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Beschlussvorlage

Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet

BV-188/25 08.07.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortsetzung der Beteiligung an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet beschließen. Die Vorlage sieht eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 vor, wobei der städtische Eigenanteil 436.534 Euro beträgt. Zudem ist die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna bis Ende 2027 vorgesehen.

Die Regionalagentur fungiert als Schnittstelle zwischen dem Land Nordrhein-<0xC2>falen und der Region Westfälisches Ruhrgebiet. Sie berät Unternehmen sowie Akteure am Arbeitsmarkt zu Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) und unterstützt die Umsetzung regionaler Arbeitspolitik in den Bereichen Fachkräftesicherung, Inklusion und berufliche Bildung. In der vorangegangenen Förderphase ermöglichte die Agentur durch ihre Beratungsleistung die Akquise von 7,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die Stadt Hamm.

Die künftige Förderung basiert auf den ESF-Richtlinien für den Zeitraum 2021 bis 2027. Trotz einer landesweiten Reduzierung der Stellenanteile in den Regionalagenturen bleibt die Förderquote für das Projekt bei 80 Prozent. Die Umsetzung des Beschlussvorschlags steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung durch die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Landes.

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