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Beschlussvorlage

3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)

BV-120/25 08.07.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) förmlich abnehmen und die Übermittlung an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes bezieht sich auf das Beteiligungsverfahren zur Anpassung der raumordnerischen Leitvorstellungen des Landes.

Die geplanten Änderungen umfassen insgesamt 22 neue oder geänderte Festlegungen, die eine nachhaltige Raumentwicklung und ein klimaneutrales Industrieland fördern sollen. Zu den wesentlichen Schwerpunkten gehören die Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung im Freiraum, die Weiterentwicklung des sogenannten 5-Hektar-Grundsatzes zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie Regelungen zur Brachflächenaktivierung. Zudem sind Anpassungen bei der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien und eine Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik vorgesehen.

Für die Stadt Hamm sind insbesondere Regelungen relevant, die den großflächigen Einzelhandel betreffen, etwa wenn Standorte aus siedlungsstrukturellen Gründen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche möglich werden sollen. Auch die Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte in Uentrop für Infrastrukturen wie Wasserstoff oder Batteriespeicher wird durch die Änderung adressiert. Die Stadtverwaltung vertritt in der Stellungnahme eine grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen, sofern diese die für Hamm relevanten Inhalte betreffen.

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