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Beschlussvorlage

Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Torsten Cremer

BV-203/25 08.07.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-203/25 sieht die Genehmigung der Wiederbestellung von Torsten Cremer als Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm vor. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 beschlossen, Herrn Cremer als Vorstandsmitglied wieder zu bestellen und ihn zum Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen. Die geplante Amtszeit umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2031.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang ergibt sich aus dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW). Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) SpkG NRW für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern und die Berufung der vorsitzenden Person zuständig ist, bedarf die Entscheidung nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) SpkG NRW der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse.

Die Vorlage, die vom Amt für Konzernsteuerung erstellt wurde, wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend und im Rat am 8. Juli 2025 beschließend behandelt.

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Beratungsfolge