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Stellungnahme

Projekt „Südost-Europa

AF-45/25-ST 08.07.2025 Amt für gesamtstädtische Steuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-45/25-ST Fragen zur Rückforderung von Personalkosten im Projekt „Südost-Europa“ gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Rückzahlung von Kosten für eine Mitarbeiterin, da die Bezirksregierung Arnsberg mangels Nachweisen über die Arbeitsleistung keine Förderfähigkeit feststellte. Die Stadtverwaltung erklärte dazu, dass eine Prüfung der Rückforderungsbescheide keinen Sachgrund für einen Widerspruch ergab, da weder Arbeitszeiten noch Arbeitsergebnisse dokumentiert wurden.

Die Verwaltung erläuterte zudem, dass die Erbringung von Arbeitsnachweisen in der Verantwortung der Beschäftigten liege. Es wurde darauf hingewiesen, dass Auslandstätigkeiten ohne vorherige Genehmigung des Fördergebers nicht zulässig waren. Im Kontext des Projekts führt die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen aktuelle und ehemalige Beschäftigte der Stadt Hamm. Die Verwaltung gibt an, die Ermittlungsbehörden vollumfänglich zu unterstützen.

Die Kosten im Zusammenhang mit der Rückforderung belaufen sich auf insgesamt 211.684,29 Euro und umfassen Personalkosten, Reisekosten sowie Mehrarbeitsvergütung. In einem Fall wurde ein Verbot der Dienstgeschäfte sowie ein Hausverbot gegen einen Beamten ausgesprochen, was durch das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt wurde.

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Beratungsfolge