Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fortführung des Landeszuschusses zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf als anerkannte „plusKITAs“ nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Fortführung der Förderung von Kindertageseinrichtungen entscheiden, die als sogenannte „plusKITAs“ anerkannt sind. Die Vorlage des Jugendamtes sieht vor, die Förderung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem 1. August 2025 fortzusetzen, sofern die Finanzierung durch Landesmittel gesichert ist. Ziel ist es, 39 Kindertageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und die entsprechenden Fördermittel auszuzahlen.
Die jährlichen Auszahlungen belaufen sich auf insgesamt rund 1,48 Millionen Euro, wobei jede der 39 Einrichtungen einen Betrag von etwa 37.955 Euro erhält. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer halben Stelle vorgesehen. Die Auswahl der Einrichtungen basiert auf Kriterien zum besonderen Unterstützungsbedarf, wobei die Verwaltung den Indikator des SGB II-Bezugs um weitere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Asylleistungen erweitert hat. Die Gewichtung erfolgt zu 75 Prozent nach dem Bezug von Sozialleistungen und zu 25 Prozent nach dem Anteil der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Die Einbringung als Dringlichkeitsvorlage erfolgt, da die Landesförderung bereits zum 1. August 2025 in Kraft tritt. Eine zeitnahe Entscheidung soll den Trägern ermöglichen, die notwendigen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Förderung rechtzeitig zu sichern.
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