2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 - Gotenweg - hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05.008 – Gotenweg beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Neudefinition des Geltungsbereiches sowie die Anpassung der Festsetzungen im Stadtbezirk Herringen vor. Der betroffene Bereich umfasst etwa 8.180 Quadratmeter und wird im Norden durch die Dortmunder Straße sowie im Süden durch die Lange Straße begrenzt.
Das Gelände wurde bisher von der Evangelischen Kirche für verschiedene Zwecke, darunter ein Gemeindehaus und eine Kindertagesstätte, genutzt. Nach dem Auszug der Kirchengemeinde hat ein Investor das Grundstück erworben. Die geplante Änderung sieht vor, das denkmalgeschützte Kirchengebäude in eine Kindertagesstätte umzunutzen. Auf dem östlichen Teil der Fläche soll zudem Wohnraum in Form von Mehrfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Damit wird die bisherige Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung geändert.
Das Verfahren wird auf Grundlage des beschleunigten Aufstellungsverfahrens gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Planung berücksichtigt dabei städtebauliche Ziele der Innenentwicklung sowie Anforderungen an die Klimaanpassung, insbesondere im Hinblick auf Hitzebelastung und Starkregenereignisse bei Neubauten. Der Beschluss umfasst neben der Satzung auch die dazugehörige Begründung.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025kein Ergebnis hinterlegt
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