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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches und Verzicht auf erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. Satzungsbeschluss 4. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße –

BV-129/25 08.07.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die Vorlage umfasst die Neudefinition des Geltungsbereichs, den Satzungsbeschluss sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 02.068 – Braamer Straße. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ zur Realisierung im Jahr 2027. Geplant sind die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, eines Servicegebäudes mit Schulungsraum sowie eine neue Trassenführung für die Straße „Am Maximilianpark“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird verkleinert, um Verzögerungen beim IGA-Projekt zu vermeiden. Ein Teil der Fläche soll in einem separaten Verfahren behandelt werden, da dort weitere Untersuchungen erforderlich sind. Diese Änderung beruht auf Anregungen aus den Beteiligungsverfahren. Im Zuge der Abwägung wurden Stellungnahmen von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange, wie der Bezirksregierung Arnsberg und der Emschergenossenschaft, berücksichtigt. Die Planung integriert zudem die Ergebnisse von Umweltprüfungen und artenschutzrechtlichen Untersuchungen.

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