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Beschlussvorlage

Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31.12.2024

BV-198/25 08.07.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über den Jahresabschluss der Sparkasse Hamm zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-198/25 sieht vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.409.795,82 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Eine Ausschüttung an den Träger oder eine Übertragung des Betrages in die freie Rücklage ist für das Geschäftsjahr nicht vorgesehen.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 festgestellt und dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Neben der Festlegung der Verwendung des Jahresüberschusses umfasst die Vorlage zudem den Antrag auf Entlastung der Organe der Sparkasse Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes NRW.

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