Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Die Beschlussvorlage BV-143/25 sieht vor, das Programm auf Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen fortzuführen. Das Vorhaben umfasst drei Bausteine: den strategischen Overhead, die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Managements sowie die rechtliche Verstetigung der Integration von Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Finanziell sind für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von rund 1,37 Millionen Euro und für 2027 etwa 1,40 Millionen Euro vorgesehen. Den staatlichen Zuwendungen in jeweils rund 845.000 Euro stehen städtische Eigenanteile von circa 524.000 Euro im Jahr 2026 und 557.000 Euro im Jahr 2027 gegenüber.
Zur personellen Umsetzung sind verschiedene Stellen vorgesehen. Während die Stellen für den strategischen Overhead sowie für die rechtliche Verstetigung in der Stadtverwaltung angesiedelt sind, werden die Stellen für das Case-Management an Träger der Freien Wohlfahrtpflege weitergeleitet. Ziel des Programms ist es, durch verbesserte Verwaltungsstrukturen und eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren die Chancen auf Integration für Geflüchtete und Zuwanderer zu erhöhen. Die organisatorische Verantwortung liegt beim Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten.
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