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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

BV-124/25 08.07.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Stadtplanung für den Gewerbepark Rhynern liegt eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 14.000 Quadratmeter. Während in einem früheren Bebauungsplan auf Wunsch des damaligen Eigentümers überwiegend Grünflächen festgesetzt worden waren, strebt der aktuelle Eigentümer nach einem Besitzerwechsel nun eine gewerbliche Nutzung an.

Die Stadt Hamm verfolgt das Ziel, attraktive Gewerbeflächen bereitzustellen und dabei die Entwicklung bereits erschlossener Gebiete gegenüber Neuentwicklungen im Außenbereich zu bevorzugen. Der Entwurf des neuen Bebauungsplans sieht vor, den Großteil der bisherigen Grünflächen in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Dabei sollen Randbereiche mit Grünstrukturen erhalten oder ergänzt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps soll zudem eine öffentliche Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg inklusive Verkehrsgrün geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht werden, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

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