Genehmigung der Wiederbestellung des Mitgliedes des Vorstandes der Sparkasse Hamm, Herrn Frank Selberg
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die Genehmigung der Wiederbestellung von Frank Selberg als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Hamm beraten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 1. Juli 2025 bereits zugestimmt. Die vorgesehene neue Amtszeit für Herrn Selberg umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2031.
Die rechtliche Grundlage für das Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Während der Verwaltungsrat gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a) des Gesetzes für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zuständig ist, bedarf es nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e) des Sparkassengesetzes zudem der Genehmigung durch den Träger der Sparkasse. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vorberatend behandelt und soll in der Ratssitzung am 8. Juli 2025 eine Entscheidung finden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.07.2025kein Ergebnis hinterlegt