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Stellungnahme

Behandlung nicht krankenversicherter Personen im Gebiet der Stadt Hamm sowie daraus resultierende Kostenübernahmen durch die Stadt Hamm

AF-43/25-ST 08.07.2025 Gesundheitsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-43/25-ST Informationen zur Behandlung nicht krankenversicherter Personen und den daraus resultierenden Kosten für die Stadt Hamm angefordert. Die Anfrage umfasste Fragen zu den Gesamtkosten der medizinischen Versorgung von Personen ohne Krankenversicherung sowie zu den Aufwendungen für Asylbewerber und Personen mit eingeschränktem Aufenthaltsstatus in den letzten fünf Jahren. Zudem wurden Details zur Aufschlüsselung nach Nationalitäten, zu Rückforderungen gegenüber ausländischen Kostenträgern sowie zur Anzahl der Behandlungsfälle seit 2015 erfragt.

In ihrer Stellungnahme teilte die Verwaltung mit, dass in den vergangenen fünf Jahren keine Leistungen gemäß § 25 SGB XII gewährt wurden und auch keine Krankenhilfen im Rahmen von Überbrückungsleistungen nach § 23 SGB XII beantragt wurden. Für Personen mit Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurden jedoch folgende Aufwendungen dokumentiert: Im Jahr 2020 fielen Kosten in Höhe von 556.074 Euro an, im Jahr 2021 waren es 980.249 Euro, im Jahr 2022 566.803 Euro, im Jahr 2023 1.186.636 Euro und im Jahr 2024 693.877 Euro. Eine statistische Unterscheidung der Leistungsempfänger nach Nationalitäten liegt laut der Stellungnahme nicht vor.

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