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Beschlussvorlage

Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile zwischen Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU), Änderung Gesellschaftsvertrag WVG

BV-178/25 08.07.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm wird über einen Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) und der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) beraten. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Veräußerung von Geschäftsanteilen der VKU an die WVG. Hintergrund ist die Kündigung des bestehenden Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages durch die VKU zum 31. Dezember 2025.

Im Rahmen der Vereinbarung soll die WVG die Geschäftsanteile der VKU im Nennbetrag von 316.360 Euro, was einem Anteil von 14,29 Prozent entspricht, erwerben. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt laut Vorlage einen Euro. Durch diesen Erwerb hält die WVG diese Anteile künftig selbst. Die damit verbundenen Stimmrechte werden jedoch ruhend gestellt, sodass sie weder ausgeübt noch bei der Berechnung von Mehrheiten berücksichtigt werden.

Infolgedessen verändern sich die Stimmrechtsanteile der verbleibenden Gesellschafter an der WVG. Der Anteil der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH erhöht sich von 28,57 Prozent auf 33,33 Prozent, während der Anteil der Regionalverkehr Münsterland GmbH von 47,14 Prozent auf 55,00 Prozent steigt. Die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH erhöht ihren Anteil von 10,00 Prozent auf 11,67 Prozent. Der Verkauf und die Abtretung der Anteile sind zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Zudem wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVG sowie die Anzeige des Vorgangs an die Bezirksregierung Arnsberg beantragt.

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