Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-143/25 1. Ergänzung des Ausländer- und Flüchtlingsamtes sieht die Umsetzung des Landesförderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vor. Das Vorhaben gliedert sich in drei Bausteine: strategischen Overhead, individuelles Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Die Verwaltung beantragt die Durchführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Der erste Baustein umfasst 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Koordination und Verwaltung. Für das Jahr 2026 werden Gesamtaufwendungen in Höhe von 208.000 € veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 43.000 € beträgt; für 2027 werden 244.100 € mit einem Eigenanteil von 47.000 € kalkuliert. Der zweite Baustein beinhaltet 8,75 VZÄ im Case-Management, die bei Trägern der freien Wohlfahrt angesiedelt sind. Hier belaufen sich die Aufwendungen 2026 auf 898.000 € (Eigenanteil 399.250 €) und 2027 auf 925.000 € (Eigenanteil 426.250 €). Die Stadt übernimmt dabei die Fehlbedarfsfinanzierung. Der dritte Baustein umfasst 3,0 VZÄ für Einbürgerungen und Ausländerangelegenheiten mit Aufwendungen von 232.000 € im Jahr 2026 und 234.000 € im Jahr 2027, wobei der städtische Anteil jeweils bei 82.000 € bzw. 84.000 € liegt.
Insgesamt stehen für 2026 Auszahlungen von 1.370.100 € und Einzahlungen von 845.850 € gegenüber. Für 2027 werden Auszahlungen von 1.403.100 € und Einzahlungen von 845.850 € veranschlagt. Zur Steuerung des Programms wurde eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Integrationsrates sowie verschiedener Wohlfahrtsträger eingerichtet.
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