Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung des Förderprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Die Vorlage umfasst drei zentrale Bausteine: den strategischen Overhead, die Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Managements sowie die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Finanziell sieht die Planung für das Jahr 2026 Auszahlungen in Höhe von 1.370.100 Euro und für das Jahr 2027 in Höhe von 1.403.100 Euro vor. Die entsprechenden Einzahlungen aus Zuwendungen des Landes NRW werden auf jeweils 845.850 Euro pro Jahr geschätzt, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von etwa 524.250 Euro im Jahr 2026 und 557.250 Euro im Jahr 2027 ergibt.
Die personelle Umsetzung des Programms basiert auf verschiedenen Stellenkapazitäten. Im Bereich des strategischen Overheads sind 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen. Für das Case-Management werden 8,75 VZÄ bereitgestellt, die den Trägern der Freien Wohlfahrt zugeordnet sind. Der dritte Baustein umfasst 3,0 VZÄ innerhalb der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Ziel des Programms ist es, durch ein abgestimmtes Verwaltungshandeln die Integration von Geflüchteten und Zuwanderern zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regelstrukturen zu stärken.
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