Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Vorlage AT-57/25 einen Antrag auf Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes eingereicht. Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, den Hebesatz zum 1. Januar 2026 von aktuell 465 % auf 400 % zu reduzieren.
Nach Angaben der Fraktion stellt der derzeitige Satz im überregionalen Vergleich einen Nachteil für den Wirtschaftsstandort dar. Ein zentrales Argument des Antrags ist die steuerliche Anrechenbarkeit: Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer sei nur bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % vollständig möglich, während darüber hinausgehende Anteile eine zusätzliche Belastung für Unternehmen bedeuten. Zudem wird angeführt, dass ein Teil der Einnahmen über die Gewerbesteuerumlage an andere Ebenen abfließt.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Attraktivität des Standortes zu steigern und insbesondere mittelständische sowie inhabergeführte Betriebe zu stärken. Während die Senkung kurzfristig mit Mindereinnahmen im städtischen Haushalt verbunden ist, erwartet die Fraktion langfristig positive Effekte durch neue Investitionen und Unternehmen. Eine Gegenfinanzierung soll laut Antrag durch Einsparungen bei anderen Ausgaben sichergestellt werden.
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