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Beschlussvorlage

Fortsetzung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet

BV-188/25 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-188/25 des Amtes für Konzernsteuerung sieht die Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Hamm an der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vor. Der Rat der Stadt soll unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung die weitere Mitgliedschaft sowie eine anteilige Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Der städtische Eigenanteil ist für diesen Zeitraum mit 436.534 Euro angesetzt. Zudem wird die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamm, der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna bis Ende 2027 vorgeschlagen.

Für den genannten Zeitraum sind Auszahlungen in Höhe von 544.894 Euro und Einzahlungen von 108.360 Euro vorgesehen, wobei die Förderquote des Projekts insgesamt 80 Prozent beträgt. Die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet ist im Regionalen Ausbildungskonsens der IHK sowie in den Beiräten der Jobcenter Dortmund und Kreis Unna vertreten. Die Begleitung der Tätigkeiten erfolgt durch den Koordinierungskreis der Wirtschaftsförderer der drei beteiligten Gebietskörperschaften.

Der Beschlussverfahrensplan sieht Vorberatungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25. Juni 2025, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am 2. Juli 2025 sowie im Hauptausschuss am 7. Juli 2025 vor. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 8. Juli 2025 vorgesehen.

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