3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-120/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf zur Änderung umfasst 22 neue oder angepasste Festlegungen, die Schwerpunkte in der Flexibilisierung der Siedlungsentwicklung, der Brachflächenaktivierung, der Weiterentwicklung des 5-Hektar-Grundsatzes sowie der Nutzung von Kraftwerksstandorten für erneuerbare Energien setzen. Der Entwurf wurde am 14. März 2025 beschlossen und lag vom 3. April bis zum 30. Juni 2025 öffentlich aus.
In der Stellungnahme werden verschiedene Planungsziele bewertet. Die Stadt befürwortet die Wiederaufnahme von Ausnahmeregelungen für Bauflächen im Freiraum sowie die Möglichkeit, Sondergebiete des Einzelhandels aus siedlungsstrukturellen Gründen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche festzusetzen. Der neue Grundsatz zur Nutzung ehemaliger Kraftwerksstandorte für erneuerbare Energien sowie der Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergie werden positiv bewertet. Kritisch wird die Regelung betrachtet, wonach Brachflächen künftig nicht mehr als Flächenreserven angerechnet werden sollen, da dies die Revitalisierung beeinflussen könnte.
Der Rat der Stadt Hamm soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen, der Stellungnahme zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese dem zuständigen Landesministerium zuzuleiten. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Juli 2025 in den Ausschüssen für Stadtentwicklung sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz, im Hauptausschuss und abschließend im Rat. Finanzielle Auswirkungen der Änderung werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
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