolgen, wobei die konkrete Ausgestaltung der Bereitstellung der Eigenmittel in einer separaten Beschlussvorlage geregelt wird.
Die Beantragung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt, da der Fördergeber eine kurzfristige Bestätigung über die Verfügbarkeit der Eigenmittel zur abschließenden Bearbeitung des Antrags benötigt. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Maximilianpark Hamm GmbH und der IGA Metropole Ruhr gGmbH realisiert.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Verlängerung des internationalen Fernradwegs Enschede-Münster (F35) nach Hamm: 1. Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie 2. Bildung einer Beschaffungsgemeinschaft mit den AnliegerkommunenZur Vorlage · BV-141/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des internationalen Fernradwegs F35 nach Hamm beraten. Das Projekt „F 35+“ sieht die Anbindung der Radwegstrecke von Enschede über Münster bis nach Hamm vor. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bereits im April 2025 die Beteiligung der Stadt an der Planung beschlossen hatte, dient die Beschlussvorlage BV-141/25 nun der formellen Genehmigung einer Beschaffungsgemeinschaft mit den beteiligten Anliegerkommunen.
Diese Gemeinschaft basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, deren Abschluss nach Vorgabe der Bezirksregierung Münster einen Ratsbeschluss erfordert. Im Rahmen dieser Kooperation soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Die Federführung bei der Vergabe dieser Studie liegt beim Kreis Warendorf. Die Gesamtkosten für die Untersuchung werden auf etwa 30.000 Euro geschätzt, wovon die Stadt Hamm einen Anteil von rund 7.500 Euro übernimmt, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Dringlichkeit des Beschlusses ergibt sich aus der geplanten Veröffentlichung der Beschaffungsgemeinschaft im Amtsblatt, da die entsprechenden Entscheidungen der Partnerkommunen bereits vorliegen. Die Verwaltung wird über den weiteren Projektfortschritt informieren und bei Bedarf weitere Beschlüsse vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.4Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes (Vorratsbeschluss zum Altschuldenentlastungsgesetz NRW)Zur Vorlage · BV-177/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm soll die Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. In der Beschlussvorlage BV-177/25 wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Beteiligung am Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) zu stellen. Ziel ist die anteilige Entschuldung kommunaler Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag NRW sowie dessen Inkrafttreten.
Das Landesprogramm sieht vor, bis zu 50 Prozent der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Dabei werden Liquiditätsschulden über einem Schwellenwert von 1.500 Euro pro Einwohner vollständig und Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner anteilig übernommen. Für die Stadt Hamm belaufen sich die maßgeblichen Liquiditätskredite nach Abzug bestimmter Posten auf rund 74,98 Millionen Euro. Basierend auf einer Modellrechnung des Städtetags NRW könnte die Entlastung für die Stadt bei etwa 23 Millionen Euro liegen. Die endgültige Höhe der Entlastung hängt vom Abschluss des Antragsverfahrens und den finalen Berechnungsmodalitäten ab. Das Antragsverfahren wird über die NRW.BANK abgewickelt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.5Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt HammZur Vorlage · BV-175/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-175/25 des Amtes für Finanzen und Controlling legt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2024 vor. Die Ergebnisrechnung weist ein Ergebnis von 0,1 Millionen Euro aus, während der Verrechnungssaldo mit der allgemeinen Rücklage bei -0,4 Millionen Euro liegt. Das Eigenkapital belief sich auf 191,4 Millionen Euro, bei einem Investitionsvolumen von 6<0xC2>3,6 Millionen Euro. In der Finanzrechnung ergab sich ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von -13,7 Millionen Euro. Der Bestand an Investitions- und Liquiditätskrediten stieg von 241 Millionen Euro auf 273 Millionen Euro an, während die Bilanzsumme auf 1.671,6 Millionen Euro anstieg. Der Entwurf soll dem Rat zur Feststellung vorgelegt werden, wobei eine Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgesehen ist. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025, den Hauptausschuss am 7. Juli 2025 und den Rat am 8. Juli 2025 angesetzt.
Die Analyse der Kennzahlen zeigt Veränderungen zwischen den Jahren 2023 und 2024: Die Eigenkapitalquote sank von 11,7 % auf 11,5 %, während der Aufwandsdeckungsgrad von 100,1 % auf 100,2 % und die Netto-Steuerquote von 27,5 % auf 28,0 % stiegen. Die Personalintensität nahm von 18,8 % auf 19,3 % zu, während die Sach- und Dienstleistungsintensität von 14,3 % auf 13,3 % und die Transferaufwandsquote von 57,2 % auf 56,8 % sanken. Aufgrund der Erstellung eines Gesamtabschlusses wurde auf einen Beteiligungsbericht zum Stichtag verzichtet. Der Ausblick auf die finanzielle Lage verweist auf Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene, deren Auswirkungen auf den Haushalt noch nicht konkret beziffert werden können.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.611. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-112/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Hamm beschließen, die zum 1. August 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt im Rahmen des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Programms „JeKits“ (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen). Ziel der Vorlage ist die Anpassung der maximalen Elternbeiträge nach Vorgaben aus verschiedenen Steuerungsgruppen.
Die Neuregelung sieht vor, den Maximalbeitrag im Schwerpunkt Tanz zu reduzieren und die Tarife im Bereich Singen anzupassen. Während der Unterricht im ersten Schuljahr kostenfrei bleibt, werden für die Schuljahre zwei bis vier neue Gebühren festgelegt. Für den Instrumentalunterricht beträgt der jährliche Beitrag 312 Euro. Im Bereich Tanz liegen die Kosten je nach Unterrichtsdauer zwischen 144 und 228 Euro pro Jahr, während die Beiträge für Gesangsunterricht zwischen 96 und 192 Euro pro Jahr variieren.
Die rechtzeitige Umsetzung der Änderungen ist notwendig, um die weitere Förderung durch das JeKits-Programm sicherzustellen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich nach aktuellen Anmeldezahlen auf einen Minderertrag bei den Gebühren in Höhe von 2.016 Euro.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.7Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2024Zur Vorlage · BV-198/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-198/25 sieht vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.409.795,82 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Eine Ausschüttung an den Träger oder eine Übertragung des Betrages in die freie Rücklage ist für das Geschäftsjahr nicht vorgesehen.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 festgestellt und dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Neben der Festlegung der Verwendung des Jahresüberschusses umfasst die Vorlage zudem den Antrag auf Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.8Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Torsten CremerZur Vorlage · BV-203/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-203/25 sieht die Genehmigung der Wiederbestellung von Torsten Cremer als Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm vor. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 beschlossen, Herrn Cremer als Vorstandsmitglied wieder zu bestellen und ihn zum Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen. Die geplante Amtszeit umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2031.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ergibt sich aus dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW). Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) SpkG NRW für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern und die Berufung der vorsitzenden Person zuständig ist, bedarf die Entscheidung nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) SpkG NRW der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse.
Die Vorlage, die vom Amt für Konzernsteuerung erstellt wurde, wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend und im Rat am 8. Juli 2025 beschließend behandelt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.9Genehmigung der Wiederbestellung des Mitgliedes des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Frank SelbergZur Vorlage · BV-202/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die Genehmigung der Wiederbestellung von Frank Selberg als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hamm beraten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 bereits zugestimmt. Die vorgesehene neue Amtszeit für Herrn Selberg umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2031.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzes für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zuständig ist, bedarf es nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes zudem der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt und soll in der Ratssitzung am 8. Juli 2025 eine Entscheidung finden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.10Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Behandlung des Jahresergebnisses des ASHZur Vorlage · BV-171/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebs und der Stadtreinigung (ASH) entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-171/25 stützt sich auf den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr abgegeben hat.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 weist eine Bilanzsumme von 38.239.981,55 Euro auf. Das Jahresergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 786.615,87 Euro. Dieser Betrag sowie die Ergebnisse der einzelnen Sparten des ASH sollen gemäß dem Beschlussvorschlag auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Ergänzend zum Jahresabschluss wurde ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der der Vorlage als informatives Dokument beigefügt ist, jedoch nicht Teil des eigentlichen Abschlusses darstellt. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor, bevor der Rat am 8. Juli 2025 die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.11Gemeinschaftsfonds zur Förderung von Projekten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm 2026Zur Vorlage · BV-197/25 · Beschlussvorlage
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Anlässlich des 800. Stadtjubiläums im Jahr 2026 plant die Stadt Hamm die Einrichtung eines Gemeinschaftsfonds zur Förderung von Projekten. Der Rat soll – vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung – die entsprechenden Richtlinien verabschieden, um die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen zu schaffen.
Für das Jahr 2026 sind hierfür Auszahlungen in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Ziel des Fonds ist es, die Bürgerinnen und Bürger an den Feierlichkeiten zu beteiligen und ihnen die Gestaltung eigener Projekte zu ermöglichen. Dabei können gemeinschaftlich organisierte Gruppen einen Zuschuss von bis zu 2.026 Euro erhalten.
Der Zeitraum für die Einreichung von Projektanträgen ist vom 1. Oktober bis zum 15. November 2025 festgesetzt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus dem Oberbürgermeister sowie den Bezirksbürgermeistern oder deren Vertretern zusammensetzt. Die Entscheidung der Jury wird für Dezember 2025 erwartet, sodass die erfolgreichen Antragsteller noch im Jahr 2025 über die Zusage informiert werden können.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.12Familienbericht(en) 2025. Hamm auf dem Weg zur Familienfreundlichsten Stadt. Zweiter Familienbericht.Zur Vorlage · BV-193/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm legt mit dem Familienbericht 2025 die zweite Ausarbeitung im Rahmen ihrer Zielsetzung vor, die familienfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden. Nachdem der erste Bericht im Jahr 2023 die strukturellen Voraussetzungen und Leitprojekte definierte, dient das aktuelle Dokument dazu, den bisherigen Prozessfortschritt sowie bestehende Herausforderungen zu bewerten.
Der Bericht basiert auf einer Kombination aus statistischen Kennzahlen und qualitativen Kriterien. Dabei stehen die Sichtbarkeit von Angeboten, die Einbindung von Familien in Planungsprozesse sowie die Spürbarkeit von Maßnahmen im Fokus. Ein wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Vorlage ist eine repräsentative Familienbefragung, welche die aktuelle Situation und die Wahrnehmung der Familienfreundlichkeit in verschiedenen Themenfeldern erfasst.
Mit der Beschlussvorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, die gewonnenen Erkenntnisse bei der weiteren Entwicklung des Vorhabens zu berücksichtigen. Zudem soll die Berichterstattung künftig in einem Turnus von zwei Jahren fortgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung des Prozessstandes und eine transparente Darstellung der Entwicklungen zu gewährleisten.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.13Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ durch freie TrägerZur Vorlage · BV-137/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-137/25 des Amtes für schulische Bildung sieht die Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“ für das Kita-Jahr 2025/2026 vor. Die Durchführung der Programme soll durch die freien Träger Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems sowie den Kreisverband Hamm des Deutschen Roten Kreuzes erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Träger unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung zu beauftragen und der Verwaltung die Erteilung der entsprechenden Bewilligungsbescheide zu übertragen.
Für das Jahr 2025 sollen die Mittel im Rahmen der unterjährigen Budgetbewirtschaftung bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen für 2025 umfassen Auszahlungen in Höhe von 185.400 Euro sowie Einzahlungen von 33.000 Euro bei Erträgen von 152.100 Euro. Für die Folgejahre ab 2026 sind die Kosten in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Hierbei sind Aufwendungen von 248.000 Euro geplant, wobei der städtische Eigenanteil 248.400 Euro beträgt, da zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Fördermittel vorliegen.
Die Aufstellung der Fördersummen weist für das Deutsche Rote Kreuz Beträge zwischen 64.600 Euro und 141.100 Euro aus, während die AWO Beträge zwischen 120.800 Euro und 292.700 Euro aufweist. Die Gesamtsumme der Fördersummen beläuft sich auf bis zu 433.800 Euro. Als kommunale Mittel werden 33.300 Euro aufgeführt, während die Landesmittel (IfKuF) Summen von bis zu 400.500 Euro umfassen. Die Beratung der Vorlage ist in den Gremien zwischen dem 24. Juni und dem 8. Juli 2025 vorgesehen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 2.14Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahre 2026.Zur Vorlage · BV-180/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2026 beschließen. Die Vorlage sieht eine Bereitstellung kommunaler Mittel in Höhe von bis zu 130.800 Euro vor, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung im Haushalt 2026. Ziel der Förderung ist die Unterstützung sozial und individuell benachteiligter Jugendlicher sowie junger Erwachsener im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, die beim Übergang von der Schule in den Beruf auf Hilfestellungen angewiesen sind.
Die Beratungsleistungen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen erbracht werden. Mit einem Personalaufwand von 2,4 Vollzeitäquivalenten ist geplant, mindestens 156 Schülerinnen und Schüler über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu betreuen. Die inhaltlichen Ziele umfassen die berufliche Orientierung, die persönliche Stabilisierung sowie den Erwerb formaler Bildungsabschlüsse. Für die Gruppe der Schüler mit multiplen sozialen Problemlagen werden eine Vermittlungsquote in qualifizierte Anschlussperspektiven von 30 Prozent sowie eine Fortführung des Schulbesuchs von 35 Prozent angestrebt. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf rund 235.900 Euro, wobei die Finanzierung neben dem städtischen Anteil auch durch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Eigenmittel des Trägers erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.15Jugendwerkstatt des Caritasverband Hamm e.V.: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · BV-179/25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll über die Förderung der Jugendwerkstatt des Caritasverbandes Hamm e.V. für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, das Projekt im Bereich der Arbeitsmarktintegration mit kommunalen Mitteln aus der Jugendberufshilfe zu unterstützen. Dabei werden für das Jahr 2026 ein Betrag von bis zu 212.205 Euro und für das Jahr 2027 eine Summe von bis zu 210.885 Euro beantragt.
Die Einrichtung bietet als außerschulischer Lernort Unterstützung für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 27 Jahren an, die als schulmüde oder schulverweigernd eingestuft werden. Ziel des Programms ist die Erlangung von Schulabschlüssen durch gezielte Förderung und die Vorbereitung auf externe Prüfungen. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 24 Personen an den externen Prüfungen teil, von denen 20 erfolgreich einen Abschluss erreichten, darunter verschiedene Hauptschulabschlüsse sowie ein Mittlerer Schulabschluss.
Die Finanzierung der Jugendwerkstatt erfolgt neben kommunalen Mitteln auch durch Zuwendungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) sowie Eigenmittel des Trägers. Die Verwaltung der Mittel obliegt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR. Der Zuwendungsbescheid wird an eine Zielvereinbarung geknüpft, die Instrumente wie Kompetenzfeststellung, Case Management und individuelle Förderplanung umfasst. Eine jährliche Prüfung der Verwendungsnachweise dient dazu, eine Überfinanzierung zu vermeiden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 30.06.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.16Fortgeführte Teilnahme der Stadt Hamm als Schulträger am Deutschland-TicketModellZur Vorlage · BV-161/25 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamm plant, als Schulträger die Teilnahme am Deutschland-Ticket-Modell für das Schuljahr 2025/2026 fortzuführen. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2025, der den Schulträgern die Nutzung des Modells für das kommende Schuljahr erneut ermöglicht.
Bereits im Juni 2023 hatte der Rat der Stadt Hamm die Verwaltung ermächtigt, am Deutschland-Ticket-Modell für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler teilzunehmen, was auch im Zeitraum 2024/2025 umgesetzt wurde. Da sich die Grundkonditionen für die Stadt Hamm nicht verändert haben, sieht die vorliegende Vorlage die Fortsetzung des Angebots vor.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich nach Schätzung auf bis zu 2,11 Millionen Euro, wobei die genaue Höhe von der tatsächlichen Abnahme der Tickets abhängt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorhanden. Durch das Ticketangebot soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert und eine Reduzierung der Individualfahrten erreicht werden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.17Finanzierung Projekt "Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit"Zur Vorlage · BV-148/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-148/25 des Jugendamtes befasst sich mit der Finanzierung des Projekts „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JustBE) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Ziel des Projekts ist die Förderung von jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren in Kooperation mit der Jugendberufsagentur, bestehend aus dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR, dem Jugendamt und der Bundesagentur für Arbeit. Die operative Durchführung erfolgt durch den Friedrich-Wilhelm-Stift sowie den Caritas-Verband Hamm.
Aufgrund von Tarifabschlüssen und veränderten Fallpauschalen wird eine Aufstockung der kommunalen Kofinanzierung beantragt. Der erforderliche städtische Eigenanteil beläuft sich für die restliche Projektlaufzeit auf insgesamt 123.157 Euro. Die Aufwendungen sind für die Jahre 2025 bis 2027 mit 74.898 Euro, 53.212 Euro beziehungsweise 58.874 Euro veranschlagt. Dem stehen Einnahmen in Höhe von insgesamt 63.827 Euro gegenüber. Die Mittelbereitstellung für das Jahr 2025 ist im Budget des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege vorgesehen.
Gleichzeitig wird eine rückwirkende Erhöhung der Förderung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zum 1. September 2024 angestrebt. Der Beschluss zur Aufstockung der kommunalen Finanzierung steht unter dem Vorbehalt gesicherter städtischer Mittel. Die Vorlage durchläuft die Beratungsphasen im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe sowie im Hauptausschuss, bevor im Rat eine Entscheidung vorgesehen ist.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.18Beitritt der Stadt Hamm zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV)Zur Vorlage · BV-155/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Beitritt zur Zukunftsinitiative Klima.Werk der Emschergenossenschaft / Lippeverband (EGLV). Mit dieser Beschlussvorlage des Umweltamtes soll die regionale Zusammenarbeit im Bereich der Klimaanpassung gestärkt werden. Die Initiative verfolgt Ziele wie die Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung nach dem Prinzip der Schwammstadt, die Verbesserung des Stadtklimas sowie den Aufbau einer klimaresilienten Infrastruktur.
Durch die Mitgliedschaft möchte die Stadt am fachübergreifenden Austausch mit anderen Kommunen teilnehmen, um Best Practices zu teilen und Wissen zu vernetzen. Ein Aspekt des Beitritts ist der Zugang zu Förderprogrammen der EGLV, wie etwa dem Projekt KRiS. Zudem bietet das Netzwerk die Möglichkeit, eigene Klimaschutzprojekte vorzustellen. Als eine der ersten Kommunen aus der Lippe-Region könnte Hamm die Entwicklung des Netzwerks mitgestalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach der Entscheidung im Rat die Unterzeichnung einer Erklärung zum gemeinsamen Handeln durch den Oberbürgermeister erfolgt. Die Vorlage wird im Juli in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beraten, bevor sie am 8. Juli 2025 im Rat zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.19Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches RuhrgebietZur Vorlage · BV-188/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-188/25 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat der Stadt soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Der städtische Eigenanteil ist für diesen Zeitraum mit 436.534 Euro angesetzt. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis Ende 2027 vorgeschlagen.
Für den genannten Zeitraum sind Auszahlungen in Höhe von 544.894 Euro und Einzahlungen von 108.360 Euro vorgesehen, wobei die Förderquote des Projekts insgesamt 80 Prozent beträgt. Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet ist im Regionalen Ausbildungskonsens der IHK sowie in den Beiräten der Jobcenter Dortmund und Kreis Unna vertreten. Die Begleitung der Tätigkeiten erfolgt durch den Koordinierungskreis der Wirtschaftsförderer der drei beteiligten Gebietskörperschaften.
Der Beschlussverfahrensplan sieht Vorberatungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am 2. Juli 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 8. Juli 2025 vorgesehen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 02.07.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.20Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027Zur Vorlage · BV-143/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-143/25 des Ausländer- und Flüchtlingsamtes sieht die Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vor. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der Integrationsstrukturen in Hamm auf Basis bestehender Handlungskonzepte. Das Programm gliedert sich in drei Bausteine: strategischen Overhead, individuelles Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration.
Die finanzielle Planung sieht für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von 1.370.100 € und für 2027 in Höhe von 1.403.100 € vor. Dem stehen jeweilige Einzahlungen von 845.850 € gegenüber. Der städtische Eigenanteil beläuft sich im Jahr 2026 auf 524.250 € und im Jahr 2027 auf 557.250 €. Zur personellen Umsetzung sind insgesamt 14,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen, die sich auf die Bereiche Koordination, Case-Management und rechtliche Verstetigung verteilen. Die Verwaltung beantragt hierbei die vollständige Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Kosten für die Stellen der Träger werden für den Zeitraum mit einer jährlichen Steigerung von 3 % kalkuliert. Zur strategischen Steuerung wurde bereits eine Lenkungsgruppe aus Vertretern verschiedener Ämter, Dezernate und Träger wie dem DRK, der Caritas und der AWO eingerichtet. Der Beratungsverlauf der Vorlage umfasst den Integrationsrat, den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt sowie den Hauptausschuss, bevor die abschließende Entscheidung im Rat am 8. Juli 2025 erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 26.06.2025 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 25.06.2025 · Integrationsrat
- 2.20.1Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027Zur Vorlage · BV-143/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-143/25 1. Ergänzung des Ausländer- und Flüchtlingsamtes sieht die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vor. Das Vorhaben gliedert sich in drei Bausteine: strategischen Overhead, individuelles Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Die Verwaltung beantragt die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Der erste Baustein umfasst 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Koordination und Verwaltung. Für das Jahr 2026 werden Gesamtaufwendungen in Höhe von 208.000 € veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 43.000 € beträgt; für 2027 werden 244.100 € mit einem Eigenanteil von 47.000 € kalkuliert. Der zweite Baustein beinhaltet 8,75 VZÄ im Case-Management, die bei Trägern der freien Wohlfahrt angesiedelt sind. Hier belaufen sich die Aufwendungen 2026 auf 898.000 € (Eigenanteil 399.250 €) und 2027 auf 925.000 € (Eigenanteil 426.250 €). Die Stadt übernimmt dabei die Fehlbedarfsfinanzierung. Der dritte Baustein umfasst 3,0 VZÄ für Einbürgerungen und Ausländerangelegenheiten mit Aufwendungen von 232.000 € im Jahr 2026 und 234.000 € im Jahr 2027, wobei der städtische Anteil jeweils bei 82.000 € bzw. 84.000 € liegt.
Insgesamt stehen für 2026 Auszahlungen von 1.370.100 € und Einzahlungen von 845.850 € gegenüber. Für 2027 werden Auszahlungen von 1.403.100 € und Einzahlungen von 845.850 € veranschlagt. Zur Steuerung des Programms wurde eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Integrationsrates sowie verschiedener Wohlfahrtsträger eingerichtet.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.214. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-84/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-84/25 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts vor, welche die vierte Ergänzung sowie die Fortschreibung der zusätzlichen Maßnahmen für das Jahr 2024 umfasst. Der Entwurf sieht vor, den Lippeverband anzuweisen, die aufgeführten Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sollen die Verwaltung oder der Lippeverband die erforderlichen Planungen erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchführen, unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Für das Jahr 2025 sind zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadtentwässerung Hamm vorgesehen. Im Gebiet „Brandheide“ ist der Bau von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen geplant, um die Erschließung von Grundstücken in den Bebauungsplanbereichen „An der Brandheide“ und „Am Schwimmbad“ zu ermöglichen. Aufgrund eines Erschließungsvertrags mit der TUI Immobilien GmbH und teilweise abgegoltene Anschlussbeitragspflichten übernimmt der Lippeverband einen Teil der Kosten. Ein weiteres Vorhaben betrifft die „Brändströmstraße“, wo durch die Rietzgarten GmbH Grundstücke im Bebauungsplan 01.162 erschlossen werden. Auch hier ist der Bau von Schmutz- und Regenwasserkanälen zur Adenauerallee und Brändströmstraße erforderlich, wobei der Lippeverband ebenfalls Kostenanteile trägt.
Für das Jahr 2026 ist die Maßnahme „Gotenweg“ vorgesehen. Auf dem ehemaligen Kirchenstandort soll eine Wohnbebauung entstehen, wofür ein Mischwasserkanal durch den zuständigen Erschließungsträger errichtet werden muss.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.223. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-120/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-120/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf zur Änderung umfasst 22 neue oder angepasste Festlegungen, die Schwerpunkte in der Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung, der Brachflächenaktivierung, der Weiterentwicklung des 5-Hektar-Grundsatzes sowie der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien setzen. Der Entwurf wurde am 14. März 2025 beschlossen und lag vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 öffentlich aus.
In der Stellungnahme werden verschiedene Planungsziele bewertet. Die Stadt befürwortet die Wiederaufnahme von Ausnahmeregelungen für Bauflächen im Freiraum sowie die Möglichkeit, Sondergebiete des Einzelhandels aus siedlungsstrukturellen Gründen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche festzusetzen. Der neue Grundsatz zur Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte für erneuerbare Energien sowie der Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergie werden positiv bewertet. Kritisch wird die Regelung betrachtet, wonach Brachflächen künftig nicht mehr als Flächenreserven angerechnet werden sollen, da dies die Revitalisierung beeinflussen könnte.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen, der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese dem zuständigen Landesministerium zuzuleiten. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Juli 2025 in den Ausschüssen für Stadtentwicklung sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, im Hauptausschuss und abschließend im Rat. Finanzielle Auswirkungen der Änderung werden nicht verzeichnet.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.23Kauf von Geschäftsanteilen vom Regionalverband Ruhr (RVR) durch die Stadt Hamm sowie Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · BV-194/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Maximilianpark Hamm GmbH zu verändern und Anteile vom Regionalverband Ruhr (RVR) zu übernehmen. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Kapitalherabsetzung des Stammkapitals von 73.400 Euro auf 70.000 Euro sowie eine anschließende Neuverteilung der Geschäftsanteile vorgeschlagen.
Durch den Kauf von Anteilen zum Preis von 8.190 Euro soll der Anteil der Stadt Hamm am Gesellschaftskapital von bisher 58,3 Prozent auf 70 Prozent steigen. Der Anteil des RVR verringert sich im Gegenzug von 41,7 Prozent auf 30 Prozent. Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die einmalige Zahlung des Kaufpreises im Jahr 2025.
Die Neuregelung der Anteilsverhältnisse führt zudem zu einer Änderung in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft. Die Stadt Hamm wird künftig zehn statt bisher neun Vertreter entsenden, während die Vertretung des RVR von sechs auf fünf Personen reduziert wird.
Zusätzlich ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages vorgesehen. Diese umfasst neben den Änderungen durch die neue Gesellschafterstruktur auch rechtliche Anpassungen aufgrund des 3. Nordrhein-Westfälischen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG). Hierbei sollen unter anderem Modalitäten für digitale Sitzungen und Umlaufbeschlüsse einheitlich in den Vertrag aufgenommen werden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.24Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile zwischen Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU), Änderung Gesellschaftsvertrag WVGZur Vorlage · BV-178/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über einen Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) beraten. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Veräußerung von Geschäftsanteilen der VKU an die WVG. Hintergrund ist die Kündigung des bestehenden Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages durch die VKU zum 31. Dezember 2025.
Im Rahmen der Vereinbarung soll die WVG die Geschäftsanteile der VKU im Nennbetrag von 316.360 Euro, was einem Anteil von 14,29 Prozent entspricht, erwerben. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt laut Vorlage einen Euro. Durch diesen Erwerb hält die WVG diese Anteile künftig selbst. Die damit verbundenen Stimmrechte werden jedoch ruhend gestellt, sodass sie weder ausgeübt noch bei der Berechnung von Mehrheiten berücksichtigt werden.
Infolgedessen verändern sich die Stimmrechtsanteile der verbleibenden Gesellschafter an der WVG. Der Anteil der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH erhöht sich von 28,57 Prozent auf 33,33 Prozent, während der Anteil der Regionalverkehr Münsterland GmbH von 47,14 Prozent auf 55,00 Prozent steigt. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH erhöht ihren Anteil von 10,00 Prozent auf 11,67 Prozent. Der Verkauf und die Abtretung der Anteile sind zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Zudem wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG sowie die Anzeige des Vorgangs an die Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 25.06.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.25Maximilianparkerweiterung/ Gartenkompetenzzentrum/ IGA 2027 inklusive Anliegerstraße und Hochbau WorkshopgebäudeZur Vorlage · BV-126/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-126/25 des Stadtplanungsamtes sieht die Erweiterung des Maximilianparks um etwa 3,9 Hektar vor, um im Rahmen der International Garden Expo (IGA) 2027 ein Gartenkompetenzzentrum zu schaffen. Das Projekt umfasst die Maxiplaza, eine Gartenanlage mit Workshopgebäude in Holzrahmenbauweise, die Neugestaltung eines Vorplatzes sowie die Umsetzung eines Pilotprojekts zur „Blue-Green-Street“ inklusive eines Rückhaltebeckens. Zudem ist die Verlegung der Straße „Am Maximilianpark“ sowie die Schaffung einer neuen Anliegerstraße in Pflasterbauweise geplant.
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen belaufen sich auf rund 9,83 Millionen Euro. Davon werden 5,58 Millionen Euro durch Bundesmittel gefördert, während die Stadt Hamm Eigenmittel in Höhe von etwa 1,86 Millionen Euro bereitstellt. Für die technische Umsetzung der Straße sind Kosten in Höhe von 1,34 Millionen Euro kalkuliert. Für das Workshopgebäude werden neben den Erstellungskosten von 1,5 Millionen Euro jährliche Mietkosten von etwa 100.000 Euro sowie Kosten für Bewirtschaftung und Instandhaltung veranschlagt.
Der Rat soll unter Vorbehalt der gesicherten Finanzierung den Bau der Erweiterungen sowie die Ausschreibung der Planung und Ausführung des Workshopgebäudes beschließen. Zudem wird vorgeschlagen, die Bauprojekte, mit Ausnahme der Verkehrsflächen, an die Hamm.Invest GmbH zu übertragen und deren Gremien zur Beschlussfassung anzuweisen. Die ökologische Qualifizierung der Randbereiche des aktuellen Betriebshofes ist Teil des Vorhabens, wobei die Verlagerung des Betriebshofes derzeit zurückgestellt ist. Eine Bürgerbeteiligung fand im Zeitraum Ende Mai bis Anfang Juni 2025 statt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.26Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –Zur Vorlage · BV-129/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-129/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 02.129 „östlich Maximilianpark“. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ im Rahmen der IGA 2027. Das etwa 26.028 m² große Plangebiet in der Gemarkung Braam-Ostwennemar soll als öffentliche Grünfläche mit einem Servicegebäude und Schulungsraum festgesetzt werden. Zudem ist eine neue Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“ als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen, ergänzt durch Flächen für die Wasserwirtschaft sowie den Schutz von Boden, Natur und Landschaft.
Der Geltungsbereich wurde durch die Anpassung der Grenzen verschiedener Flurstücke neu definiert und verkleinert, um Konflikte mit Stellplatzanlagen zu vermeiden. Die Vorlage umfasst die Entscheidung über die Satzung des Bebauungsplans sowie die dazugehörige städtebauliche Begründung mit Umweltbericht vom 14. Mai 2025. Gleichzeitig soll der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.068 „Braamer Straße“ aus dem Jahr 1980 förmlich aufgehoben werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband, die IHK Dortmund, die LNU NRW und die untere Naturschutzbehörde, sowie Einwendungen berücksichtigt. Ein erneuter Prozess der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht durchgeführt. Die Aufstellung ist klimarelevant, führt jedoch zu keinen finanziellen Auswirkungen. Der Ratsbeschluss ist für den 8. Juli 202läufig vorgesehen, wobei vorab Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, den Ausschüssen und dem Hauptausschuss stattfinden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.2743. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-100/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 43. Änderung des Flächennutzungsplans, um neue Freizeitnutzungen im Ortsteil Haaren zu ermöglichen. Der Entwurf sieht vor, das Areal einer ehemaligen Gärtnerei sowie eine angrenzende Fläche, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, umzuwidmen. Ziel der Änderung ist es, den Betreibern der bestehenden Wasserski-Anlage die Erweiterung ihres Angebots zu ermöglichen. Geplant sind unter anderem eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze sowie Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Tiny Houses oder Glamping-Unterkünften.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Planzeichnung nach Rücksprache mit der Regionalplanungsbehörde angepasst. Das Sondergebiet für Sport, Freizeit und Camping soll sich künftig auf die Fläche der ehemaligen Gärtnerei beschränken, während das südlich angrenzende Areal als Grünfläche dargestellt werden soll. Durch den Rückbau der Gewächshäuser und die damit verbundene Entsiegelung wird von positiven Auswirkungen auf das Klima ausgegangen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Planänderung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Kosten für die Planung und Verwaltung sollen durch einen Vertrag mit den Vorhabenträgern übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 2.28Übertragung der Durchführung von vereinfachten Umlegungen nach §§ 80 ff BauGB auf den UmlegungsausschussZur Vorlage · BV-109/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung von vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 ff BauGB auf den Umlegungsausschuss übertragen. Mit dieser Beschlussvorlage des Vermessungs- und Katasteramtes wird beantragt, dem Ausschuss die selbstständige Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen.
Vereinfachte Umlegungen dienen der Neuordnung von Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft oder aneinandergrenzenden Bereichen. Durch das Weglassen einzelner Verfahrensschritte können kleinräumige bodenordnerische Problemstellungen sowie baurechtswidrige Zustände bearbeitet werden, um die Schaffung baureifer Grundstücke zu unterstützen. Bisher führt der Umlegungsausschuss primär reguläre Umlegungsverfahren durch.
Durch die geplante Übertragung der Befugnisse auf den Ausschuss gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches wäre künftig keine gesonderte Anordnung für jedes einzelne vereinfachte Verfahren mehr erforderlich. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss beraten, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.29Bebauungsplan Nr. 06.097 - Schulstraße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-135/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-135/25 beabsichtigt das Stadtplanungsamt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.097 für die Schulstraße in Hamm. Ziel ist die städtebauliche Nachverdichtung eines etwa 0,25 Hektar großen Grundstücks an der Ecke Schulstraße/Ermelinghofstraße. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr aktuellen Anforderungen entspricht, soll das Areal als allgemeines Wohngebiet (WA) neu geordnet werden.
Die Planung sieht eine offene, maximal zweigeschossige Bauweise vor. Im Rahmen dieser Festsetzung ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit einer Begrenzung auf 20 Wohneinheiten oder alternativ der Bau einer Kindertagesstätte möglich. Die Erschließung des Gebiets soll über die Ermelinghofstraße erfolgen. Dabei sind der Erhalt der vorhandenen Straßenbäume sowie einer Blutbuche innerhalb des Plangebiets vorgesehen.
Der vorliegende Antrag sieht den Start der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor. Damit einhergehend soll der Entwurf des Bebauungsplans in seiner abschließenden Fassung inklusive der Begründung veröffentlicht werden. Der Rat der Stadt Hamm wird voraussichtlich am 8. Juli 2025 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.30Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-124/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.
Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.312. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-116/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-116/25 des Stadtplanungsamtes behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 – Gotenweg in Hamm. Ziel der Änderung ist die Neudefinition des Geltungsbereichs auf eine Fläche von etwa 8.180 m² im Stadtbezirk Herringen. Die Anpassung soll eine wohnbauliche Nachnutzung sowie die Umnutzung eines denkmalgeschützten Kirchengebäudes in eine Kindertagesstätte ermöglichen. Der Planbereich wird im Norden durch die Dortmunder Straße, im Süden durch die Lange Straße sowie im Westen durch die Kreuzung dieser beiden Straßen begrenzt und umfasst verschiedene Flurstücke der Gemarkung Hamm.
Die Vorlage sieht die Verabschiedung der planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie der zugehörigen Begründung vom 5. Mai 2025 vor. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung erlangen die neuen Festsetzungen Rechtskraft, wodurch die bisherigen Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 05.008 im betroffenen Bereich außer Kraft treten. Das Verfahren umfasst zudem die Kenntnisnahme der Beteiligungsergebnisse.
Der vorgesehene Ablauf sieht Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Herringen am 18. Juni 2025, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. Juli 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. Juli 2025 geplant. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 2.32Kita Wolkenwunder, Neubau einer Kindertagesstätte für 5 Gruppen Caldenhofer Weg 6-8, 59065 HammZur Vorlage · BV-106/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-106/25 sieht den Neubau der Kindertagesstätte „Wolkenwunder“ am Caldenhofer Weg 6-8 in Hamm vor. Das Vorhaben umfasst ein dreigeschossiges Gebäude für fünf Gruppen, das als Effizienzhaus 40 geplant ist. Zur energetischen Ausstattung gehören eine Photovoltaikanlage, eine Dachbegrünung sowie eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Die bauliche Gestaltung sieht unter anderem akustisch aktivierte Decken, Linoleum- oder Fliesenbeläge sowie einen 2,50 Meter hohen Prallschutz im Mehrzweckraum vor. Ein barrierefreies Konzept wird in Abstimmung mit der Inklusionsbeauftragten erstellt.
Der Rat soll, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dem Bau und Betrieb durch die Hamm.Invest GmbH zustimmen und die Vertreter der Gesellschaft zur Fassung der erforderlichen Beschlüsse anweisen. Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf 6,6 Millionen Euro, worin auch ein Personalaufwand von 120.000 Euro für die Hamm.Invest GmbH enthalten ist. Für die Finanzierung sind im Jahr 2026 eine investive Kapitalzuführung von 62.484 Euro und im Jahr 2027 eine weitere in Höhe von 131.513 Euro vorgesehen.
Ab 2027 fallen jährliche Mietzahlungen von etwa 325.000 Euro an. Die Kalkulation sieht zudem jährliche Erträge aus Landeszuschüssen von circa 41.000 Euro sowie einen städtischen Eigenanteil von etwa 284.000 Euro vor. Die durchschnittlichen Betriebskosten pro Gruppe werden mit 270.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Das Verfahren durchläuft die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, verschiedene Ausschüsse sowie den Rat als beschließendes Gremium.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.33Johannesschule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-107/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-107/25 der Hamm.Invest GmbH sieht den Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle am Standort der Johannesschule vor. Der Rat soll dem Bauvorhaben vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung zustimmen und die Umsetzung durch die Hamm.Invest GmbH beauftragen. Das Projekt umfasst zudem die gleichzeitige Ausschreibung einer baugleichen Halle für die Erich-Kästner-Schule durch einen Generalunternehmer.
Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4.600.000 Euro, worin ein Personalaufwand von 60.000 Euro für die Hamm.Invest GmbH enthalten ist. Für die investive Kapitalzuführung sind Beträge in Höhe von 19.320 Euro für das Jahr 2026, 134.407 Euro für 2027 und 48.582 Euro für 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 werden jährliche Mietzahlungen in Höhe von etwa 270.000 Euro erwartet. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden mit rund 38.000 Euro und die Instandhaltungskosten mit etwa 54.000 Euro veranschlagt.
Die bauliche Planung sieht ein Effizienzhaus 40 mit Photovoltaikanlage, LED-Beleuchtung und einer extensiv begrünten Dachfläche vor. Für die Umsetzung ist die Fällung von vier Bäumen notwendig, wobei Ersatzpflanzungen für den Winter 2027/28 vorgesehen sind. Das Vergabeverfahren als beschränktes Ausschreibungsverfahren soll im Herbst 2025 stattfinden, sodass der Baubeginn für das Frühjahr 2027 und die Fertigstellung für das Frühjahr oder den Sommer 2028 geplant ist. Der Beratungsprozess durch die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel sowie die zuständigen Ausschüsse ist für den Zeitraum zwischen Juni und Juli 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 2.34Erich-Kästner-Schule, Baubeschluss Neubau Einfach-SporthalleZur Vorlage · BV-108/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-108/25 wird der Bau und Betrieb einer neuen Einfach-Sporthalle an der Erich-Kästner-Schule beantragt. Der Rat soll die Umsetzung durch die Hamm.Invest GmbH genehmigen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Planung sieht ein Gebäude nach dem Standard Effizienzhaus 40 vor, das mit einer Photovoltaikanlage, einer Dachbegrünung und dem Einsatz von Recyclingbeton ausgestattet werden soll. Die bauliche Gestaltung umfasst eine kompakte Form, minimierte Verglasung sowie eine LED-Beleuchtung. Für die Errichtung ist die Entfernung mehrerer Bäume vorgesehen, wobei Ersatzpflanzungen für den Winter 2027/28 geplant sind.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 4.600.000 Euro, worin auch ein Personalaufwand der Hamm.Invest GmbH in Höhe von 60.000 Euro enthalten ist. Die finanziellen Mittel für die investiven Kapitalzufügungen sind für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 fallen jährliche Mietzahlungen in Höhe von 270.000 Euro an, ergänzt durch Bewirtschaftungskosten von etwa 38.000 Euro und Instandhaltungskosten von circa 54.000 Euro.
Das Vergabeverfahren soll als beschränktes Ausschreibungsverfahren über einen Generalunternehmer erfolgen, wobei die Ausschreibung für die Sporthallen der Johannesschule und der Erich-Kästner-Schule gleichzeitig durchgeführt werden soll. Die Vergabe ist für den Herbst 2025 vorgesehen, der Baubeginn für das Frühjahr 2027 geplant, sodass die Fertigstellung für das Frühjahr oder den Sommer 2028 angestrebt wird. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Heessen sowie verschiedene Ausschüsse bis hin zum Rat im Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.06.2025 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.35Erneuerung der bauzeitlichen Fenster am Eduard-Spranger-Berufskolleg – Erweiterungsbau von 1964 durch FördermittelZur Vorlage · BV-192/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Erneuerung der Fenster im Erweiterungsbau des Eduard-Spranger-Berufskollegs beschließen. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bauzeitlichen Fenster aus dem Jahr 1964 sowie der vorhandenen Sonnenschutzelemente durch moderne, doppelt verglaste Aluminiumfenster mit elektronisch steuerbarem Sonnenschutz.
Im Rahmen des Vorhabens sollen etwa 66 Fenster erneuert werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 460.000 Euro. Davon werden 90 Prozent durch Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG) finanziert, während der städtische Eigenanteil 46.000 Euro beträgt. Zur Umsetzung gehören neben dem Fensteraustausch auch notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten zur Integration des neuen Sonnenschutzsystems. Um die Fördermittel zu sichern, muss das Projekt bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt sein.
Durch den Austausch wird der U-Wert von 3,0 W/m²K auf 1,3 W/m²K gesenkt, was die Energieeffizienz des Gebäudes steigert und dem Gebäudeenergiegesetz entspricht. Die Maßnahme dient der Sicherung der baulichen Substanz des Schulstandortes, der laut Schulentwicklungsplan langfristig gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 03.07.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.36Umbesetzung im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-195/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-195/25 sieht eine personelle Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl 2025 in Hamm vor. Die vorgeschlagenen Änderungen erfolgen auf Wunsch der AfD-Fraktion.
Im Rahmen dieser Neubesetzung soll ein Ratsherr als persönlicher Vertreter eines weiteren Ratsherrn aus dem Ausschuss abberufen werden. Gleichzeitig wird derselbe Ratsherr als neues Mitglied für den bisherigen Vertreter in den Kommunalwahlausschuss gewählt. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als persönlicher Vertreter des erstgenannten Ratsherrn vorgesehen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss vorberatend behandelt und soll im Rat beschließend beraten werden. Für die vorgeschlagene Umbesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 2.37Umbesetzung im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-115/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-115/25 wird eine personelle Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, Simone Reuter als Mitglied in den Ausschuss zu wählen, um die Position von Ingo Müller neu zu besetzen. Diese Änderung der Zusammensetzung erfolgt auf Wunsch der FDP-Fraktion.
Der Entscheidungsprozess ist für den Monat Juli 2025 terminiert. Die Vorlage wird zunächst im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt. Im Anschluss steht die Angelegenheit am 8. Juli 2025 zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt Hamm bereit. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen für das Stadtbudget entstehen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 07.07.2025 · Hauptausschuss
- 3.Anträge
- 3.1Lückenschluss Gefahrenpunkt Maxi-RadrouteZur Vorlage · AT-56/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit dem Antrag AT-56/25 die Verwaltung der Stadt Hamm dazu aufgefordert, zwecks Lückenschluss an der Maxi-Radroute (Route 2) des Radwegenetzes mit der Verwaltung der Stadt Ahlen in Verbindung zu treten. Ziel ist es, den Streckenabschnitt entlang der Landstraße 811 (Ahlener Straße) baulich anzupassen.
Der Antrag sieht vor, diesen Abschnitt durch eine Fahrbahnerweiterung inklusive Seitenstreifen oder die Realisierung eines Radwegs zu verändern. Laut Begründung des BSW-Sprechers Roland Koslowski stellt dieser Bereich einen Gefahrenpunkt für Radfahrer dar, insbesondere für Kinder. Da auf der Landstraße Geschwindigkeiten von 70 km/h und mehr möglich sind und keine Ausweichmöglichkeiten für den Radverkehr bestehen, soll die Situation entschärft werden.
Der Rat der Stadt Hamm wird über das Vorhaben in seiner Sitzung am 8. Juli 2025 entscheiden.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.1.1Lückenschluss Gefahrenpunkt Maxi-RadrouteZur Vorlage · AT-56/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit dem Antrag AT-56/25-ST die Verwaltung der Stadt Hamm dazu aufgefordert, sich zwecks Lückenschluss an der Maxi-Radroute (Route 2) mit der Stadt Ahlen in Verbindung zu setzen. Ziel ist die Entschärfung eines Abschnitts entlang der Landstraße 811 (Ahlener Straße), etwa durch eine Fahrbahnerweiterung mit Seitenstreifen oder die Realisierung eines Radwegs.
In einer Stellungnahme des Stadtplanungsamtes wird ausgeführt, dass die Schaffung einer sicheren Radverbindung zwischen Ahlen und Hamm im Korridor der Ahlener Straße bereits im interkommunalen Austausch als wichtige Aufgabe identifiziert wurde. Da wesentliche Abschnitte der L 811 außerorts liegen, fallen diese in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Es haben bereits Abstimmungsgespräche mit der Stadt Ahlen sowie dem zuständigen Landesbetrieb stattgefunden.
Das Projekt wird im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen der Verwaltung weiterverfolgt. Sobald ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet wurde, werden die politischen Gremien informiert. Ein gesonderter Beschluss für das weitere Vorgehen ist laut der Stellungnahme nicht erforderlich.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.2Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes HammZur Vorlage · AT-57/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Vorlage AT-57/25 einen Antrag auf Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes eingereicht. Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, den Hebesatz zum 1. Januar 2026 von aktuell 465 % auf 400 % zu reduzieren.
Nach Angaben der Fraktion stellt der derzeitige Satz im überregionalen Vergleich einen Nachteil für den Wirtschaftsstandort dar. Ein zentrales Argument des Antrags ist die steuerliche Anrechenbarkeit: Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer sei nur bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % vollständig möglich, während darüber hinausgehende Anteile eine zusätzliche Belastung für Unternehmen bedeuten. Zudem wird angeführt, dass ein Teil der Einnahmen über die Gewerbesteuerumlage an andere Ebenen abfließt.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Attraktivität des Standortes zu steigern und insbesondere mittelständische sowie inhabergeführte Betriebe zu stärken. Während die Senkung kurzfristig mit Mindereinnahmen im städtischen Haushalt verbunden ist, erwartet die Fraktion langfristig positive Effekte durch neue Investitionen und Unternehmen. Eine Gegenfinanzierung soll laut Antrag durch Einsparungen bei anderen Ausgaben sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.2.1Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes HammZur Vorlage · AT-57/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit dem Antrag AT-57/25-ST die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von derzeit 465 % auf 400 % zum 1. Januar 2026 beantragt, um den Wirtschaftsstandort zu stärken.
In einer Stellungnahme spricht sich die Verwaltung gegen dieses Vorhaben aus. Eine Absenkung würde ein Haushaltsdefizit von rund 15 Millionen Euro verursachen. Die finanzielle Situation der Stadt sei durch steigende Ausgaben in den Bereichen Jugend, Soziales, Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie durch neue gesetzliche Anforderungen bereits belastet. Ein solches Defizit könnte die Einrichtung eines Haushaltssicherungskonzepts unter Aufsicht der zuständigen Behörde zur Folge haben, was die kommunale Selbstverwaltung einschränken würde.
Die Verwaltung führt zudem an, dass der aktuelle Hebesatz von 465 % bereits unter dem Durchschnitt der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen liegt, der laut einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft bei etwa 482 % liegt. Eine Senkung auf 400 % würde nach Ansicht der Verwaltung die Einnahmeausfälle nicht durch zusätzliche Investitionen oder den Zuzug von Unternehmen kompensieren können. Zudem würde im kommunalen Finanzausgleich ein fiktiver Hebesatz von 434 % unterstellt, was zu einer Verringerung der Schlüsselzuweisungen führen könnte. Eine Umsetzung des Antrags wird daher als finanziell nicht tragbar eingestuft.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.3Abschaffung der Grundsteuer in HammZur Vorlage · AT-58/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit dem Antrag AT-58/25 die Halbierung sowie die langfristige Abschaffung der Grundsteuer in der Stadt beantragt. Der Rat soll die Verwaltung dazu anweisen, eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten, um die Erhebung der Steuer ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Kompensation des Einnahmeausfalls aufzuzeigen. Als mögliche Sparquellen werden Kürzungen bei freiwilligen Leistungen sowie Ausgaben in den Bereichen Klimaschutz, Verkehrswende und Migrationsfolgekosten genannt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die finanziellen Folgen der Grundsteuerreform 2025 für Eigentümer und Mieter. Die Fraktion verweist dabei auf Kommunen in anderen Bundesländern, die bereits keine Grundsteuer erheben. Die jährlichen Einnahmen aus den Grundsteueranteilen A und B belaufen sich in Hamm zuletzt auf etwa 35,8 Millionen Euro.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.3.1Abschaffung der Grundsteuer in HammZur Vorlage · AT-58/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Erhebung der Grundsteuer schnellstmöglich zu halbieren und mit dem Ziel einer vollständigen Abschaffung eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten. Gleichzeitig fordert die Fraktion die Verwaltung auf, alternative Einsparungen aufzuzeigen, um den Wegfall der Einnahmen etwa durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen sowie Projekten in den Bereichen Klima, Verkehrswende und Migrationsfolgekosten zu kompensieren.
In einer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass eine Abschaffung der Grundsteuer ein Haushaltsdefizit von rund 35,8 Millionen Euro zur Folge hätte. Steigende Ausgaben für Jugend, Soziales, Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie neue gesetzliche Anforderungen würden die Haushaltslage beeinflussen. Zudem werden Inflationsdruck und hohe Tarifabschlüsse genannt. Ein drohendes Haushaltssicherungskonzept könnte die kommunale Selbstverwaltung und den Handlungsspielraum der Stadt einschränken. Die Verwaltung bewertet eine Halbierung oder Abschaffung der Grundsteuer als finanziell nicht tragbar, da die Einnahmeausfälle auch durch Kürzungen bei freiwilligen Leistungen oder Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung mittelfristig nicht kompensiert werden könnten. Die Beibehaltung der bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer wird daher als notwendig dargestellt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.4Erstellung eines nachhaltigen Konzepts zur flächendeckenden Mülltrennung in allen städtischen Gebäuden in HammZur Vorlage · AT-59/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem Antrag AT-59/25 die Erstellung eines nachhaltigen Konzepts zur flächendeckenden Mülltrennung in allen städtischen Gebäuden der Stadt Hamm beantragt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein einheitliches und funktionales System zu entwickeln und schrittweise umzusetzen, das insbesondere Verwaltungsgebäude, Kultureinrichtungen sowie Sportstätten umfasst.
Das Vorhaben sieht die Bereitstellung von Trennbehältern für Papier, Verpackungen, Restmüll und gegebenenfalls Bioabfall in allen öffentlich und intern genutzten Räumen vor. Zur Förderung der Nutzerfreundlichkeit und zur Vermeidung von Fehlwürfen sollen zudem eine einheitliche Beschilderung oder Farbkennzeichnung eingeführt werden. Die Verwaltung wird angehalten, die Maßnahme regelmäßig zu evaluieren und nachzusteuern. Des Weiteren soll geprüft werden, ob Mülltrennung bei Neubauten oder Sanierungen städtischer Gebäude bereits in der Planung per Satzung systematisch berücksichtigt werden kann sowie ob die vorhandene Entsorgungsinfrastruktur eine vorschriftenkonforme Trennung ermöglicht.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass in städtischen Gebäuden derzeit Defizite bei der Mülltrennung bestehen. Die Umsetzung des Konzepts soll den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Hamm sowie der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz entsprechen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.5Bezahlkarte an GeflüchteteZur Vorlage · AT-60/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben mit dem Antrag AT-60/25 zwei Punkte in den Rat der Stadt Hamm eingebracht. Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht über eine mögliche Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete vorlegt. Zudem wird beantragte, die Einführung einer solchen Bezahlkarte auf kommunaler Ebene abzulehnen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Bezirksregierung bereits rund 1000 Bezahlkarten in Unterbringungseinrichtungen wie den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften ausgegeben habe. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Hamm eine Einführung dieser Karten plane, die politischen Gremien jedoch bisher nicht über die geplanten Schritte der Verwaltung informiert worden seien. Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass die Bezahlkarte die persönliche Freiheit einschränke und die gesellschaftliche Teilhabe sowie die soziale Integration erschwere.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.5.1Bezahlkarte an GeflüchteteZur Vorlage · AT-60/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm und das Bündnis Sarah Wagenknecht haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der zwei Anliegen umfasst. Erstens wird ein Sachstandsbericht zur möglichen Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete gefordert, zweitens soll die Einführung dieser Karte auf kommunaler Ebene abgelehnt werden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf die Bezahlkartenverordnung NRW. Nach Ablauf der Übergangsregelung ist die Einführung der Bezahlkarte spätestens zum 1. Januar 2026 vorgesehen, es sei denn, die Stadt entscheidet sich für eine Opt-out-Regelung. Derzeit prüft die Verwaltung die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine Implementierung. Hierzu findet ein Informationsaustausch zwischen verschiedenen internen Fachabteilungen sowie mit der Bezirksregierung Arnsberg statt. Da der Rat bis Ende 2025 über einen möglichen Verzicht entscheiden kann, besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell kein Bedarf für einen Beschluss.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.6Errichtung eines modernen Wohnmobil-Stellplatzes in zentraler LageZur Vorlage · AT-61/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-61/25 den Antrag gestellt, einen zentralen Wohnmobil-Stellplatz in der Innenstadt einzurichten. Die Forderung umfasst die Ausweisung eines geeigneten Areals sowie die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, wie etwa Strom- und Wasserversorgung sowie Entsorgungsmöglichkeiten.
In der Begründung des Antrags führen die Fraktionsvertreter Ralf Steinhaus und Michael Pricking aus, dass ein Bedarf an modernen Stellplätzen in zentraler Lage bestehe, was durch Rückmeldungen von Campern belegt werde. Zudem wird auf den Wegfall von Stellplätzen am Maximare infolge des Baus des neuen Lehrschwimmbeckens verwiesen. Mit der Einrichtung des Platzes soll die Stadt Hamm als Ziel für Camper positioniert und die lokale Wirtschaft gestärkt werden. Ein weiteres Ziel ist es, touristische Attraktionen wie die Lippeauen stärker in den Fokus zu rücken.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.6.1Errichtung eines modernen Wohnmobil-Stellplatzes in zentraler LageZur Vorlage · AT-61/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-61/25-ST die Ausweisung und Einrichtung eines zentralen Wohnmobil-Stellplatzes in der Innenstadt beantragt. Die Forderung umfasst die Bereitstellung einer notwendigen Infrastruktur, einschließlich Strom- und Wasserversorgung sowie Entsorgungsmöglichkeiten.
In einer Stellungnahme des Stadtplanungsamtes wird ausgeführt, dass im Zuge der bereits im März 2024 beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung für das Rietzgartenviertel, das Sportzentrum Ost und den westlichen Kurpark ein geeigneter Bereich identifiziert wurde. Dieser liegt auf dem Gelände des ehemaligen Freibades, westlich der Reha Bad Hamm, und bietet Platz für etwa fünf bis zehn Stellplätze. Durch den Umzug der Sport-KiTa Flick-Flack an den Caldenhofer Weg können nun die Rahmenbedingungen für eine mögliche Umsetzung mit den beteiligten Akteuren abgestimmt werden. Die Verwaltung bewertet den Antrag der CDU-Fraktion als obsolet, da das Ziel der Einrichtung eines Stellplatzes bereits durch die bestehenden Planungen verfolgt wird.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.7Die Innenstadt, das Herz unserer CityZur Vorlage · AT-62/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-62/25 eine Entwicklung der Innenstadt vorgeschlagen, die elf verschiedene Handlungsfelder umfasst. Ziel ist eine ganzheitliche Betrachtung und Planung des Stadtkerns.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Aufwertung zentraler Bereiche wie der Pauluskirche, des Santa-Monica-Platzes und des Lutherviertels sowie des Bereichs Bahnhofstraße und Willy-Brandt-Platz. Hierbei sollen Themen wie die Sauberkeit, die Sicherheit durch Lichtkonzepte und Videoüberwachung sowie die Förderung von Wohnraum in ehemaligen Einzelhandelsflächen behandelt werden. Die Fraktion regt zudem an, ein Förderprogramm für die Wohnungs-Sanierung im Innenstadtbereich zu prüfen.
Weitere Bestandteile des Antrags betreffen die Stärkung des Wochenmarktes, die Sicherstellung günstiger Parkgebühren sowie die Förderung der Gastronomie und Kultur. Im Bereich Mobilität wird eine Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV und Kfz – angestrebt. Zudem sollen Entwürfe zur Nutzung von Wasserflächen und zur Begrünung der Architektur neu bewertet werden, um Maßnahmen gegen die sommerliche Überhitzung der Innenstadt zu unterstützen. Der Antrag sieht vor, dass die Handlungsfelder im weiteren Prozess erweitert oder zusammengefasst werden können.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.7.1Die Innenstadt, das Herz unserer CityZur Vorlage · AT-62/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-62/25-ST eine Entwicklung der Innenstadt in elf Handlungsfeldern vorgeschlagen. Der Entwurf umfasst verschiedene Schwerpunkte, die von der Aufwertung des zentralen Bereichs um die Pauluskirche und den Santa-Monica-Platz bis hin zur Neugestaltung der Bahnhofstraße und des Willy-Brandrag-Platzes reichen. In diesem Bereich wird eine verstärkte Nutzung ehemaliger Einzelhandelsflächen für Wohnzwecke angestrebt, wobei Sanierungsprogramme wie hamm-Invest oder IMPULS als Instrumente genannt werden.
Zur Stärkung der Sicherheit und Sauberkeit sieht der Antrag die Weiterentwicklung von Lichtkonzepten sowie die Fortführung der Videoüberwachung vor. Im Bereich Mobilität wird die Erreichbarkeit der Innenstadt für den motorisierten Individualverkehr, den ÖPNV sowie für Fußgänger und Radfahrer sicherzustellen. Die Parkraumgestaltung soll auf erschwingliche Gebühren und Möglichkeiten für kostenfreies Parken während des Einkaufs abzielen.
Darüber hinaus umfasst das Konzept die Förderung des Wochenmarktes, der Gastronomie sowie die Schaffung einer „Kulturmeile“, die verschiedene kulturelle Einrichtungen miteinander verbindet. Auch die Klimaanpassung durch Begrünung und Wasserflächen sowie die architektonische Gestaltung sind Bestandteil der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Verwaltung hat zur Vorlage eine Stellungnahme abgegeben, die auf bestehende Berichte zur Perspektive der Innenstadt verweist.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 3.8Änderungsantrag zur Umsetzung des Förderprogramms ,,Kommunales Integrationsmanagement“ (BV-143/25)Zur Vorlage · AT-63/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-63/25 eingebracht, der eine Änderung zur Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ vorsieht. Die Vorlage beantragt, die Stadtverwaltung mit der Annahme eines Änderungsantrags zu beauftragen, welcher die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe KIM Hamm neu regelt.
Nach den Inhalten des Antrags soll das Steuerungsgremium so angepasst werden, dass ein Vertreter des Integrationsrats als Mitglied aufgenommen wird. Zudem ist eine Änderung in der Besetzung durch externe Akteure vorgesehen: Anstelle der bisherigen Planung, nach der sowohl die Geschäftsführung des Paritätischen als auch die Geschäftsführung des Multikulturellen Forums dem Gremium angehören sollten, soll künftig nur noch die Geschäftsführung des Paritätischen Mitglied der Lenkungsgruppe sein.
Die Begründung für diesen Änderungsantrag bezieht sich auf die Sitzung des Integrationsrats vom 25. Juni 2025. Das Gremium stimmte der ursprünglichen Beschlussvorlage zur Umsetzung des Programms zu, knüpfte diese Zustimmung jedoch an die Bedingung, dass ein Vertreter des Integrationsrats in die Lenkungsgruppe berufen wird. Der Antrag wurde von Dr. Cevdet Gürle und Erol Gürle von Pro Hamm gestellt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.Anfragen
- 4.1Anfrage zu konkreten Daten/Zahlen aus der Zeit der Corona-PandemieZur Vorlage · AF-28/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat im Rahmen der Anfrage AF-28/25 die Stadtverwaltung um die Bereitstellung spezifischer Daten zur Corona-Pandemie gebeten. Die Anfrage umfasst statistische Auskünfte für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Konkret wird nach der Anzahl der im Gesundheitsamt nachweislich erfassten Covid-19-Todesfälle pro Kalenderjahr gefragt.
Zudem fordert die Fraktion Informationen zu Impfschäden an. Erfragt werden die Anzahl bekannter Fälle sowie die Zahl gemeldeter Verdachtsfälle von Impfschäden durch die Covid-19-Impfung. Darüber hinaus sollen Angaben zur Anzahl gemeldeter schwerer Impfnebenwirkungen und zu Todesfällen vorliegen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen: Es wird um Auskunft gebeten, ob und in welcher Anzahl in Hamm Arbeitsverbote aufgrund einer fehlenden Covid-19-Impfung angedroht oder ausgesprochen wurden.
Die Fraktion begründet das Ersuchen mit dem Ziel, eine Datengrundlage für die Diskussion über die Maßnahmen während der Pandemie zu schaffen. Sie verweist dabei auf Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Aufarbeitung der Einschränkungen in den Jahren 2020 bis 2023.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.1.1Anfrage zu konkreten Daten/Zahlen aus der Zeit der Corona-PandemieZur Vorlage · AF-28/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat im Rahmen der Anfrage AF-28/25-ST Informationen zu konkreten Zahlen und Daten aus der Zeit der Corona-Pandemie angefordert. Die Fragen umfassten die Anzahl der nachweislichen COVID-19-Todesfälle in den Jahren 2020 bis 2023, die Anzahl gemeldeter Impfschäden sowie Verdachtsfälle von Impfschäden und schweren Nebenwirkungen. Zudem wurde nach dem Vorhandensein von Arbeitsverboten aufgrund einer fehlenden COVID-19-Impfung gefragt.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung. Bezüglich der Erfassung von Infektionen und Todesfällen verwies das Gesundheitsamt auf die Daten der Webseite corona-in-zahlen.de für den Kreis Hamm. Die Dokumentation von Impfschäden sowie deren Zusammenhang mit Impfungen liegt in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts, auf dessen Berichte und Dossiers die Stellungnahme verweist.
Hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die im Zeitraum vom 15. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 galt, gab die Verwaltung an, dass im Rahmen von Verwaltungsverfahren eine Vielzahl von Anhörungen in Hamm durchgeführt wurde. Arbeitsverbote gemäß § 20a Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes wurden jedoch nicht ausgesprochen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.2Anfrage zur Nicht-Teilnahme der Kommune am 18. DJHT in LeipzigZur Vorlage · AF-31/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht hat im Rahmen der Anfrage AF-31/25 den Oberbürgermeister um Auskunft zur Nicht-Teilnahme der Stadt Hamm am 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) in Leipzig gebeten. Die Anfrage thematisiert die Abwesenheit der Verwaltung bei dieser Veranstaltung, die im Zeitraum vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfand.
Es werden konkrete Fragen dazu gestellt, welche Gründe die Verwaltung dazu veranlasst haben, nicht an dem alle vier Jahre stattfindenden Tag teilzunehmen. Zudem wird nachgefragt, ob seitens der Verwaltung Bemühungen bestanden, eigene Angebote einzubringen oder eine Beteiligung an einem Podium zu erreichen. Des Weiteren wird geklärt, ob zwischen dem Veranstalter und der Verwaltung Gespräche stattgefunden haben.
In der Begründung der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass neben Landesjugendämtern auch andere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen an dem Tag teilgenommen haben. Die Antragstellerin äußert sich überrascht darüber, dass die Stadt Hamm weder durch einen Infostand noch durch eine Beteiligung an Workshops oder Podien vertreten war.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.2.1Anfrage zur Nicht-Teilnahme der Kommune am 18. DJHT in LeipzigZur Vorlage · AF-31/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat auf eine Anfrage des Bündnis Sahra Wagenknecht zur Teilnahme am 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) in Leipzig reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, aus welchen Gründen die Kommune nicht an der Veranstaltung teilgenommen habe und ob Bemühungen bestanden, eigene Angebote einzubringen oder eine Beteiligung an Podien zu erreichen. Zudem wurde nach dem Austausch zwischen dem Veranstalter und der Stadtverwaltung gefragt.
In einer Stellungnahme des Jugendamtes zur Vorlage AF-31/25-ST stellte die Verwaltung klar, dass das Amt an der Veranstaltung teilgenommen hat. Insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, unter anderem beide Leitungen des Amtes, waren bei dem dreitägigen Event in Leipzig präsent. Im Rahmen des Programms wurden verschiedene Workshops, Podiumsdiskussionen sowie Messestände besucht.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.3Behandlung nicht krankenversicherter Personen im Gebiet der Stadt Hamm sowie daraus resultierende Kostenübernahmen durch die Stadt HammZur Vorlage · AF-43/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen einer Anfrage die Vorlage AF-43/25 an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Behandlung nicht krankenversicherter Personen im Stadtgebiet von Hamm sowie die daraus resultierenden Kostenübernahmen durch die Stadt. Hintergrund der Anfrage ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, welches Kliniken die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Sozialhilfeträgern bei der Notfallbehandlung vereinfacht.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der Gesamtkosten für die gesundheitliche Versorgung nicht krankenversicherter Personen in den letzten fünf Jahren, unterteilt nach Personengruppen und Jahren. Zudem werden Informationen zu den Kosten für Asylbewerber sowie für Personen mit eingeschränktem Aufenthaltsstatus nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefordert, einschließlich der Ausgaben für Dolmetscherleistungen und ähnliche Zusatzleistungen.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage statistische Daten seit dem Jahr 2015 zur Anzahl und zu den Behandlungskosten von Fällen in Hammer Krankenhäusern, bei denen der Krankenversicherungsstatus bei Aufnahme ungeklärt war. Hierbei wird eine Aufschlüsselung nach der Staatsangehörigkeit der Betroffenen verlangt. Abschließend möchte die Fraktion wissen, welche Maßnahmen die Stadt ergreift, um Rückforderungen gegenüber ausländischen Kostenträgern geltend zu machen, und in welcher Höhe seit 2015 bereits Rückerstattungen erzielt werden konnten.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.3.1Behandlung nicht krankenversicherter Personen im Gebiet der Stadt Hamm sowie daraus resultierende Kostenübernahmen durch die Stadt HammZur Vorlage · AF-43/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-43/25-ST Informationen zur Behandlung nicht krankenversicherter Personen und den daraus resultierenden Kosten für die Stadt Hamm angefordert. Die Anfrage umfasste Fragen zu den Gesamtkosten der medizinischen Versorgung von Personen ohne Krankenversicherung sowie zu den Aufwendungen für Asylbewerber und Personen mit eingeschränktem Aufenthaltsstatus in den letzten fünf Jahren. Zudem wurden Details zur Aufschlüsselung nach Nationalitäten, zu Rückforderungen gegenüber ausländischen Kostenträgern sowie zur Anzahl der Behandlungsfälle seit 2015 erfragt.
In ihrer Stellungnahme teilte die Verwaltung mit, dass in den vergangenen fünf Jahren keine Leistungen gemäß § 25 SGB XII gewährt wurden und auch keine Krankenhilfen im Rahmen von Überbrückungsleistungen nach § 23 SGB XII beantragt wurden. Für Personen mit Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurden jedoch folgende Aufwendungen dokumentiert: Im Jahr 2020 fielen Kosten in Höhe von 556.074 Euro an, im Jahr 2021 waren es 980.249 Euro, im Jahr 2022 566.803 Euro, im Jahr 2023 1.186.636 Euro und im Jahr 2024 693.877 Euro. Eine statistische Unterscheidung der Leistungsempfänger nach Nationalitäten liegt laut der Stellungnahme nicht vor.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.4Kosten des Hitzeaktionsplans (HAP) und des kommunalen Hitzerisikomanagements (Projekt HEATS) in HammZur Vorlage · AF-44/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-44/25 den Oberbürgermeister um detaillierte Informationen zu den Kosten des Hitzeaktionsplans (HAP) sowie des Projekts HEATS gebeten. Im Fokus stehen die finanziellen Aufwendungen für diese Maßnahmen im Bereich des Hitzeschutzes in Hamm. Die Fraktion fordert eine Aufstellung der Gesamtkosten bis zum geplanten Abschluss der Projekte Ende 2025, welche Personalkosten, externe Gutachten und Beteiligungsformate umfassen soll.
Die Anfrage umfasst zudem die Abfrage spezifischer Ausgaben für das Jahr 2024 sowie Informationen über den Einsatz von Fördermitteln durch Land, Bund oder die EU. Für das Projekt HEATS werden die Gesamtausgaben für den Zeitraum von Juni 2023 bis Mai 2025 angefragt, einschließlich der Höhe von Drittmitteln, etwa vom Bundesumweltministerium, sowie Kosten für Messgeräte und wissenschaftliche Auswertungen. Des Weiteren bittet die Fraktion um eine Aufschlüsselung der Kosten für Messaktionen, wie etwa den Einsatz von Datenloggern, und Beteiligungsformate wie Bürgerforen oder die „Karte der kühlen Orte“.
Zusätzlich werden Informationen zu vorausschauenden Planungen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen sowie zum Zeitpunkt der offiziellen Berichterstattung an den Rat verlangt. Die Fraktion begründet das Ersuchen mit dem Wunsch nach Transparenz über die Kosten und den Nutzen der Maßnahmen zur Gewährleistung einer sachgerechten Haushaltsbewertung.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.4.1Kosten des Hitzeaktionsplans (HAP) und des kommunalen Hitzerisikomanagements (Projekt HEATS) in HammZur Vorlage · AF-44/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat Informationen zu den Kosten des Hitzeaktionsplans (HAP) sowie des kommunalen Hitzerisikomanagements „Projekt HEATS“ angefordert. In einer Stellungnahme zur Vorlage AF-44/25-ST erläuterte die Verwaltung die bisherigen und geplanten Ausgaben.
Für die Erstellung des Hitzeaktionsplans fielen im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 24.885,00 Euro netto an. Der ursprüngliche Auftrag belief sich auf netto 69.825,00 Euro, wobei zusätzlich optionale Leistungen im Wert von über 20.450,00 Euro beauftragt wurden. Für den HAP wurden keine Fördermittel beantragt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 90.275,00 Euro geschätzt.
Das Projekt HEATS verursachte für die Stadt Hamm keine Kosten; auch die Verlängerung des Projekts verlief kostenneutral, weshalb keine Drittmittel abgerufen wurden. Die Erkenntnisse aus dem HEATS-Projekt dienen der Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen der Hitzeaktionsplanung. Bisherige Beteiligungsformate oder Messaktionen verursachten laut Verwaltung keine Kosten. So wurde beispielsweise die „Karte der kühlen Orte“ kostenneutral erstellt. Da sich konkrete Maßnahmen derzeit noch in der Erarbeitungsphase befinden, sind hierfür bislang keine Ausgaben angefallen. Die Vorlage des Hitzeaktionsplans an den Rat und die zuständigen Ausschüsse ist für Dezember 2025 vorgesehen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.5Projekt „Südost-EuropaZur Vorlage · AF-45/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-45/25 Fragen zum Projekt „Südost-Europa“ an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Rückforderung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Fraktion bittet um Erläuterung, warum der Grund für die Rückforderung – das Fehlen eines Nachweises über die Arbeitsleistung einer bulgarischen Mitarbeiterin – über Jahre hinweg nicht zur Neubewertung der Verfahren genutzt wurde. Es wird nach den Unterlagen gefragt, auf deren Basis die Stadtverwaltung die Annahme traf, dass keine Arbeitsleistung erbracht wurde, obwohl frühere Stellungnahmen eine Vollzeitbeschäftigung auswiesen.
Die Anfrage fordert zudem Informationen zum chronologischen Ablauf der Prüfung sowie zur Beteiligung der beteiligten Verwaltungsbereiche. Die Fraktion möchte wissen, weshalb kein Austausch mit der Bezirksregierung gesucht wurde und welche Gesamtkosten durch die Rechtsstreitigkeiten, Gutachten und die Gehälter suspendierter Mitarbeiter entstanden sind. Zudem wird nach den Kriterien für die Auswahl von Rechtsanwälten sowie der Rolle des Rechtsamtes gefragt. Hintergrund ist ein Beschluss des Landgerichts Dortmund, wonach nicht die Tätigkeit aus dem Ausland, sondern das Fehlen von Leistungsnachweisen ursächlich für die Rückforderung von rund 200.000 Euro war.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.5.1Projekt „Südost-EuropaZur Vorlage · AF-45/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage AF-45/25-ST eine Stellungnahme zu Unregelmäßigkeiten im Projekt „Südost-Europa“ abgegeben, nachdem die CDU-Fraktion entsprechende Anfragen gestellt hatte. Im Zentrum steht die Rückforderung von Personalkosten durch die Bezirksregierung Arnsberg, da für eine bulgarische Mitarbeiterin keine Arbeitsnachweise für eine 39-Stunden-Woche vorlagen. Die Verwaltung bestätigt die Rückzahlung von insgesamt 211.684,29 Euro, welcher die Kosten für Personal, Reisen und Mehrarbeitsvergütung umfasst. Es wird auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund verwiesen, die seit 2021 gegen Beschäftigte geführt werden. Eine Neubewertung des Sachverhalts erfolgte mangels neuer Erkenntnisse nicht.
Zudem wird über die Kosten im Zusammenhang mit der Suspendierung eines Beamten berichtet. Die Disziplinarkammer des OVG Münster hat die 3,5-monatige Suspendierung nicht bestätigt. Hierbei entstanden Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro, zuzüglich Verfahrenskosten des Verwaltungsgerichts von 1.246,63 Euro. Die Gebühren und Auslagen einer externen Kanzlei beliefen sich seit 2021 auf etwa 126.000 Euro. Dieses Mandat umfasst neben dem Roma-Projekt auch den DRK-Spendenkomplex und bezieht sich auf verschiedene Sachverhalte sowie Mitarbeiter. Das Rechtsamt bearbeitete dabei unter anderem das Verbot der Dienstgeschäftsführung sowie ein Hausverbot gegen einen ehemaligen Amtsleiter sowie Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft. Die Verwaltung hält fest, dass die Auslagerung dienst- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen an eine externe Kanzlei unter den gegebenen Umständen sinnvoll und üblich ist.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.6Vergabepraxis von öffentlichen AufträgenZur Vorlage · AF-46/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-46/25 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Vergabepraxis öffentlicher Aufträge befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung von Bauvorhaben, die durch die Stadt Hamm sowie deren städtische Gesellschaften vergeben werden.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, in welchem Umfang und mit welchem Volumen Bauprojekte in den Zeiträumen von 2014 bis 2020 sowie von 2021 bis 2025 an Generalunternehmer vergeben wurden. Darüber hinaus werden die Entscheidungskriterien erfragt, die der Stadt bzw. den städtischen Gesellschaften bei der Wahl zwischen einer Ausschreibung an einen Generalunternehmer und einer Vergabe nach einzelnen Gewerken oder Planleistungen zugrunde gelegt werden. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Ausschreibungsverfahren gefragt.
Die Begründung der Anfrage bezieht sich auf das Ziel, Transparenz und Wettbewerb bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten. Die Fraktion führt an, dass unter lokalen Unternehmen und Handwerkern die Besorgnis besteht, dass eine verstärkte Vergabe an Generalunternehmer die Beteiligung heimischer Betriebe beeinflussen könnte.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.6.1Vergabepraxis von öffentlichen AufträgenZur Vorlage · AF-46/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat über die Anfrage AF-46/25-ST Informationen zur Vergabepraxis öffentlicher Aufträge sowie zum Einsatz von Generalunternehmern bei Bauvorhaben angefordert. In ihrer Stellungnahme legt die Verwaltung dar, welche Maßnahmen in den vergangenen Jahren an Generalunternehmen vergeben wurden.
Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wurden zwei Projekte realisiert: der Neubau der Dreifach-Sporthalle Friedensschule im Jahr 2014 mit einem Volumen von 4,3 Millionen Euro sowie das Wassersportzentrum im Jahr 2019 für 5,5 Millionen Euro. Für die Jahre 2021 bis 2025 verzeichnete die Verwaltung die Vergabe des Neubaus der Dreifach-Sporthalle Marinestraße im Jahr 2023 mit 10,2 Millionen Euro sowie der Kita Villa Kunterbunt im Jahr 2024 mit einem Volumen von 4,3 Millionen Euro.
Als Entscheidungskriterien für die Vergabe an Generalunternehmer führt die Verwaltung wirtschaftliche Vorteile bei standardisierten Gebäudetypologien an. Durch die Bündelung der Leistungen lassen sich Abstimmungsprozesse zwischen den Gewerken reduzieren und Kostenrisiken senken. Zudem wird ein zeitlicher Vorteil durch die Reduzierung der Ausschreibungsprozesse genannt, da statt vieler Einzelgewerke nur eine Leistung ausgeschrieben werden muss. Die aktuellen Ausschreibungen erfolgen EU-weit über das Deutsche Vergabeportal, wobei sich geeignete Unternehmen bewerben können und bei Eignung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.7Personelle und materielle Ausstattung sowie Vergabepraxis im Bereich Grünpflege und SauberkeitZur Vorlage · AF-47/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-47/25 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die personelle und materielle Ausstattung sowie die Vergabepraxis im Bereich der Grünpflege und Sauberkeit bezieht. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zur Anzahl der Beschäftigten im Grünflächenamt und beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH), unterteilt nach den jeweiligen Tätigkeitsfeldern. Zudem wird nach personellen Veränderungen in diesen Bereichen seit dem Jahr 2020 gefragt sowie nach der genauen Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Grünflächenamt und dem ASH bei der Reinigung von Straßen und Grünflächen.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft die Vergabe externer Dienstleistungen im Bereich der Grün- und Straßenreinigung seit 2020. Die Fraktion möchte wissen, welche Aufträge vergeben wurden, ob lokale Unternehmen beteiligt waren, in welcher finanziellen Höhe diese Leistungen erbracht wurden und aus welchen Gründen externe Anbieter genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Kontrolle dieser Leistungen sowie das Vorkommen von Mängeln oder Beschwerden über den städtischen Mängelmelder „Sag’s Hamm“ thematisiert.
Abschließend werden Fragen zur Nutzung der zwei wasserstoffbetriebenen Müllfahrzeuge des ASH gestellt, insbesondere hinsichtlich des aktuellen Einsatzes, etwaiger Zusatzkosten und der Tankstellenstruktur. Die Anfrage begründet das Informationsinteresse mit einer vermehrten Anzahl von Beschwerden über mangelnde Pflegearbeiten in den letzten Jahren.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.7.1Personelle und materielle Ausstattung sowie Vergabepraxis im Bereich Grünpflege und SauberkeitZur Vorlage · AF-47/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat Fragen zur personellen und materiellen Ausstattung sowie zur Vergabepraxis im Bereich der Grünpflege und Stadtreinigung gestellt. In einer Stellungnahme der Verwaltung wird dargelegt, dass das Tiefbau- und Grünflächenamt verschiedene Tätigkeitsfelder wie Baumpflege, Spielplatzunterhaltung und Friedhofswesen abdeckt. Beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (ASH) sind insgesamt 205,60 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigt, wovon 64 VZÄ der Stadtreinigung zugeordnet sind. Seit 2020 verzeichnete der ASH einen Zuwachs von etwa 16,52 VZÄ.
Die Zuständigkeiten sind zwischen dem Grünflächenamt und dem ASH aufgeteilt: Während das Amt für die Bepflanzung und den Rückschnitt von Straßenbegleitgrün sowie Park- und Spielplatzflächen zuständig ist, übernimmt der ASH die Reinigung und Unkrautbeseitigung auf den Straßen. Externe Dienstleistungen werden im Bereich der Grünpflege bei saisonalen Kapazitätsengpässen in Anspruch genommen, wobei vorrangig lokale Unternehmen beauftragt werden. Die jährlichen Vergabekosten bewegen sich zwischen 1,6 und 2,18 Millionen Euro. Die Kontrolle dieser Leistungen erfolgt durch Stichproben.
Bezüglich des Mängelmelders „Sag’s Hamm“ verzeichnet die Verwaltung aktuell etwa drei Meldungen pro Tag zum Thema Sauberkeit in Parkanlagen. Zudem wurde erläutert, dass die Betankung der Wasserstoff-Müllfahrzeuge aufgrund der Schließung einer Tankstelle in Kamen derzeit über den Standort Kampshege oder in Münster-Amelsbüren erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.8Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und IndustrieflächenZur Vorlage · AF-48/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage (AF-48/25) an den Oberbürgermeister mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen eingereicht. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den derzeit verfügbaren Flächenreserven im Stadtgebiet, unterteilt nach Lage, Nutzungsart, Erschließungsstand und Größe. Zudem wird nach dem Planungsstand aktueller Vorhaben sowie zum interkommunalen Industriegebiet Westfalen gefragt.
Die Anfrage umfasst zudem eine Aufstellung der Nachfrage seit 2020, einschließlich der Anzahl der Anfragen und etwaiger Ablehnungen sowie deren Begründung. Es werden Informationen zu neuen Unternehmensansiedlungen oder Standorterweiterungen im Stadtgebiet erbeten, wobei Details zu Branche und Fläche genannt werden sollen. Des Weiteren möchte die Fraktion die Strategien der Wirtschaftsförderung IMPULS zur Gewinnung neuer Unternehmen kennen, insbesondere hinsichtlich Messebeteiligungen wie der EXPO REAL und der damit verbundenen Kosten.
Ein weiterer Teil der Anfrage befasst sich mit potenziellen Hemmnissen bei der Flächenentwicklung, etwa durch ökologische Auflagen oder Genehmigungsverfahren, sowie der Rolle des Regionalplans Ruhr. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft über die Revitalisierung ehemaliger Industrieflächen, das Entwicklungspotenzial in den Stadtbezirken und den aktuellen Stand des Masterplans „Flächen für Arbeit“. Abschließend wird nach der Auslastung und den Vermarktungsmaßnahmen des Innovationszentrums gefragt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.8.1Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und IndustrieflächenZur Vorlage · AF-48/25-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage zur Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen in Hamm gestellt, zu der die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben hat. Der Masterplan „Flächen für Arbeit“ soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 fertiggestellt werden. Aktuelle Planverfahren für die Gebiete Rhynern, Bockum-Hövel und Heessen werden kurz- bis mittelfristig eine Vermarktungsreife erwarten lassen. Bereits baureif sind Bebauungspläne für Uentrop Siegenbeckstraße sowie für die Nachnutzung des Bergwerks Heinrich Robert. Das interkommunale Industriegebiet Westfalen wird gemeinsam mit der Gemeinde Lippetierung entwickelt.
Seit 2020 verzeichnet die IMPULS über 140 Anfragen, während das Gewerbeimmobiliengeschäft bundesweit rückläufig ist. Im Bereich der Logistikflächen zwischen 6 und 20 Hektar besteht eine Sperre für das Industriegebiet Westfalen. Seit 2020 wurden 20 Verkaufsbeschlüsse oder Kaufverträge abgeschlossen, wobei 11 Grundstücke eine Größe von unter 3.000 Quadratmetern aufweisen. Die Strategien der Wirtschaftsförderung umfassen Branchenfokus, Messebeteiligungen und Kampagnen.
Die Stadt Hamm und die IMPULS sind auf der EXPO REAL vertreten, wobei die Kosten für Stand und Marketing mehrheitlich von den beteiligten Unternehmen getragen werden. Die Entwicklung von Gewerbeflächen wird durch gestiegene Baukosten sowie den Sanierungsaufwand bei der Revitalisierung von Altflächen beeinflusst, weshalb die Verfügbarkeit von Fördermitteln eine wesentliche Rolle spielt. Der Regionalplan Ruhr gibt den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung vor. Im Innovationszentrum sind derzeit 11 Unternehmen untergebracht, wobei die Auslastung seit der Inbetriebnahme kontinuierlich gestiegen ist.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.9Personelle und materielle Ausstattung sowie Einsatzschwerpunkte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)Zur Vorlage · AF-49/25 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-49/25 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die die personelle und materielle Ausstattung sowie die Einsatzschwerpunkte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zum Gegenstand hat.
Die Anfrage bittet um detaillierte Informationen zum Personalbestand zum Stichtag 15. Juni 2025 und zur Entwicklung der personellen Kapazitäten seit dem 1. Januar 2022. Dabei werden die Mitarbeiter nach Art und Umfang ihrer Beschäftigung sowie die Verteilung der Personalstärke auf verschiedene Aufgabenbereiche abgefragt. Zudem wird nach dem Status der Einrichtung von Bezirksteams in allen Stadtbezirken sowie nach der aktuellen materiellen Ausstattung, einschließlich technischer Mittel und Fahrzeugen, gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage nach geplanten strukturellen Veränderungen des KOD und der Bewertung der Situation durch die Beschäftigten. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft über die Dienstzeiten und die mit einer möglichen Ausweitung auf Abend- und Nachtstunden verbundenen Kosten. Schließlich werden Informationen zur Entwicklung der Einsatzschwerpunkte seit Anfang 2022 angefordert, insbesondere zur Anzahl und Art der aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gesamthöhe der daraus resultierenden Bußgelder.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.9.1Personelle und materielle Ausstattung sowie Einsatzschwerpunkte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)Zur Vorlage · AF-49/25-ST · Stellungnahme
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat Informationen zur personellen und materiellen Ausstattung sowie zu den Einsatzschwerpunkten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) angefordert. Laut Stellungnahme der Verwaltung sind zum 15. Juni 2025 insgesamt 44 Personen im KOD beschäftigt, wobei vier Stellen aktuell unbesetzt sind. Seit dem Jahr 2022 ist eine Entwicklung der Personalstärke von 34 auf 44 Beschäftigte zu verzeichnen. Der Dienst ist in verschiedenen Stadtbezirken organisiert, unter anderem mit drei Teams in der Innenstadt sowie Teams in Pelkum, Herringen, Heessen und einem gemeinsamen Team für Uentrop und Rhynern.
Die Aufgaben des KOD umfassen Streifendienste, die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Veranstaltungssicherheit. Durch Änderungen in der Gesetzgebung, wie etwa beim Cannabiskonsum, sowie durch lokale Schwerpunkte haben sich die Tätigkeitsfelder erweitert. Zur Ausstattung gehören unter anderem Funkgeräte, Bodycams und verschiedene Fahrzeuge wie Einsatzleitwagen und PKW.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2025 wurden im Bereich des ruhenden Verkehrs Verwarngelder in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro verhängt. Bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten beliefen sich die Einnahmen auf etwa 93.000 Euro. Eine Neuausrichtung der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird derzeit geprüft, wobei künftig verstärkt Parkraumüberwachungskräfte eingesetzt werden könnten.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.10Stadtteilmarketing in Hamm, wie geht es weiter?Zur Vorlage · AF-50/25 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-50/25 Informationen zur künftigen Entwicklung des Stadtteilmarketings in Hamm angefordert. Die Anfrage an den Oberbürgermeister umfasst Fragen zum Beginn konkreter Aktivitäten der Stadtverwaltung sowie der Impuls GmbH im Bereich des Stadtteilmarketings und zum Zeitpunkt einer intensiven Zusammenarbeit mit den Standortwerbegemeinschaften.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen und personellen Ausstattung. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob eine Anpassung der finanziellen Unterstützung für die Standortwerbegemeinschaften an die gestiegenen Kosten geplant ist und ob die Impuls GmbH über die erforderlichen personellen sowie finanziellen Ressourcen zur Umsetzung des Stadtteilmarketings verfügt. Zudem wird nach der aktuellen Anzahl aktiver Standortwerbegemeinschaften sowie nach Maßnahmen zur Unterstützung bestehender Gemeinschaften gefragt.
Die Begründung der Anfrage stützt sich auf die Darstellung der Fraktion, dass die Unterstützung durch die Verwaltung und die Impuls GmbH als rückläufig wahrgenommen werde. Die Fraktion führt zudem steigende bürokratische Anforderungen, Gebührenbelastungen sowie Kosten für Veranstaltungen an. In diesem Zusammenhang wird auf einen im Jahr 2022 abgelehnten Antrag zur Erhöhung der Zuschüsse verwiesen.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 4.10.1Stadtteilmarketing in Hamm, wie geht es weiter?Zur Vorlage · AF-50/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-50/25-ST Fragen zur künftigen Ausrichtung des Stadtteilmarketings in den verschiedenen Stadtbezirken gestellt. In einer Stellungnahme der Verwaltung wird erläutert, dass die IMPULS GmbH das Stadtteilmarketing im Jahr 2023 ohne zusätzliche personelle Ressourcen von der Stadt Hamm übernommen hat. Der operative Schwerpunkt liegt dabei auf der Innenstadt, wobei die Unterstützung der Werbegemeinschaften in den Bezirken weiterhin Bestandteil der Tätigkeit ist.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt über ein Budget in Höhe von 15.000 Euro, das von der Stadt Hamm an die IMPULS GmbH übertragen wurde. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf alle Stadtbezirke verteilt und kann für wirtschaftlich relevante Maßnahmen eingesetzt werden. Aktuell sind Werbegemeinschaften in den Gebieten Bockum-Hövel, Heessen, Uentrop, Rhynern und Herringen aktiv. Dabei ist eine Veränderung der Schwerpunkte festzustellen: Anstelle von gezielten Veranstaltungen zur Stärkung des Einzelhandels, wie etwa verkaufsoffenen Sonntagen, stehen nun vermehrt Veranstaltungen im Vordergrund, die das gesellschaftliche Leben in den Bezirken fördern sollen. Die Verwaltung gibt an, dass die Unterstützung der Werbegemeinschaften bei Bedarf und auf Nachfrage mit dem vorhandenen Personal erfolgt.
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- 08.07.2025 · Rat (27. Sitzung)
- 5.Verschiedenes