Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit dem Antrag AT-57/25-ST die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes von derzeit 465 % auf 400 % zum 1. Januar 2026 beantragt, um den Wirtschaftsstandort zu stärken.
In einer Stellungnahme spricht sich die Verwaltung gegen dieses Vorhaben aus. Eine Absenkung würde ein Haushaltsdefizit von rund 15 Millionen Euro verursachen. Die finanzielle Situation der Stadt sei durch steigende Ausgaben in den Bereichen Jugend, Soziales, Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie durch neue gesetzliche Anforderungen bereits belastet. Ein solches Defizit könnte die Einrichtung eines Haushaltssicherungskonzepts unter Aufsicht der zuständigen Behörde zur Folge haben, was die kommunale Selbstverwaltung einschränken würde.
Die Verwaltung führt zudem an, dass der aktuelle Hebesatz von 465 % bereits unter dem Durchschnitt der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen liegt, der laut einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft bei etwa 482 % liegt. Eine Senkung auf 400 % würde nach Ansicht der Verwaltung die Einnahmeausfälle nicht durch zusätzliche Investitionen oder den Zuzug von Unternehmen kompensieren können. Zudem würde im kommunalen Finanzausgleich ein fiktiver Hebesatz von 434 % unterstellt, was zu einer Verringerung der Schlüsselzuweisungen führen könnte. Eine Umsetzung des Antrags wird daher als finanziell nicht tragbar eingestuft.
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