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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 21.06.2022, Nr. 0179/22
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 29.03.2022, Nr. 0152/22
- 3.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 39. Westfälischer Hansetag vom 9. bis 11. September 2022 in AttendornZur Vorlage · 0866/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0866/22_VL die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Teilnahme am 39. Westfälischen Hansetag in Attendorn beantragt. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 27. September 2022 anberaumt war, wurde die Notwendigkeit einer Entscheidung gemäß § 60 Abs. 3 der Gemeindeordnung begründet.
Der beantragte Beschluss sieht vor, die Stadt Hamm mit einer Delegation für die am 10. September 2022 stattfindende Delegiertenversammlung des Westfälischen Hansebundes zu entsenden. Die vorgeschlagene Besetzung der Delegation umfasst den Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Personen, darunter zwei Ratsmitglieder und ein Bürgervertreter.
Die Vorlage enthielt keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der Teilnahme. Die Entscheidung wurde im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat genehmigt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Kostensteigerung beim Projekt „Jugend stärken: Brücken bauen in die Eigenständigkeit“Zur Vorlage · 0869/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0869/22 befasst sich mit der Anpassung der Finanzierung für das Modellprogramm „Jugend stärken: Brücken bauen in die Eigenständigkeit“ für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Nachdem der Rat bereits im März 2022 die Teilnahme an diesem Programm beschlossen hatte, ergaben sich im Rahmen des Auswahlverfahrens der Träger für aufsuchende Sozialarbeit und Case Management veränderte Anforderungen an die Kostenstruktur.
Grund für die Anpassung ist ein aktualisiertes Merkblatt zur Ermittlung der Personalpauschalen, das im Juni 2022 veröffentlicht wurde. Dieses führt dazu, dass das eingesetzte Personal in einer höheren Fallgruppe eingestuft wird, was den Finanzierungsbedarf erhöht. Die Verwaltung beantragt daher, die Durchführung des Programms ab dem 1. August 2022 mit einem modifizierten Finanzierungsplan fortzusetzen.
Der zusätzliche kommunale Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 108.103,74 Euro. Die entsprechenden Mittel sollen für die Jahre 2022 und 2023 aus dem Budget des Jugendamtes bereitgestellt und ab dem Jahr 2024 in die Haushaltsplanung des Sozialamtes aufgenommen werden. Die organisatorische Umsetzung des Projekts erfolgt durch das Kommunale Jobcenter Hamm AöR. Um einen Projektstart zum geplanten Termin im August 2022 zu ermöglichen, wird zudem die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 5.Jugendgemeinschaftswerk Hamm gGmbH; Beratungsstelle Übergang Schule-Beruf: Zuschuss zu "Sozialpädagogischen Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0736/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm stellt dem Kommunalen Jobcenter Hamm AöR für das Jahr 2023 einen Betrag von bis zu 90.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel dienen als Fehlbedarfsfinanzierung für die Förderung der Beratungsstelle der Jugendgemeinschaftswerk Hamm gGmbH. Das Projekt konzentriert sich auf sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf.
Die Beratungsstelle richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung beim Erwerb formaler Bildungsabschlüsse sowie die nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erweiterung des Hilfsangebots für Jugendliche mit psychischen Erkrankungen, Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf. Durch die Zusammenarbeit mit Übergangslotsen sollen insbesondere Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs und Gesamtschulen begleitet werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang in die Berufswelt zu gewährleisten.
Die Finanzierung der Beratungsstelle setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, darunter Mittel des Landesjugendplans, Eigenmittel des Trägers sowie Zuwendungen der LWL. Die Stadt Hamm übernimmt den kommunalen Anteil im Rahmen der Arbeitsmarktförderung. Für die inhaltliche Begleitung sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise ist die Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter zuständig. Die Auszahlung der Mittel erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 6.Caritasverband für die Stadt Hamm e.V., "Jugendwerkstatt": Zuschuss zu "Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf" für die Jahre 2023/2024Zur Vorlage · 0882/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0882/22_VL sieht die Bereitstellung eines Zuschusses zur Förderung der Caritas-Jugendwerkstatt vor. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung sozialpädagogischer Hilfen für den Übergang von der Schule zum Beruf. Im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktförderung soll die Stadt Hamm der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR für die Jahre 2023 und 2024 eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung stellen. Die jährlichen Ausgaben der Stadt belaufen sich dabei auf maximal 107.500 Euro pro Jahr, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Kalkulation der Gesamtausgaben weist für das Jahr 2023 einen Betrag von 381.000 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von 394.000 Euro aus. Die Verrechnung der Mittel erfolgt über eine Spitzabrechnung auf Basis jährlicher Verwendungsnachweise. Der entsprechende Zuwendungsbescheid soll eine Zielvereinbarung umfassen, die Kompetenzfeststellungsverfahren, Case Management sowie eine individuelle Förderplanung beinhaltet.
Die Kommunale Jobcenter Hamm AöR erstellt auf Grundlage dieser Mittelstellung den Zuwendungsbescheid an den Caritasverband Hamm. Für die inhaltliche und organisatorische Begleitung, das Controlling, die Evaluation sowie die Prüfung der Mittelverwendung ist die Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter zuständig. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken geäußert.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 7.Einführung eines kommunalen Unterstützungssystem (KUS) an den städtischen SchulenZur Vorlage · 0895/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0895/22_VL sieht die Einführung eines Kommunalen Unterstützungssystems (KUS) an städtischen Schulen in Hamm vor. Das System gliedert sich in zwei Säulen: Säule I umfasst schulische Betreuungsangebote wie die offene Ganztagsbetreuung (OGS), Übermittagsbetreuung sowie Ferienbetreuung und Familiengrundschulzentren. Säule II beinhaltet pädagogische und präventive Unterstützungsangebote durch multiprofessionelle Teams. Die Umsetzung beginnt im Schuljahr 2023/2024 mit einer Pilotphase an sieben Schulen, bestehend aus sechs Grundschulen und einer Förderschule, wobei ein schrittweiser Ausbau auf weitere Schulformen bis zum Schuljahr 2027/20bindung geplant ist.
Die Finanzierung der Säule I soll durch eine Anpassung der städtischen Sätze für die OGS sowie die Randzeiten- und Ferienbetreuung von 1 % auf 2 % ab dem Schuljahr 2024/2025 erfolgen. Für das Schuljahr 2023/2024 ist eine einmalige Erhöhung um etwa 6 % zur Deckung von Vertretungsbedarfen vorgesehen. Zudem sollen die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Ferienbetreuung übernommen werden und die Begrenzung der Gruppengröße auf 50 Plätze aufgehoben werden. Die Einrichtung von Familien(grund)schulzentren soll auf alle Grundschulen mit einem Sozialindex ab 4 sowie auf Förderschulen ohne Sozialindex ausgeweitet werden, wobei die Kosten hierfür vollständig aus städtischen Mitteln getragen werden sollen.
Die finanziellen Auswirkungen des KUS sind mit einem steigenden Mehrbedarf verbunden, der von etwa 275.000 € im Jahr 2023 auf bis zu ca. 1,77 Mio. € im Jahr 2028 prognostiziert wird. Ab dem Haushaltsjahr 2024 soll das System als eigenständiges Haushaltsprodukt geführt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 8.Verstetigung des Lotsendienstes in Kinderarztpraxen, der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm (EVK) und der Stärkung kommunaler Vernetzung und KoordinierungZur Vorlage · 0856/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Verstetigung von Lotsendiensten in Kinderarztpraxen sowie in der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm beschließen. Ziel der Vorlage ist die Stärkung der kommunalen Vernetzung und Koordinierung durch die Beteiligung am wiederkehrenden Förderaufruf des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“. Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von 20 Prozent. Die Fortführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Bewilligung, der Genehmigung der Haushaltssatzungen sowie einer gesicherten Finanzierung.
Finanziell werden Aufwendungen in Höhe von 130.000 Euro den Einzahlungen und Erträgen von 104.000 Euro gegenübergestellt, was einem städtischen Eigenanteil von 26.000 Euro entspricht. Die entsprechenden Mittel sind im Budget des Jugendamtes ab dem Jahr 2023 berücksichtigt. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt über das Jugend- und Gesundheitsamt. Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Einrichtung eines weiteren Lotsendienstes in einer Kinderarztpraxis im Sozialraum Hamm-Heessen für den Herbst 2022 vorgesehen.
Die Mittel für den Lotsendienst in der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm sowie für den Lotsendienst in Hamm Westen werden der Evangelischen Krankenhaus Hamm gGmbH und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas Hamm zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Gelder erfolgt im Rahmen eines jährlichen Weiterleitungsbescheids.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 19.09.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 9.Stadtwerke Hamm GmbH: Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG – Optionsausübung und Gründung Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG/ Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbHZur Vorlage · 0873/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll der Trianel GmbH zustimmen, eine Option zur Erhöhung ihrer Beteiligung an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) auszuüben. Durch den Erwerb von Anteilen der Cogas Participatie TGH B.V. und der ONS Facilitair Bedrijf B.V. soll der Anteil von etwa 6,12 % um 4,89 % auf circa 11,01 % gesteigert werden. Die entsprechende Kapitaleinlage beläuft sich auf 5.174.822 Euro, wodurch sich die Beteiligung um 4.139.858 Euro auf insgesamt 9.314.680 Euro erhöht.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG (TEB) vorgeschlagen, an der die Trianel GmbH als alleiniger Kommanditist mit 100 % beteiligt ist. Die Einlage soll bis zu 5.000.000 Euro betragen. Parallel dazu soll die Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH (TEB V) mit einem Stammkapital von 25.000 Euro als Komplementärgesellschaft gegründet werden. Die Trianel GmbH soll die Möglichkeit erhalten, TGH-Anteile in die TEB einzubringen, falls Verluste aus Beteiligungen an TKL oder TWB I entstehen.
Das Konzept sieht eine bedarfsgerechte und steuerneutrale Übertragung von TGH-Anteilen sowie einen klar abgegrenzten Kaufgegenstand bei Veräußerungen vor. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei potenziellen Assetverlusten sind drei Maßnahmen vorgesehen: Die Ausübung der Kaufoption zur Übertragung stiller Reserven, die Gründung der neuen Gesellschaftsstrukturen sowie die Beschlussfassung eines Vorratsbeschlusses zur Einbringung der TGH-Anteile in die TEB. Eine Übertragung der Anteile auf die TEB soll nur bei größeren, unerwarteten Verlusten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der items GmbH & Co. KGZur Vorlage · 0903/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Hamm GmbH beabsichtigen, sich an der in Münster ansässigen items GmbH & Co. KG als Kommanditistin zu beteiligen. Im Rahmen der Beschlussvorlage 0903/22 wird dem Rat der Stadt Hamm vorgeschlagen, einer Beteiligung mit einer Einlage von 500 Euro zuzustimmen, was einem Gesellschaftsanteil von 0,5 Prozent entspricht. Damit verbunden ist die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Verträge im Rahmen dieser Beteiligung.
Die Grundlage für diesen Schritt ist die IT-Strategie der Stadtwerke Hamm GmbH aus dem Jahr 2020, die eine Reduzierung der Eigenleistung zugunsten des Erwerbs externer IT-Dienstleistungen vorsieht. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel und der notwendigen Innovationsgeschwindigkeit bei automatisierten Geschäftsprozessen zu begegnen. Durch die Einbindung der items GmbH & Co. KG als strategischen IT-Dienstleister sollen Skaleneffekte bei Standard-IT-Dienstleistungen genutzt und der Beschaffungsaufwand für Einzelanfragen reduziert werden.
Die Beteiligung ermöglicht es, komplexe IT-Prozesse und Dienstleistungen bei einem Unternehmen mit kommunalen Strukturen zu beauftragen, ohne eine feste Abnahmeverpflichtung einzugehen. Die interne IT-Abteilung der Stadtwerke soll dadurch entlastet werden, um sich verstärkt auf die IT-Beratung konzentrieren zu können. Die Gesellschaftsstruktur der items GmbH & Co. KG umfasst bereits weitere Stadtwerke aus der Region. Die Kosten für die Beteiligung resultieren aus dem Erwerb eines Anteils von der KVV items treuhand GmbH.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Stadtwerke Hamm GmbH: Beteiligung an der CreativRevierEnergie GmbH (CRE)Zur Vorlage · 0910/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0910/22 sieht eine Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der CreativRevierEnergie GmbH (CRE) vor. Der Rat der Stadt Hamm soll der Beteiligung als Gesellschafterin zustimmen, wobei eine Stammeinlage von bis zu 12.750 Euro vorgesehen ist. Dies entspricht einem Anteil von 49 % am Stammkapital. Zudem wird die Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Verträge im Rahmen dieser Beteiligung beantragt.
Das Vorhaben zielt auf eine nachhaltige Energieversorgung am ehemaligen Zechenstandort Heinrich-Robert ab. Die Gesellschaft CRE plant, im Bereich klimafreundlicher Contractinglösungen ein Versorgungskonzept zu erarbeiten und in der Folge die Wärmeversorgung sowie Energiedienstleistungen zu übernehmen. Geplant ist unter anderem die Entwicklung eines Nahwärmenetzes, das Wärme aus verschiedenen Quellen wie Blockheizkraftwerken (unter Nutzung von Grubengas, Biomethan oder Wasserstoff), Erdkollektoren und PV-Thermie-Anlagen beziehen soll.
Die Verwaltung führt aus, dass die Beteiligung dazu beitragen soll, die Klimaneutralität der Stadt Hamm im Zeitraum 2030 bis 2035 zu unterstützen. Durch die Kooperation mit einem privaten Investor sollen die Stadtwerke Hamm Kenntnisse über innovative Erzeugungsarten aufbauen und von den wirtschaftlichen Potenzialen der energetischen Nachnutzung des Standortes profitieren. Die konkrete Ausgestaltung der Investitionen und die Finanzierung durch weitere Mittel sollen nach der Unternehmensgründung im Rahmen der Wirtschaftsplanung der Gesellschafterversammlung geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Huffelwind GmbH & Co.KG sowie der Huffelwind Verwaltungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 0911/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 27. September 2022 der Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an der Huffelwind GmbH & Co. KG sowie der Huffelwind Verwaltungsgesellschaft mbH zugestimmt. Im Rahmen der Beteiligung an der Huffelwind GmbH & Co. KG übernimmt die Stadtwerke Hamm GmbH die Rolle eines Kommanditisten mit einer Kommanditeinlage von bis zu 0,75 Millionen Euro, was einem Anteil von bis zu 6,7 Prozent entspricht. An der Huffelwind Verwaltungsgesellschaft mbH beteiligt sich das kommunale Unternehmen mit einer Einlage von bis zu 1.700 Euro, was ebenfalls einem Anteil von bis zu 6,7 Prozent am Stammkapital entspricht. Zudem wurde die Zustimmung zum Abschluss der erforderlichen Verträge im Rahmen dieser Beteiligung erteilt.
Das Vorhaben sieht die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen im Bereich der Gemarkung Süddinker vor. Ziel der Beteiligung ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Erzeugungsportfolio der Stadtwerke Hamm zu erhöhen und die kommunale Energieversorgung langfristig zu sichern. Die Stadtwerke Hamm streben durch die Zusammenarbeit mit privaten Investoren eine Diversifizierung ihres Beteiligungsportfolios an. Die wirtschaftliche Grundlage der Investition basiert auf den Vergütungsregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie geplanten Wartungsverträgen. Mögliche Risiken im Bereich des Planungs- und Genehmigungsrechts wurden in der Vorlage als Teil der Projektentwicklung aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 13.Gemeinsam für die Wirtschaftskraft in unserer Stadt.Zur Vorlage · 0901/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Positionspapier mit dem Titel „Gemeinsam für die Wirtschaftskraft unserer Stadt“ zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf den Ergebnissen des ersten Energiegipfels, der am 7. September 2022 gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund durchgeführt wurde.
Das Dokument dient dazu, auf die bestehenden Maßnahmenpakete des Bundes zu reagieren und die Position der lokalen Wirtschaft zu bündeln. Die Erarbeitung des Papier erfolgte in Abstimmung mit verschiedenen Verbänden, Kammern, Gewerkschaften sowie energieintensiven Unternehmen. Der Inhalt umfasst Forderungen nach weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Lage in der Stadt.
Das Positionspapier wurde bereits an die Bundesregierung sowie an die Landesregierung versandt. Die Fortführung des Energiegipfels ist für die kommenden Monate vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren Kreis Soest, Kreis Coesfeld, Stadt Hamm, Kreis Unna – Wechsel der Rechtsform.Zur Vorlage · 0883/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren der Kreise Soest, Coesfeld, Unna und der Stadt Hamm zu ändern. Die Verwaltung wurde im Rahmen der Beschlussvorlage 0883/22 dazu ermächtigt, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Gründung des eingetragenen Vereins ARGE SCHU e.V. vorzunehmen. Damit soll die bisherige Struktur der „unechten ARGE“, die unter der Trägerschaft des Kreises Soest agierte, abgelöst werden.
Der Hintergrund des Rechtsformwechsels liegt in haushaltsrechtlichen Erwägungen des Kreises Soest. Da die bisherige Form eine direkte Abwicklung über den Haushalt des Kreises erforderte, soll durch die Gründung des e.V. eine rechtlich selbstständige Struktur geschaffen werden. Der Kreis Soest soll künftig die Durchführung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Feuerwehren übernehmen. Die Mitglieder des neuen Vereins umfassen die kreisangehörigen Kommunen, vertreten durch die jeweiligen Kreisbrandmeister, sowie die Stadt Hamm, vertreten durch die Feuerwehrleitung.
Die Ausbildungsangebote umfassen unter anderem Lehrgänge für Truppführer, Maschinisten sowie neue Vorbereitungslehrgänge und Seminare. Für die Stadt Hamm werden jährliche Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 18.000 Euro veranschlagt, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits in den Prozess einbezogen und hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 15.Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Projektaufruf 2022“ mit dem Projekt „Sanierung Sportzentrum Ost“Zur Vorlage · 0918/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Beteiligung am Projektaufruf 2022 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Gegenstand der Bewerbung ist die Sanierung der Gebäude des Sportzentrums Ost. Das Vorhaben wird bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, die notwendigen städtischen Eigenmittel bereitzustellen und die Maßnahme unter Einbeziehung externer Planer durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltspläne ab dem Jahr 2024.
Die geplanten Maßnahmen umfassen die energetische Sanierung der Gebäude, die in den 1960er- und 1970er-Jahren errichtet wurden. Geplant ist unter anderem die Erneuerung der Wärmedämmung, der Fenster und Türen sowie der Haustechnik. Die Wärmeversorgung soll von Gas auf Geothermie umgestellt und durch Solarthermie ergänzt werden. Zudem sollen die Barrierefreiheit sichergestellt und Grundrisse an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 4.900.000 Euro beziffert, verteilt auf die Jahre 2024 bis 2027. Davon entfallen voraussichtlich 2.205.000 Euro auf die Förderung durch den Bund (45 Prozent) und 2.695.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil (55 Prozent). Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 16.Änderung der „Richtlinien über Auszeichnungen und Ehrungen für besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports“Zur Vorlage · 0880/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0880/22 eine Änderung der Richtlinien über Auszeichnungen und Ehrungen für besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports vorgeschlagen. Ziel der Anpassungen ist es, die Verfahrensabläufe bei der Vergabe von sportlichen Auszeichnungen zu optimieren.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage betrifft die Anpassung der Meldefrist für Vorschläge durch Vereine und Verbände. Die bisherige Frist, die auf den 1. November eines jeden Jahres festgesetzt war, soll auf den 1. Februar des Folgejahres verschoben werden. Hintergrund ist, dass in bestimmten Sportarten Wettkämpfe bis in das späte Jahr hinein stattfinden, wodurch Vorschläge oft nicht rechtzeitig eingereicht werden konnten. Durch die neue Frist soll sichergestellt werden, dass der Ausschuss für Sport und Freizeit die eingereichten Vorschläge im ersten Quartal eines Jahres entscheiden kann, sodass diese noch bei der darauffolgenden Ehrung berücksichtigt werden können.
In diesem Zusammenhang wird auch der Zeitpunkt für die Überreichung der Auszeichnungen von „erstes Quartal“ auf „erstes Halbjahr des Folgejahres“ angepasst. Zudem sieht die Vorlage eine Erweiterung der Ehrungsmöglichkeiten vor: Die Auszeichnung von Trainerinnen, Trainern sowie Betreuerinnen und Betreuern soll künftig auch bei Einzelsportlerauszeichnungen möglich sein. Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderungen gemäß der Sachdarstellung und Begründung beschlossen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 14.09.2022 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 17.Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0904/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates vorgeschlagen. Ziel der Vorlage 0904/22 ist die Anpassung der Entscheidungskompetenzen zwischen den Ausschüssen nach einer Änderung des Organigramms der Stadt.
Durch die Neustrukturierung der Verwaltung wurde die Volkshochschule dem Dezernat Bildung, Familie, Jugend und Soziales zugeordnet. Infolgedessen soll die Zuständigkeit für die Grundsätze der Arbeit der Volkshochschule vom Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften auf den Ausschuss für Schule und Ausbildung übertragen werden.
Konkret sieht der Änderungsvorschlag vor, den Wortlaut von § 9 Abs. 1 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung anzupassen. Der Ausschuss für Schule und Ausbildung soll künftig über die Grundsätze der Arbeit des Medienzentrums, der Volkshochschule sowie der nichtlehrenden Kräfte an den Schulen und damit verbundene Maßnahmen entscheiden, sofern das Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro liegt. Gleichzeitig soll in § 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Zusatz „Volkshochschule“ gestrichen werden. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 21.09.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.09.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt HammZur Vorlage · 0904/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0904/22_ER-1 wird eine Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Entscheidungskompetenzen und Beratungszuständigkeiten zwischen verschiedenen Ausschüssen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderung soll der Ausschuss für Schule und Ausbildung künftig über die Grundsätze der Arbeit des Medienzentrums, der Volkshochschule sowie der nichtlehrenden Kräfte an den Schulen und damit verbundene Maßnahmen entscheiden, sofern das Kostenvolumen zwischen 25.000 € und 250.000 € liegt. Damit wird der Paragraph 9 Absatz 1 Buchstabe e der Zuständigkeitsordnung neu formuliert.
Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, in Paragraph 11 Absatz 1 Buchstabe e den Zusatz „Volkshochschule“ zu streichen. Der Paragraph 11 Absatz 2 soll so umgestaltet werden, dass der Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft über weitere kulturelle Angelegenheiten, Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes sowie über Angelegenheiten der Volkshochschule berät, sofern die Entscheidungskompetenz beim Rat, einem anderen Ausschuss oder einer Bezirksvertretung liegt. Diese Neuregelung basiert auf der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft aus seiner Sitzung vom 21. September 2022, in Angelegenheiten der Volkshochschule als beratendes Gremium zu fungieren.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 19.17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 0897/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0897/22 die Benennung von drei Delegierten für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz findet am 7. Dezember 2022 in der Geschäftsstelle des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Sichtweisen der ehrenamtlichen Mandatsträger in den Meinungsbildungsprozess des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen. Die Beratungen der Konferenz befassen sich mit aktuellen kommunalpolitischen Themen. Gemäß den Vorgaben des Vorstandes des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden müssen. Die Auswahl der Delegierten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Stadt, wobei das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Für die Besetzung der drei Sitze sieht der Beschlussvorschlag die Benennung von zwei Vertretungen der SPD-Fraktion sowie einer Vertretung der CDU-Fraktion vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme an der Konferenz werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Der Rat hat die vorgeschlagenen Delegierten in der Sitzung am 27. September 2022 bestätigt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0905/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 0905/22 ist die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds in diesem Gremium.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll eine Bürgervertreterin der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden. Sie tritt damit die Nachfolge eines ausgeschiedenen Bürgervertreters an. Der entsprechende Antrag wurde von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN gestellt.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen dieser personellen Änderung. Der Beschlussvorschlag wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 21.Wahl eines neuen Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“Zur Vorlage · 0908/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 27. September 2022 die Neubesetzung der Stellvertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“ beschlossen. Der Zweckverband, dem neben der Stadt Hamm auch die Kreise Hochsauerlandkreis, Höxter, Paderborn, Soest, Unna und Warendorf angehören, dient der Unterhaltung des Studieninstituts in Soest.
Gemäß der Satzung des Verbandes entsendet jedes Mitglied einen Vertreter sowie zwei Stellvertreter. Der Rat hat beschlossen, den Ersten Beigeordneten als ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters in die Verbandsversammlung für die Wahlperiode 2020–2025 zu wählen. Als zweite Stellvertretung wurde die Leitung des Personalamtes der Stadt Hamm benannt.
Die Neubesetzung erfolgt als Nachfolge für den bisherigen ersten Stellvertreter. Die Wahl der Vertreter und Stellvertreter erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der kommunalen Gemeinschaftsarbeit durch die Vertretungskörperschaft. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 22.Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der im Integrationsrat der Stadt Hamm vertretenen RatsmitgliederZur Vorlage · 0916/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0916/22 die Wahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die im Integrationsrat vertretenen Ratsmitglieder beantragt. Grundlage für diesen Vorgang ist die Entscheidung des Ältestenrates des Rates der Stadt Hamm aus der Sitzung vom 14. Juni 2022, die Möglichkeit zur Bestellung von Stellvertretungen zu nutzen.
Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es zulässig, Stellvertreter für jene Mitglieder zu bestellen, die aus der Mitte des Rates als stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates gewählt wurden. Der Rat der Stadt Hamm hatte bereits in seiner Sitzung am 3. November 2020 sieben Ratsmitglieder für den Integrationsrat bestimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, für die bereits gewählten Mitglieder des Integrationsrates Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. Zusätzlich sollen die im Integrationsrat nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion oder Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Integrationsratsmitglieder bestimmt werden. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 23.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und Behandlung des JahresergebnissesZur Vorlage · 0906/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0906/22_VL befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamm zum 31. Dezember 2021 sowie der Behandlung des daraus resultierenden Jahresergebnisses. Grundlage der Vorlage sind die Prüfberichte der Kanzlei Dr. Steffen & Partner mbB sowie die Prüfung der Verwaltung durch das Rechnungsprüfungsamt. Beide Prüfinstanzen haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke abgegeben, welche der Rechnungsprüfungsausschuss in einer Sitzung übernommen und dem Rat zur Feststellung empfohlen hat.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 1.557.602.314,95 € und einem Jahresergebnis von 4.040.178,39 € festzustellen. Zudem wird beantragt, die Verwaltung zu ermächtigen, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.040.178,39 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Prüfung umfasste die Einhaltung gesetzlicher und ortsrechtlicher Vorschriften sowie die Beurteilung, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Hamm vermittelt. Nach der Feststellung durch den Rat ist der Abschluss der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 0907/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0907/22_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2021 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. September 2022 den Bericht einer beauftragten Kanzlei über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beraten. Der Ausschuss hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Auf Basis dieser Prüfung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Die Entlastung dient der Feststellung, dass aufgrund der Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Beschlussfassung über die Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses formal zu trennen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss sind nicht angegeben.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 12.09.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 25.Teilaufhebung und Fristverlängerung für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. AbschnittZur Vorlage · 0821/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die förmliche Festlegung für ein spezifisches Teilgebiet aufzuheben. Dies betrifft die Flächen zwischen der Oststraße (ab Oststraße 12), der Eylertstraße und der Widumstraße (bis Widumstraße 11) sowie die westliche Grenze der Grundstücke Oststraße 12 und Widumstraße 11.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Sanierungsmaßnahmen für die betroffenen Baublöcke nach dem Inkrafttreten der Teilumlegungspläne im Jahr 2021 abgeschlossen sind. Gemäß Baugesetzbuch ist die Aufhebung der Sanierungssatzung vorgesehen, wenn die Sanierung durchgeführt wurde. Die Maßnahmen wurden durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung für den verbleibenden Teil des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt beantragt. Da die Sanierung im westlichen Teil des Baublocks B noch nicht abgeschlossen ist und derzeit Maßnahmen der Bodenordnung zur Sicherung der rückwärtigen Erschließung an der Oststraße laufen, soll die Frist über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Nach Abschluss der Bodenordnung ist eine vollständige Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 26.Fortschreibung Städtebauliche Rahmenplanung Bockum-Hövel - Beschluss EndberichtZur Vorlage · 0848/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0848/22_VL sieht die Kenntnisnahme der Fortschreibung der städtebaulichen Rahmenplanung für den Stadtteil Bockum-Hövel vor. Grundlage der Planung ist ein Endbericht eines Planungsbüros, der vertiefende Untersuchungen für das Stadtteilzentrum, das Areal des St. Josef-Krankenhauses sowie die Standortsuche für verschiedene Infrastrukturprojekte umfasst.
Als geeigneter Standort für einen Bürgersaal wurde ein Anbau am Rathausgebäude identifiziert, wobei eine Studie des Architekturbüros HPP die Realisierbarkeit eines Saals für bis zu 500 Personen durch einen Teilabriss und einen Anbau bestätigt. Für eine Mobilstation der Größe M wird der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz als Standort vorgeschlagen. Die Umsetzung einer Markthalle wird als wirtschaftlich schwierig eingestuft, weshalb die Alternative eines Marktdachs im Raum steht. Weitere planerische Maßnahmen umfassen die Entsiegelung und Aufwertung des Parkplatzes am Rathaus-Center sowie die Belebung des Parks am Bürgeramt.
Für das Areal des St. Josef-Krankenhauses wurden zwei Varianten entwickelt, die eine medizinische Schwerpunktentwicklung, etwa durch ein Ärztehaus oder ein MVZ, sowie Flächen für besonderen und geförderten Wohnungsbau vorsehen. Die Varianten unterscheiden sich in der Gestaltung der Platzfläche an der Hohenhöveler Straße und beinhalten erste städtebauliche Strukturen wie Raumkanten und Grüne Höfe. Die aktuelle Rahmenplanung dient als Orientierungsgrundlage für das Stadtteilzentrum, wobei für die zukünftige Bauleitplanung weitere Konkretisierungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sind. Eine städtebauliche Förderung ist derzeit nicht vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 27.6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0874/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) beschlossen. Die Erstellung dieses Konzepts ist eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, um eine Übersicht über geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu erstellen, die technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Die Umsetzung dieses Konzepts dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anliegeranteile an den umlagefähigen Aufwendungen bei beitragspflichtigen Maßnahmen vollständig zu finanzieren.
Zudem wurde eine Änderung des Beteiligungsverfahrens bei geringfügigen Straßenbaumaßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen umfassen Arbeiten im Bestand ohne Querschnittsveränderung, die Erneuerung einzelner Teilanlagen wie Beleuchtung oder Gehwege sowie kurzfristige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Bisher erfolgte die Information der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten in der Regel schriftlich. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Information künftig über Bekanntmachungen im Westfälischen Anwohner werden. Dabei wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungen sowie auf weitere Informationsangebote, wie die Website der Stadt Hamm, hingewiesen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.08.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 28.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West - OffenlegungZur Vorlage · 0881/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Bereich „Sandbochumer Heide und umliegender Waldgebiete“, der sich im Grenzbereich der Stadtbezirke Herringen und Pelkum zwischen der BAB1 und der Kamener Straße befindet, in Teilen als Naturschutzgebiet (NSG) N28 „Westliche Heidewälder“ festzusetzen. Die Fläche des geplanten Naturschutzgebietes umfasst etwa 268,8 Hektar.
Die Grundlage für die Änderung bildet ein Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020. Ziel der Neugestaltung ist es, die ökologische Wertigkeit der Waldgebiete zu sichern, da aktuelle Biotopkartierungen des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) die Schutzwürdigkeit belegen. Im Rahmen der Änderung soll ein Teil des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Kerstheide / Haus Reck“ in das neue Naturschutzgebiet überführt werden.
Der Entwurf der 6. Änderung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes für die Dauer von einem Monat öffentlich im Foyer des Technischen Rathauses sowie auf der Internetseite der Stadt Hamm ausgelegt werden. Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass das bestehende Veränderungsverbot für geplante Naturschutzgebiete weiterhin gilt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Ratsversammlung im Rahmen des späteren Feststellungsbeschlusses zur Abwägung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West - OffenlegungZur Vorlage · 0881/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0881/22_ER-1 befasst sich mit der sechsten Änderung des Landschaftsplans Hamm-West und legt die Ergebnisse der bisherigen Verfahrensschritte dar. Das Verfahren folgt den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes NRW. Im Nachgang zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung fanden Einzelgespräche mit den Landwirten statt, die sich zur geplanten Änderung geäußert hatten. Dabei wurde festgestellt, dass die Änderungen keine existenzbedrohenden Auswirkungen auf die Betriebe haben. Um den von den meisten Landwirten gewünschten Landtausch zu ermöglichen, soll ein eigenes Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden.
Aufgrund einer besonderen Betroffenheit in einem Einzelfall wurde die Abgrenzung des geplanten Naturschutzgebietes angepasst. Die Fläche verringert sich von ursprünglich 282,6 Hektar auf 268,8 Hektar. Die eingegangenen Einwendungen wurden gesichtet und abgewogen, was zu kleineren Änderungen oder Ergänzungen an verschiedenen Textstellen geführt hat. Wesentliche Abweichungen zum ersten Entwurf liegen nicht vor.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden etwa 28,8 Hektar Ackerland und 15,4 Hektar Grünland unter Schutz gestellt. Die Stadt plant, etwa 23 Hektar der im Privatbesitz befindlichen Ackerflächen durch Flächentausche zu erwerben, sofern diese noch nicht im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Der Erwerb von Grünlandflächen soll nur dort erfolgen, wo dies für die Erreichung der Entwicklungsziele notwendig ist oder von den Grundstückseigentümern gefordert wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der Verfahrensschritte zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 29.Bebauungsplan Nr. 02.123 - Östlich Neuenkamp - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0862/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0862/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.123 „Östlich Neuenkamp“ in Hamm-Uentrop beantragt. Das Plangebiet umfasst eine etwa 1,8 Hektar große Ackerfläche in der Gemarkung Braam-Ostwennemar. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung mittels Einfamil-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Dabei sollen die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Arbeitersiedlung Ostwennemar sowie die Vorgaben des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 berücksichtigt werden. Der erneute Beschluss dient der rechtlichen Anpassung an die neuen Fristen des § 13b BauGB.
Die geplante Bebauung sieht eine maximale überbaubare Fläche von 10.000 m² vor. Die Erschließung soll über die Straße Neuenkamp sowie eine neue Ringstraße erfolgen, wobei eine direkte Verbindung zur Soester Straße ausgeschlossen ist. Im Rahmen des Klimaschutzes ist eine Reduzierung der Bodenversiegelung von 80 % auf maximal 55 % vorgesehen. Weitere Vorgaben umfassen eine verpflichtende Dachbegrünung bei Mehrfamilienhäusern, die Förderung von Photovoltaikanlagen sowie die Gestaltung wasserdurchlässiger Flächen. Zudem ist eine Baumvorgabe von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche festgeschrieben. Das Regenwasser soll in einem Rückhaltebecken gesammelt und in die Ahse geleitet werden.
Die Vorlage sieht zudem die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsergebnisse sowie den Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter der Geologische Dienst NRW, die Stadtwerke Hamm, der Lippeverband und die Westnetz GmbH, liegen vor. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 30.Bebauungsplan Nr. 02.124 - Südlich Kirchweg - hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen 3. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0863/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0863/22_VL wird der erneute Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.124 „Südlich Kirchweg“ im Hamm-Uentrop (Braam-Ostwennemar) beantragt. Das etwa 1,8 Hektar große Areal soll durch eine Nachverdichtung zu Wohnzwecken entwickelt werden. Geplant ist eine Mischung aus drei Mehrfamilienhäusern sowie rund 25 Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 13b BauGB, um die rechtlichen Fristen des Baulandmobilisierungsgesetzes 2021 einzuhalten. Die Zielausrichtung des ursprünglichen Beschlusses vom September 2019 bleibt dabei bestehen.
Das Verfahren sieht vor, die Bodenversiegelung von bisher 80 % auf maximal 55 % der Grundstücksfläche zu begrenzen. Klimaschutzrelevante Vorgaben umfassen flache, extensiv begrünten Dächer, die Photovoltaikanlagen ermöglichen, sowie wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen. Zudem ist die Pflanzung von mindestens einem Baum pro 100 m² Gartenfläche vorgesehen. Die Entwässerung soll getrennt über einen Graben in die Ahse erfolgen.
Die Vorlage nimmt die Ergebnisse bisheriger Beteiligungsverfahren zur Kenntnis. Dabei wurden Belange der LWL-Archäologie Westfalen, der Stadtwerke Hamm, der IHK zu Dortmund und des Lippeverbandes angemeldet. Ein Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beantragt. Die öffentliche Auslegung des Plans ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist für die Ausweisung als Wohnbaufläche erforderlich.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.Bebauungsplan Nr. 02.128 - Nördlich Graevinghoffstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0867/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0867/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02.128 „Nördlich Graevinghoffstraße“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Uentrop und umfasst eine Fläche von etwa 98.500 Quadratmetern. Es erstreckt sich zwischen der Luickenstraße im Westen, der Graevinghoffstraße im Süden, der Zollstraße im Osten und dem Schienenverlauf der Ruhr-Lippe-Eisenbahn im Norden.
Die Planung dient der Aktualisierung veralteter Festsetzungen des seit 1975 bestehenden Bebauungsplans 02.054. Ziel ist es, stadtplanerisch nicht mehr aktuelle Vorgaben, wie etwa nicht realisierte öffentliche Verkehrsflächen oder Grünflächen, zu korrigieren. Zudem soll die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen, um die Steuerung von Gewerbeflächen zu verbessern und die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver Betriebe zu fördern.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB durchgeführt werden, was eine Umweltprüfung sowie eine Artenschutzprüfung einschließt. Inhaltlich wird die Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebietes angestrebt. Dabei sollen auch die Ziele des kommunalen Klimaaktionsplans berücksichtigt werden, etwa durch Maßnahmen zur Klimaanpassung wie die Förderung von Durchgrünung und versickerungsfähigen Flächen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 32.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0870/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 0870/22_VL behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp –, die eine Fläche von etwa 19.295 m² umfasst. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung im Bereich der Ahlener Straße sowie des Nahversorgungszentrums Heessen. Durch die Anpassung sollen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter gesteuert und die Wohnnutzung gesichert werden. Zudem dient die Vorlage der rechtssicheren Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) sowie der Integration von Klimaschutzmaßnahmen, wie der festgesetzten extensiven Dachbegrünung für Flachdächer und dem Schutz straßenbegleitender Bäume.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht. In die Planung flossen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH zu Leitungsrechten sowie Informationen des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Methanausgasungen ein. Die vorangegangenen Beteiligungsprozesse, einschließlich der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung, ergaben keine bauplanungsrechtlichen Einwände. Der Rat der Stadt Hamm sollte am 27.09.2022 über den Satzungsbeschluss entscheiden. Die Vorlage berücksichtigt zudem die Abwägung der Stellungnahmen der Stadtwerke, des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg. Eine bestehende Veränderungssperre läuft am 08.11.2022 aus.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 20.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 33.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen und im Integrationsrat Bestimmung eines neuen Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Wirtschaft und ArbeitZur Vorlage · 0928/22_VL · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 27. September 2022 wurden verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen sowie im Integrationsrat beschlossen. Die Änderungen basieren auf einem Antrag der SPD-Fraktion.
Im Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt wurde ein neues ordentliches Mitglied gewählt, welches die Position von einem bisherigen Mitglied übernimmt. Ebenso erfolgte eine Neubesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, wobei ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrückt und ein anderes Mitglied als stellvertretendes Mitglied in diesen Ausschuss berufen wurde.
Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz wurde ein neues ordentliches Mitglied für einen bisherigen Bürgervertreter bestimmt. Zudem wurde eine Neubesetzung im Integrationsrat vorgenommen, wobei ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein bisheriges Mitglied gewählt wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage war die Bestimmung eines neuen Vorsitzenden für den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde ein Ratsmitglied zum neuen Vorsitzenden dieses Ausschusses ernannt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- 34.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 0929/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 27. September 2022 eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm beschlossen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die personelle Neubesetzung der stellvertretenden Mitgliedschaft festgelegt.
Konkret wurde beschlossen, ein bisheriges stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm zu berufen und durch eine neue Person als stellvertretendes Mitglied zu ersetzen. Die entsprechende Vorlage zur Umbesetzung wurde zuvor im Hauptausschuss beraten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Verwaltungsvorlage nicht aufgeführt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 26.09.2022 · Hauptausschuss
- B.Anträge
- 1.Attraktivität Freibad Süd erhöhen – Kleinkindbereich aufwertenZur Vorlage · 0346/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um die Attraktivität des Freibads Süd zu steigern. Ziel des Antrags ist eine Aufwertung der für Kleinkinder vorgesehenen Bereiche und Becken.
Mit Verweis auf die bereits erfolgte Erneuerung des Kinderbereichs im Freibad Selbachpark fordert die Fraktion eine entsprechende Verbesserung des Planschbereichs im Freibad Süd. Eine solche Maßnahme soll dazu beitragen, das Angebot für Familien mit Kleinkindern zu erweitern.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm GmbH dazu aufgefordert wird, die Aufwertung der Kleinkindbereiche in die Planung einzubeziehen und die Umsetzung zeitnah zu realisieren. Der Antrag wurde am 29. November 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- 14.12.2021 · Rat
- 2.Energiesperren aussetzenZur Vorlage · 0461/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0461/22 gestellt, der eine dauerhafte Aussetzung von Energiesperren vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf die Preisentwicklungen bei Energie sowie die Einführung der Gasumlage und der angekündigten Speicherumlage durch die Bundesregierung. Die Antragstellerin führt aus, dass die steigenden Heizkosten insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen vor Herausforderungen bei der Begleichung von Abschlagszahlungen stellen könnten.
In dem Dokument wird auf einen bereits im März eingereichten Antrag verwiesen, der im Rat abgelehnt wurde. Die Ratsgruppe begründet die Neubehandlung des Themas mit der veränderten wirtschaftlichen Lage. Der vorliegende Antrag fordert den Rat dazu auf, die Aussetzung von Energiesperren dauerhaft zu beschließen. Zudem soll die Stadtwerke Hamm dazu angehalten werden, gemeinsam mit Kunden, die in Zahlungsrückstand geraten, lösungsorientierte Maßnahmen wie etwa moderate Ratenzahlungen zu erarbeiten. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- Energiesperren aussetzenZur Vorlage · 0498/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, Energiesperren dauerhaft auszusetzen und bei Zahlungsrückständen lösungsorientierte Vereinbarungen, wie etwa moderate Ratenzahlungen, mit den betroffenen Kunden zu treffen. Hintergrund der Initiative sind die gestiegenen Energiepreise sowie die Einführung der Gasumlage und der Speicherumlage.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert bestehende Verfahren der Stadtwerke Hamm. Im Bereich der Tarifkunden wurde der Mahnprozess bereits auf ein dreistufiges Verfahren erweitert. Nach einer kostenfreien Zahlungserinnerung folgt eine Sperrandrohung mit einer Frist von vier Wochen. Bei Einleitung des Sperrprozesses bietet die Stadtwerke ein Angebot zur Abwendung der Versorgungssperrung an, das eine Aufteilung der Gesamtforderung in sechs monatliche Raten vorsieht.
Für Kunden im Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII existiert seit 2007 eine Sonderregelung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Hier können Ratenzahlungen über 12 Monate hinaus bis zu maximal 24 Monate vereinbart werden. Die Stadtwerke stehen hierzu im Austausch mit dem Jobcenter, um die Übernahme der Heizkosten sicherzustellen. Für Härtefälle im Niedriglohnsektor sieht die Verwaltung eine zeitlich begrenzte Ausweitung der Ratenvereinbarungen vor. Zudem verweisen die Stadtwerke auf Beratungsangebote zur Vermeidung von Energieschulden, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. im Rahmen der Energiearmutsberatung.
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- 27.09.2022 · Rat
- 3.Trinkwasserspender in öffentlichen ParkanlagenZur Vorlage · 0479/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0479/22 gestellt, der die Installation von Trinkwasserspendern in öffentlichen Parkanlagen der Stadt Hamm zum Ziel hat. Hintergrund der Anfrage ist die Zunahme von Hitzeperioden und Trockenphasen infolge des Klimawandels sowie die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Personen, die sich längere Zeit in sonnenexponierten Bereichen aufhalten.
Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, eine flächendeckende Trinkwasserversorgung in Grünanlagen sicherzustellen, um den Zugang zu Wasser zu gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von Getränkeverpackungen zu reduzieren. Während die Initiative die bereits angedachte Installation eines Trinkwasserspenders auf dem Marktplatz durch die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Hamm unterstützt, fordert die Ratsgruppe eine Erweiterung des Fokus auf Parkanlagen. Als Beispiele für potenzielle Standorte werden unter anderem der Kurpark, der Lippepark, der Friedrich-Ebert-Park und der Hallohpark genannt.
Die Ratsgruppe Pro Hamm beantragt, die Stadtverwaltung dazu zu beauftragen, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Hamm eine Liste zu erstellen, welche öffentlichen Parkanlagen für die Aufstellung von Trinkwasserspendern infrage kommen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 27.09.2022 · Rat
- Trinkwasserspender in öffentlichen ParkanlagenZur Vorlage · 0504/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0479/22 die Erstellung einer Liste für die Aufstellung von Trinkwasserspendern in öffentlichen Parkanlagen der Stadt Hamm beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Trinkwasserversorgung in Grünanlagen zu gewährleisten, um den Auswirkungen von Hitzeperioden und Trockenphasen zu begegnen. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken Hamm GmbH ermittelt, an welchen Standorten, wie beispielsweise im Kurpark, Lippepark, Friedrich-Ebert-Park oder Hallohpark, die Installation solcher Spender möglich ist.
Die Antragsteller führen an, dass der Zugang zu Trinkwasser insbesondere in Parks, in denen sich Menschen über längere Zeit in der Sonne aufhalten, zur Gesundheitsvorsorge beitragen und zudem zur Einsparung von Getränkeverpackungen führen könne. Während die Verwaltung bereits die Anregung für einen Trinkwasserspender auf dem Marktplatz prüft, liegt der Fokus des vorliegenden Antrags auf den Grünanlagen.
Die Verwaltung hat den Antrag an die Stadtwerke Hamm GmbH weitergeleitet. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadtwerke wird für die nächste Sitzungsrunde des Rates vorbereitet. Der Vorgang war für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 4.Bilanz: Familienfreundlichste StadtZur Vorlage · 0480/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0480/22 gestellt. Darin wird der Oberbürgermeister aufgefordert, im Rahmen der Ratssitzung am 27. September 2022 über den aktuellen Stand und die Fortschritte bei der Umsetzung des Ziels zu berichten, Hamm zur familienfreundlichsten Stadt zu entwickeln.
Die Antragstellerin bezieht sich dabei auf ein Wahlkampfversprechen des Oberbürgermeisters. In der Begründung wird angeführt, dass eine zuvor angekündigte Unterrichtung zum Umsetzungsstand für das laufende Jahr bislang nicht erfolgt sei. Zudem wird auf die veränderte wirtschaftliche Lage verwiesen, die durch steigende Mieten sowie hohe Strom- und Heizkosten für Familien in Hamm geprägt ist.
Der Antrag fordert, dass der Bericht des Oberbürgermeisters insbesondere die finanzielle Situation der Familien in der Stadt zum Gegenstand der Berichterstattung macht. Ziel der Vorlage ist eine Bilanzierung des Projektfortschritts zwei Jahre nach Amtsantritt des Oberbürgermeisters.
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- 27.09.2022 · Rat
- Bilanz: Familienfreundlichste StadtZur Vorlage · 0496/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 0496/22_ST einen Antrag gestellt, der den Oberbürgermeister dazu auffordert, in der Ratssitzung am 27. September 2022 über die Fortschritte des Projekts „Hamm zur familienfreundlichsten Stadt entwickeln“ zu berichten. Die Antragstellerin fordert dabei eine Bilanz zum Umsetzungsstand des Wahlversprechens sowie eine Berücksichtigung der finanziellen Situation von Familien, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Miet-, Strom- und Heizkosten.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und verweist auf bereits erfolgte Informationen zum Sachstand des Berichtswesens im Dezernat IV. Ein Bildungsbericht wurde dem Rat sowie den Fachausschüssen im Juni 2022 vorgelegt. Ein Sozialbericht, der die räumliche Verteilung von Lebenslagen im Stadtgebiet thematisiert, wird in der kommenden Sitzungsrunde den Gremien präsentiert. Ein spezifischer Familienbericht soll zu Beginn des Jahres 2023 folgen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 5.K35n - Arten- und Naturschutzmaßnahmen im PlanungsraumZur Vorlage · 0481/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine erneute Bearbeitung einer bereits gestellten Anfrage zum Thema Arten- und Naturschutzmaßnahmen im Planungsraum der K35n fordert. Hintergrund des Antrags ist eine vorangegangene Anfrage der Ratsgruppe aus dem März des laufenden Jahres, auf die die Verwaltung mit der Information reagiert hatte, dass im betreffenden Bereich keine Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz stattfinden würden.
Die Ratsgruppe führt in dem vorliegenden Dokument aus, dass ihr nach Hinweisen aus der Bürgerschaft sowie durch eigene Recherchen Informationen über durchgeführte Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit sowie naturnahe Umgestaltungsmaßnahmen im Planungsraum der K35n vorliegen. Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen der ursprünglichen Antwort der Verwaltung und den vorliegenden Informationen wird im Antrag die Annahme geäußert, dass der Rat der Stadt Hamm nicht umfassend über den Sachverhalt informiert wurde.
Der Antrag sieht daher vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, die zweite Frage der Anfrage 0242/22 erneut zu bearbeiten. Ziel ist es, den Rat der Stadt Hamm über den tatsächlichen Stand und den Umfang der im Planungsraum der K35n durchgeführten Maßnahmen umfassend in Kenntnis zu setzen.
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- 27.09.2022 · Rat
- K35n - Arten- und Naturschutzmaßnahmen im PlanungsraumZur Vorlage · 0507/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Vorlage 0507/22 den Rat der Stadt Hamm dazu aufgerufen, die Verwaltung mit einer erneuten Bearbeitung einer früheren Anfrage zu beauftragen. Hintergrund ist die Klärung der Frage, ob im Planungsraum der K35n Arten- und Naturschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Die Fraktion führt an, dass nach vorangegangenen Informationen der Verwaltung keine Maßnahmen existierten, ihr jedoch Hinweise auf bereits durchgeführte Maßnahmen zur ökologischen Funktionsanpassung sowie naturnahe Umgestaltungsmaßnahmen vorliegen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert den aktuellen Planungsstand des Projekts zum Aus- oder Neubau der Weetfelder Straße. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Vorplanung. Auf Basis von faunistischen Kartierungen aus dem Jahr 2021 wird eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. In einem Arbeitskreis mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie Naturschutzvereinen werden Trassenkorridore festgelegt, woraufhin verschiedene Varianten bewertet werden.
Konkrete Aussagen zu Maßnahmen der Eingriffsregelung seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da der Landschaftspflegerische Begleitplan erst im Zuge der detaillierten Planung der Vorzugsvariante erstellt wird. Die Aufstellung der Entwurfsunterlagen ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Zudem wird auf bestehende Planungen des Lippeverbandes zur Renaturierung des Wischerbaches im Umfeld der K35n hingewiesen. Ab dem Frühjahr 2023 sollen regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Planungsstand stattfinden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 6.„Gasumlage stoppen – Energiepreise wirksam bremsen!“Zur Vorlage · 0482/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag gestellt, die vorgesehene Gasumlage zu stoppen oder die Kommunen von der Zahlungspflicht auszunehmen. Der Antrag, mit der Nummer 0482/22_AT versehen, wurde zur Beratung und Abstimmung für die Ratssitzung am 27. September 2022 vorgelegt. Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister zudem, die entsprechende Resolution im Falle einer Zustimmung auch an die Bundesregierung sowie an die örtlichen Bundestagsabgeordneten weiterzuleiten.
In der Begründung des Antrags wird auf die Preissteigerungen im Strom- und Gasmarkt sowie auf die daraus resultierenden finanziellen Folgen für private Haushalte, Unternehmen und die Stadt Hamm verwiesen. Die Fraktion führt an, dass die steigenden Energiekosten die öffentliche Verwaltung und die Versorgung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen oder Schwimmbäder beeinträchtigen. Zudem wird die geplante Gasumlage von netto 2,4 ct/kWh kritisiert, die zur Finanzierung von Energieversorgern dient.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Gasumlage abzuschaffen oder sicherzustellen, dass Städte, Gemeinden und Kreise nicht von diesen Kosten betroffen sind. Es wird argumentiert, dass Kommunen die Mehrbelastungen nicht allein durch Sparmaßnahmen auffangen können und eine Ausnahme von der Umlage notwendig sei, um eine Weitergabe der Kosten an die Bürger und Unternehmen über Steueranhebungen zu vermeiden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 7.Städtepartnerschaft KobanêZur Vorlage · 0488/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0488/22 gestellt, der die Prüfung einer Städtepartnerschaft mit der syrischen Stadt Kobanê zum Gegenstand hat. In der Begründung wird auf die historische Bedeutung der Stadt im Kontext des Widerstands gegen den Islamischen Staat im Jahr 2014 sowie auf die daraus resultierenden Zerstörungen hingewiesen.
Der Antrag führt aus, dass die Stadt Kobanê infolge der Kämpfe zu einem großen Teil zerstört wurde und die Wiederherstellung der städtischen Infrastruktur, einschließlich der Wasser- und Stromversorgung, sowie die Versorgung mit Nahrungsmitteln und medizinischen Gütern durch die lokale Bevölkerung erfolgt. Zudem wird auf die Problematik von Minen und Sprengfallen in Wohngebieten und Feldern sowie auf die fehlende internationale Unterstützung beim Wiederaufbau verwiesen. Eine Städtepartnerschaft soll laut Antrag als Zeichen der Solidarität dienen.
Die Ratsgruppe fordert den Rat dazu auf, die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine solche Städtepartnerschaft zu beauftragen. Zudem soll die Stadt Kobanê in die strategische Konzeption der städtepartnerschaftlichen Verbindungen der Stadt Hamm aufgenommen werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zeitnah über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.
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- 27.09.2022 · Rat
- 8.Schaffung eines Runden Tisches gegen EnergiearmutZur Vorlage · 0489/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat einen Antrag zur Schaffung eines Runden Tisches gegen drohende Energiearmut gestellt. Mit dem Antrag wird auf die steigenden Energiekosten und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für verschiedene Einkommensschichten verwiesen. Als Ziel wird die Vermeidung von Strom- und Gassperren genannt, wobei auf Beispiele aus anderen Kommunen wie Hannover, Bremen, Köln oder München Bezug genommen wird, in denen Nothilfefonds für soziale Härtefälle eingerichtet wurden.
Der Antrag sieht vor, ein Gremium einzuberufen, an dem das Jobcenter, das Amt für Soziales, die Schuldnerberatung sowie die Stadtwerke Hamm beteiligt sein sollen. Um die Unterstützung für bedürftige Personen zu gewährleisten, wird die Ausstattung des Runden Tisches mit einem Sonderbudget in Höhe von 50.000 Euro beantragt. Die Ratsgruppe begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und lokaler Institutionen der Entwicklung von Energiearmut in der Stadt entgegenzuwirken.
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- 27.09.2022 · Rat
- Schaffung eines Runden Tisches gegen EnergiearmutZur Vorlage · 0508/22_ST · Stlgnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Vorlage 0489/22 den Rat der Stadt Hamm dazu aufgefordert, einen Runden Tisch zur Bekämpfung drohender Energiearmut einzurichten. Der Antrag sieht vor, dass Institutionen wie das Jobcenter, das Amt für Soziales, die Schuldnerberatung sowie die Stadtwerke an diesem Gremium beteiligt werden. Zudem wurde die Bereitstellung eines Sonderbudgets in Höhe von 50.000 Euro aus dem städtischen Haushalt beantragt, um Hilfen für Bedürftige zu finanzieren und Strom- sowie Gassperren zu verhindern.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0508/22_ST dazu Stellung und weist darauf hin, dass ein „Runder Tisch Energiearmut“ mit den relevanten Akteuren in Hamm bereits seit dem Jahr 2020 existiert. Die im Antrag genannten Beteiligten sind bereits Bestandteil dieses Gremiums. Die Verwaltung gibt an, dass die Akteure in den Jahren 2020 und 2021 bereits zusammengekommen sind und ein weiteres Treffen zur Erörterung aktueller Entwicklungen sowie möglicher Beratungsstrategien für den 21. Oktober 2022 geplant ist.
Hinsichtlich der finanziellen Forderung nach einem Sonderbudget erklärt die Verwaltung, dass im Rahmen der rechtlichen Vorgaben alle Möglichkeiten zur Unterstützung anspruchsberechtigter Bürger genutzt werden. Ein Austausch und eine abgestimmte Beratung zwischen den Beteiligten fänden bereits statt. Da zudem weitere Hilfspakete von Bund und Land abzuwarten seien, wird von der Einrichtung eines Sonderbudgets zu Lasten des städtischen Haushalts zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 9.Abschaffung der Gebührenpflicht für Anträge auf Photovoltaik in Zechensiedlungen mit Gestaltungs- und ErhaltungssatzungZur Vorlage · 0490/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0490/22_AT einen Antrag gestellt, die Gebührenpflicht für Anträge auf Abweichungen von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen in Zechensiedlungen zu beenden. Konkret geht es um die Installation von Photovoltaik-Anlagen in den sieben Gebieten der Stadt, die unter entsprechenden Satzungen stehen. Dazu zählen die Siedlungen Maximilian/Werries, die Arbeitersiedlung Ostwennemar, die Arbeitersiedlung Wiescherhöfen, die Wittekindsiedlung, der Isenbecker Hof sowie die Kolonien in Herringen und Heessen.
Der Antrag begründet, dass für Bewohner dieser Siedlungen derzeit zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden bestehen, da für die Installation von PV-Anlagen Anträge beim bautechnischen Bürgeramt gestellt werden müssen, die Gebühren auslösen. Die Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf, die Verwaltung damit zu beauftragen, diese Gebührenpflicht für die genannten Abweichungsanträge im Bereich der Photovoltaik-Installation abzuschaffen. Ziel des Vorhabens ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in den geschützten Siedlungsbereichen zu erleichtern.
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- 27.09.2022 · Rat
- 10.6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West Ergänzung der Vorlage 0881/22Zur Vorlage · 0491/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur 6. Änderung des Landschaftsplans Hamm-West gestellt. Der Antrag bezieht sich als Ergänzung auf die Beschlussvorlage 0881/22 der Stadtverwaltung.
Mit der Vorlage wird die Bereitstellung weiterer Informationen gefordert, da in der bestehenden Beschlussvorlage keine Angaben zu den Ergebnissen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung enthalten sind. Bezugnahme findet dabei auf eine Bürgerversammlung vom 25. August 2021, bei der Einwände von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Landwirten gegen die Ausweisung von Flächen als Naturschutzgebiet thematisiert wurden.
Die Ratsfraktion beantragt konkret eine Information über den Inhalt der eingegangenen Einwendungen sowie deren Bewertung und Prüfung durch die Stadtverwaltung. Zudem wird eine Darstellung der Veränderungen am Planungsentwurf seit der Vorstellung in der Bürgerversammlung inklusive einer Begründung gefordert. Des Weiteren soll ein Bericht über den genauen Umfang der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die von der geplanten Ausweisung als Naturschutzgebiet betroffen sind, vorgelegt werden. Die Fraktion gibt an, dass die Vorlage 0881/22 ohne diese Ergänzungen nicht beschlussreif sei.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 11.Nein zur Gasumlage, Ja zur ÜbergewinnsteuerZur Vorlage · 0492/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Wählergruppe Pro Hamm und Die Linke haben im Rahmen der Vorlage 0492/22_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die bei Zustimmung an den örtlichen Bundestagsabgeordneten sowie an die Bundesregierung weitergeleitet werden soll.
Der Antrag fordert von der Bundesregierung und dem Bundestag verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der durch die Energiepreise und die globale Lage entstandenen wirtschaftlichen Folgen. Konkret wird die Einführung eines sozialen Klimabonus in Form eines Energiegeldes für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie eine Erhöhung der Sozialleistungen beantragt. Zudem wird ein Gas- und Strompreisdeckel für den durchschnittlichen Verbrauch gefordert, wobei Kosten über diesem Niveau teurer gestaltet werden sollen.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Unterstützung kommunaler Gasversorger durch staatliche Hilfe, um deren Insolvenzgefahr zu mindern, sowie eine Entlastung der Kommunen durch Bund und Land aufgrund steigender Energiekosten und Unterhaltskosten. Darüber hinaus wird die Einführung einer Übergewinnsteuer zur Finanzierung staatlicher Aufwendungen sowie die Rücknahme der Gasumlage vorgeschlagen. Letztere wird im Antrag als zusätzliche Belastung für die Bürger bewertet.
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- 27.09.2022 · Rat
- 12.AusgabenstopZur Vorlage · 0493/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0493/22_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der einen Ausgabenstopp vorsieht. Als Begründung führt die Fraktion die Anhebungen des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank sowie die steigenden Energiekosten, die Inflation und eine aufkommende Rezession an. Diese Faktoren werden im Antrag als Einflussfaktoren auf die Finanzlage der Stadt Hamm und die Zinszahlungen angeführt.
Der Antrag fordert den Stadtrat dazu auf, zu beschließen, dass sämtliche Ausgaben, die nicht der Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, dem Erhalt der Infrastruktur sowie dem städtischen Betrieb zur Grundversorgung der Bürger dienen, sofort eingestellt werden sollen. Zudem wird beantragt, alle Forderungen nach Mehrausgaben, welche die genannten Kernbereiche nicht betreffen, abzulehnen. Die Fraktion begründet diesen Vorstoß mit der Verpflichtung der Ratsmitglieder, sparsam mit den Steuergeldern umzugehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 13.KonzessionsabgabeZur Vorlage · 0494/22_AT · Antrag
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0494/22_AT einen Antrag gestellt, die Konzessionsabgabe für leitungsgebundene Energieträger für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen. Konkret wird gefordert, die Abgabe für die Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2023 auszusetzen.
In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Hamm die Konzessionsgebühren eigenverantwortlich festlegt und diese von den Energieversorgern erhoben werden. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus dieser Abgabe auf etwa elf Millionen Euro. Die Fraktion führt an, dass die Kosten für Strom- und Gaslieferungen im Jahr 2022 gestiegen sind und die Abgabe zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegt.
Die Antragstellerin sieht in der Aussetzung der Abgabe eine Maßnahme zur Kostenreduzierung für Bürger und Betriebe. Zudem wird angeführt, dass die Energielieferungen im Stadtgebiet zu 90 Prozent durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, wodurch die Stadt Hamm durch Gewerbesteuer, Gewinnabführung und die Konzessionsabgabe an den Lieferungen beteiligt ist. Ziel des Antrags ist es, wirtschaftliche Überforderungen der Haushalte und Unternehmen durch die kurzfristigen Zusatzbelastungen zu vermeiden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 14.Neubesetzung AusschüsseZur Vorlage · 0495/22_AT · Antrag
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0495/22_AT einen Antrag gestellt, der eine Neubesetzung der städtischen Ausschüsse zum Gegenstand hat. Die Fraktion führt in der Begründung an, dass sie im Stadtrat über drei Mitglieder sowie über Fraktionsstatus verfügt, derzeit jedoch lediglich in einem Ausschuss vertreten ist. Nach Ansicht der Antragsteller entspricht diese Verteilung nicht dem Prinzip der vorgeschriebenen Spiegelbildlichkeit bei der Ausschussbesetzung.
Mit dem Antrag wird gefordert, dass der Stadtrat sämtliche Ausschüsse neu besetzt, wobei eine Ausnahme für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die aktuelle Zusammensetzung die Mitwirkung der Opposition an der politischen Willensbildung sowie einen demokratischen Diskurs einschränke. Der Antrag wurde am 19. September 2022 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 15.Einführung der Ulmer Trauma-Box – Pilotprojekt der Stadt HammZur Vorlage · 0496/22_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Einführung eines Pilotprojekts gestellt. Ziel des Antrags ist die flächendeckende Verbreitung der sogenannten „Ulmer Trauma-Box“ innerhalb des Hamm-Konzerns, beispielsweise in Schulen oder Linienbussen. Diese Boxen enthalten medizinische Materialien für blutstillende Maßnahmen, darunter Nitrilhandschuhe, ein Torniquet sowie eine Trauma-Bandage.
Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung dieses Systems im Jahr 2019 durch die deutsche Traumastiftung in Kooperation mit einem Unternehmen aus Ulm. Der Antrag verweist darauf, dass medizinische Fachgesellschaften sowie die gesetzliche Unfallversicherung eine Ergänzung der Laienausbildung durch gezielte Maßnahmen bei starken Blutungen befürworten und sich für die Bereitstellung von Torniquets aussprechen.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, das Pilotprojekt nach dem Ulmer Modell durchzuführen. Nach Abschluss der Pilotierungsphase soll der Rat der Stadt Hamm über die Ergebnisse und den Verlauf des Projekts informiert werden.
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- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 27.09.2022 · Rat
- 16.Self-Service-Terminals für die Beantragung von Pass- und AusweisdokumentenZur Vorlage · 0497/22_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Anschaffung und Bereitstellung von Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei in den Bürgerämtern zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, den Prozess der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten zu vereinfachen.
Die Terminals sollen die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen, Aufenthaltstiteln, Reiseausweisen sowie Führerscheinen ermöglichen. Laut Antrag sind diese Geräte BSI-zertifiziert, barrierefrei und in mehreren Sprachen bedienbar. Ein technisches Merkmal der Terminals ist die Möglichkeit, biometrische Fotos direkt am Gerät aufzunehmen und diese zusammen mit Fingerabdrücken und Unterschriften medienbruchfrei in das Behördennetzwerk zu übertragen. Die Anträge werden anschließend direkt an die zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Die Fraktion führt an, dass durch die Nutzung der Terminals die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger verkürzt werden könnten, da kein separates Foto mitgebracht werden muss. Zudem wird eine Entlastung der städtischen Mitarbeiter angestrebt. Als Beispiel für die Anwendung der Technologie wird die Stadt Heidelberg angeführt. Ein entsprechender Vorschlag zur Anschaffung von Bürgerterminals wurde bereits im Rahmen der Beratung des Haushalts 2022/23 eingebracht.
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- 05.12.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 27.09.2022 · Rat
- Self-Service-Terminals für die Beantragung von Pass- und AusweisdokumentenZur Vorlage · 0511/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm den Antrag 0497/22 gestellt, die Verwaltung mit der Anschaffung und Bereitstellung von Self-Service-Terminals der Bundesdruckerei in den Bürgerämtern zu beauftragen. Ziel des Antrags ist es, den Antragsprozess für Pass- und Ausweisdokumente, wie Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel und Führerscheine, zu vereinfachen. Die Terminals ermöglichen die medienbruchfreie Erfassung von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken und Unterschriften direkt am Gerät. Laut Antrag können dadurch Wartezeiten verkürzt und die Verwaltung entlastet werden.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0511/22 Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben, die ab dem 1. Mai 2025 eine elektronische Übermittlung von Lichtbildern an die Passbehörde vorschreiben. Der Einsatz solcher Terminals ist der Verwaltung bekannt und wird positiv bewertet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung der Geräte stark vom Standort abhängt.
Für das Bürgeramt Hamm-Mitte waren bereits Planungen für einen Einsatz solcher Terminals vorhanden, die jedoch aufgrund veränderter Laufwege infolge der Pandemiemaßnahmen vorerst nicht umgesetzt werden konnten. Die zuständige Fachabteilung prüft derzeit alternative Standorte unter Berücksichtigung technischer, baulicher und brandschutzrechtlicher Voraussetzungen. Zudem wird untersucht, ob die angebotenen Geräte die Anforderungen für das neue Verfahren ab Mai 2025 erfüllen. Eine Ausweitung der Installation auf weitere Bürgerämter soll nach einer erfolgreichen Einsatzphase geprüft werden.
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- 27.09.2022 · Rat
- C.Anfragen
- 1.FlächenversiegelungZur Vorlage · 0269/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entwicklung der Flächenversiegelung im Stadtgebiet von Hamm angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Versiegelung von Böden im Stadtgebiet weiterhin zunimmt oder ob Maßnahmen zur Gegensteuerung existieren.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um eine detaillierte Aufschlüsselung der Boden- und Flächenversiegelung für den Zeitraum von 2010 bis zum aktuellen Zeitpunkt. Dabei sollen die Zahlen sowohl absolut als auch prozentual pro Quadratmeter ausgewiesen und nach Jahren sowie nach den einzelnen Stadtbezirken aufgeschlüsselt werden. Zudem wird nach dem Umfang von Renaturierungsmaßnahmen im gleichen Zeitraum gefragt, insbesondere nach der Fläche in Quadratmetern, die von einer Versiegelung befreit und anschließend renaturiert wurde.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Informationen zum Zeitpunkt der letzten Ermittlung zur Flächenversiegelung sowie zur Frage, ob diese Untersuchungen in einem regelmäßigen Turnus stattfinden und wann die nächste Erhebung geplant ist. Die Verwaltung soll zudem die jährlichen Ausgaben der Stadt Hamm für die Renaturierung versiegelter Flächen für die vergangenen fünf Jahre darlegen. Abschließend wird nach der Art der Durchführung solcher Renaturierungen sowie nach den Entscheidungsprozessen über die Gestaltung und Bepflanzung der frei gewordenen Flächen gefragt.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- 2.Zukunft der Gasversorgung in HammZur Vorlage · 0273/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0273/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der zukünftigen Gasversorgung der Stadt befasst. Hintergrund der Anfrage sind die Pläne der Bundesregierung, die Gasversorgung bis spätestens 2045 zu beenden und die bestehende Gasinfrastruktur zu entwidmen. Die Fraktion weist darauf hin, dass dieser Ausstieg Auswirkungen auf die Kommunen, die Stadtwerke sowie die Endverbraucher und Gewerbebetriebe haben könnte, insbesondere im Hinblick auf Einnahmen, Konzessionen und die Kostenstruktur der Netze.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Situation in Hamm. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Haushalte und Personen von einer Abschaltung des Gasnetzes betroffen wären und welche finanziellen Folgen dies für die Stadt hätte. Zudem wird nach der voraussichtlichen Entwicklung der Gaspreise im Falle notwendiger Abschreibungen sowie nach den potenziellen Einnahmeverlusten für die Stadt Hamm und die Stadtwerke Hamm GmbH gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Auswirkungen auf die Bilanz der Stadtwerke zu erwarten sind und welche alternativen Versorgungsoptionen für Haushalte und Unternehmen bis zum Jahr 2045 vorgesehen werden könnten. Die Anfrage betont die Bedeutung einer technologieoffenen Suche nach Ersatzmöglichkeiten wie Wasserstoff oder Biogas zur Sicherung der Versorgung und der wirtschaftlichen Stabilität.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- 3.Entwicklung der städtischen InvestitionenZur Vorlage · 0279/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Juni 2022 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Entwicklung der städtischen Investitionen befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Feststellung, dass die Investitionsauszahlungen im Jahr 2021 mit 59,1 Millionen Euro hinter der ursprünglichen Planung von 88,9 Millionen Euro zurückgeblieben sind. Zudem wird darauf verwiesen, dass Mittel aus Förderprogrammen in das Jahr 2022 übertragen wurden.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der geplanten Investitionsvolumina im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2021, differenziert nach den jeweiligen Stadtämtern. Dies umfasst die Bereiche Immobilienmanagement, Tiefbau- und Grünflächenamt inklusive Breitband, Amt für Konzernsteuerung und Sport, Amt für schulische Bildung, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sowie das Jugendamt und das Umweltamt.
Darüber hinaus fordert die Anfrage eine Einzelaufstellung der städtischen Investitionen, die für das Jahr 2021 geplant waren, aber auf das Jahr 2022 oder spätere Zeiträume verschoben wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Identifizierung der finanziellen Mittel aus Förderprogrammen, die im Rahmen der Planung für 2021 vorgesehen waren und nach 2022 übertragen wurden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- 4.Auswirkungen des Förderstopps für SprachKitasZur Vorlage · 0287/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Vorlage 0287/22_AF eingereicht, die sich mit den Auswirkungen des von der Bundesregierung angekündigten Förderstopps für das Bundesprogramm SprachKitas befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Einstellung der Bundesmittel für dieses Programm, welches seit 2011 die sprachliche Entwicklung von Kindern in Kindertagesstätten unterstützt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie sich die Aussetzung der Förderung auf die betroffenen Einrichtungen in Hamm auswirkt. In diesem Zusammenhang werden detaillierte Informationen zu den geförderten Einrichtungen, dem Umfang der Förderung, der Anzahl der beteiligten Mitarbeitenden sowie den Zeiträumen der Förderung angefordert. Zudem wird nach der Anzahl der Kinder gefragt, die durch die Bundesmittel in den Sprach-Kitas erreicht wurden.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob sich die Stadtverwaltung gegenüber der Bundesregierung und dem zuständigen Ressort für die Fortführung der Förderung eingesetzt hat und falls nicht, wann ein solches Vorgehen beabsichtigt ist. Abschließend wird die Frage gestellt, wie die Stadt Hamm die bisher durch Bundesmittel finanzierte Sprachförderung in den Sprach-Kitas fortsetzen möchte und welche Finanzierungsmöglichkeiten hierfür vorgesehen sind.
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- 27.09.2022 · Rat
- Auswirkungen des Förderstopps für SprachKitasZur Vorlage · 0452/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zur Situation der Sprach-Kitas nach dem angekündigten Förderstopp des Bundesprogramms gestellt. Die Fraktion erkundigte sich nach den finanziellen und personellen Auswirkungen auf die betroffenen Einrichtungen in Hamm, der Anzahl der geförderten Kinder sowie nach den Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Sicherung der Fortführung der Förderung.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf Finanzen, Personal und Kinderzahlen nicht möglich sei, da durch die fehlende kommunale Projektsteuerung keine entsprechenden Daten vorliegen. Das Bundesprogramm wurde in Hamm nach 2016 von zwölf Kitas genutzt, wobei die inhaltliche und administrative Steuerung ohne Einbeziehung der Kommune erfolgte.
Die Stadtverwaltung gab an, über den Städtebund NRW sowie im Kontakt mit einem örtlichen Bundestagsabgeordneten die Fortführung des Programms in den Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages eingefordert zu haben.
Unabhängig von der Kürzung der Bundesmittel bleibt die Grundinfrastruktur der Sprachförderung in den Kitas bestehen. Durch die Neufassung des Kinderbildungsgesetzes NRW ist die alltagsintegrierte Sprachbildung als verbindlicher Bestandteil verankert. Die landesgesetzliche „plusKITA“-Förderung, die Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf unterstützt, ist weiterhin sichergestellt. In Hamm konnten bislang 39 Kitas als „plusKITA“ anerkannt werden. Die jährliche Förderung in Höhe von 1,17 Millionen Euro bleibt bestehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 5.Gebührenfreier Zugang zu Kitas, Referentenentwurf Gute-Kita-Gesetz IIZur Vorlage · 0291/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Referentenentwurf des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes II angefordert. Gegenstand der Anfrage ist das darin enthaltene Leitbild eines gebührenfreien Zugangs zu Kindertageseinrichtungen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Kürzung des Bundesprogrammes Sprach-Kitas.
Die Ratsgruppe bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zu den Folgen dieses Entwurfs für die Stadt Hamm. Konkret wird nach den Auswirkungen gefragt, die ein finales Gesetz auf die frühkindliche Bildung in der Stadt hätte. Zudem wird um eine Einschätzung gebeten, welche finanziellen Folgen sich aus dem Referentenentwurf für den städtischen Haushalt ergeben könnten.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, ob die Stadt Hamm weiterhin an dem Leitbild eines gebührenfreien Zugangs zu Kitas für alle Kinder festhält. Abschließend wird die Frage gestellt, welche Auswirkungen die Entwicklungen auf das Ziel der Stadt wirken, eine familienfreundliche Kommune zu werden. Die Anfrage ist für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- Gebührenfreier Zugang zu Kitas, Referentenentwurf Gute-Kita-Gesetz IIZur Vorlage · 0483/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage zum Referentenentwurf des Gute-Kita-Gesetzes II Fragen zur Entwicklung der frühkindlichen Bildung und den finanziellen Folgen für die Stadt Hamm gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Auswirkungen einer möglichen bundesweiten Regelung für einen gebührenfreien Kita-Zugang sowie die Frage, ob die Stadt Hamm an ihrem Leitbild eines kostenfreien Zugangs festhält und welche Konsequenzen sich für das Ziel einer familienfreundlichen Stadt ergeben könnten.
Die Verwaltung teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass die Auswirkungen einer möglichen Gesetzesänderung auf kommunaler Ebene derzeit nicht abschätzbar seien. Da die Inhalte des ursprünglichen Gute-Kita-Gesetzes bereits in die Landesgesetzgebung Nordrhein-Westfalens eingeflossen sind, müsse die Positionierung der Landesregierung abgewartet werden. Es bestehe die Annahme, dass die Neuerungen des Referentenentwurfs ebenfalls in das Landesrecht übernommen werden könnten.
Hinsichtlich der Gebührenstruktur bestätigte die Verwaltung, dass die Stadt Hamm am Leitbild eines gebührenfreien Zugangs festhält. Durch eine bereits erfolgte soziale Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulbetreuung wurden die Beiträge in den beitragspflichtigen Einkommensklassen um 50 bis 90 Prozent gesenkt. Damit erhebt die Stadt Hamm nach Angaben der Verwaltung die niedrigsten Elternbeiträge in Nordrhein-Westfalen, sofern man Kommunen ohne jegliche Gebühren ausklammert. Auswirkungen auf das Ziel der Familienfreundlichkeit lassen sich aktuell nicht prognostizieren; bei ungünstigen Änderungen der Rahmenbedingungen müssten die politischen Entscheidungsgremien über Alternativen beraten.
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- 27.09.2022 · Rat
- 6.Zustand der Spielplätze im LippeparkZur Vorlage · 0300/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat über die Bezirksvertretung Hamm-Herringen eine Anfrage zum Zustand der Spielplätze im Lippepark eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die aktuelle Situation der Spielanlagen, insbesondere im Bereich der Schachtstraße sowie in Höhe der Albert-Funk-Straße.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass Teile dieser Spielplätze gesperrt sind und mehrere Spielgeräte abgebaut wurden. Die Antragsteller geben an, dass die Nutzung der Anlagen für Kinder und Jugendliche in den Sommermonaten dadurch eingeschränkt war. Zudem wird thematisiert, dass im Doppelhaushalt 2022/23 keine investiven Maßnahmen für den Lippepark vorgesehen waren.
Die Anfrage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, konkrete Informationen zu den Abbauarbeiten zu liefern. Es wird gefragt, welche Spielgeräte zu welchem Zeitpunkt abgebaut wurden und aus welchen Gründen dies geschah. Des Weiteren wird nach einem Zeitplan für die Wiedereröffnung der Spielplätze sowie nach der Information der Öffentlichkeit über die Sperrungen und den Abbau der Geräte gefragt. Die Antragsteller möchten zudem wissen, über welche Kanäle eine etwaige Information erfolgt ist oder warum eine solche Kommunikation unterblieben ist.
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- 27.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- Zustand der Spielplätze im LippeparkZur Vorlage · 0492/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm – Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat im Rahmen einer Anfrage vom 29. August 2022 Informationen zum Zustand der Spielplätze im Lippepark angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die teilweise Sperrung von Spielbereichen, insbesondere an der Schachtstraße und in der Albert-Funk-Straße, sowie der Abbau von Spielgeräten. Die Fraktion erkundigte sich nach den Gründen für diese Maßnahmen, dem Zeitplan für eine Wiedereröffnung sowie der Art und Weise der Information der Öffentlichkeit.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass zwei Matschtische abgebaut wurden, da eine Reparatur vor Ort nicht möglich war. Einzelne Spielgeräte wurden abgesperrt, wobei die Spielplätze für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich blieben, jedoch nicht in vollem Umfang nutzbar waren. Die Reparatur von Spielgeräten wird als laufender Prozess beschrieben, wobei die Dauer von Aufträgen an Fachfirmen nicht detailliert planbar sei. So wurde die Spielkombination auf dem Spielplatz Schachtstraße Anfang September nach dem Austausch morscher Holzteile wieder freigegeben. Die Freigabe der Spiel-Lok auf dem Bergbauspielplatz steht noch aus, da sie von der Lieferung von Ersatzmaterial abhängt; der Auftrag hierfür wurde im August vergeben.
Bezüglich der Information der Öffentlichkeit teilte die Verwaltung mit, dass eine Meldung an die Presse oder das Jugendamt nur bei einer Vollsperrung oder der kompletten Entfernung von Geräten aus Verkehrssicherheitsgründen erfolgt. Da es sich im vorliegenden Fall lediglich um die Absperrung einzelner Geräte handelte, wurde keine generelle Information veranlasst. Eine individuelle Anfrage einer Bürgerin wurde laut Verwaltung bereits im August per E-Mail beantwortet.
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- 27.09.2022 · Rat
- 7.Wettbüros in HammZur Vorlage · 0310/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation von Wettbüros in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Vergleich mit einer Entscheidung aus Bremen, wo Wettbüros aufgrund von Vorwürfen der Geldwäsche und mangelnder Transparenz bezüglich des Startkapitals geschlossen wurden. Die Ratsgruppe äußert die Ansicht, dass Wettbüros keinen positiven Mehrwert für die Stadtentwicklung der Quartiere bieten.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an die Stadtverwaltung. Erfragt wird die aktuelle Anzahl sowie die Standorte der Wettbüros in Hamm und die Entwicklung dieser Zahl über die letzten zehn Jahre. Zudem wird nach der Zuständigkeit für die Kontrolle der Betriebe sowie nach Informationen über Straftaten in unmittelbarer Nähe der Wettbüros gefragt, an denen die Betreiber beteiligt waren, sofern dies in den letzten zwei Jahren der Fall war.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe klären, ob die Stadtverwaltung die Möglichkeit sieht, von den hiesigen Betreibern Auskunft über deren Startkapital zu verlangen und ob entsprechende Schritte in Erwägung gezogen werden. Abschließend wird nach den rechtlichen Möglichkeiten oder Gründen gefragt, die eine Schließung einzelner oder aller bestehenden Wettbüros in Hamm ermöglichen würden.
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- 28.11.2022 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 27.09.2022 · Rat
- 8.Aktueller Stand zu einer möglichen Umbenennung vorbelasteter StraßennamenZur Vorlage · 0311/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Beantwortung des aktuellen Stands bezüglich einer möglichen Umbenennung vorbelasteter Straßennamen gestellt. Ziel der Anfrage ist es, Informationen über den Fortschritt eines Prozesses zu erhalten, der Straßenbezeichnungen betrifft, die aufgrund ihrer historischen Nähe zum Nationalsozialismus als nicht mehr tragbar eingestuft werden könnten.
In der Anfrage wird auf eine bereits im März 2021 gestellte Anfrage sowie auf eine Stellungnahme der Stadtverwaltung verwiesen. Darin war die Einrichtung einer Expertenkommission und eine wissenschaftliche Aufarbeitung geplant, wobei die Verwaltung für die notwendige historische Recherche und systematische Prüfung einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten veranschlagt hatte. Da dieser Zeitraum nach Ansicht der Ratsgruppe weitgehend abgelaufen ist und bislang keine öffentlichen Ergebnisse vorliegen, bittet die Ratsgruppe die Verwaltung um Auskunft zu mehreren Punkten.
Konkret wird gefragt, ob die erforderliche Expertenkommission bereits gebildet wurde, wie sich diese zusammensetzt oder aus welchen Gründen eine Bildung noch nicht erfolgt ist. Zudem wird nach dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Kommission sowie nach dem aktuellen Stand der historischen Recherche und der systematischen Prüfung gefragt. Die Anfrage fordert zudem Informationen darüber an, ob bereits erste Ergebnisse vorliegen und wann diese in den zuständigen Ausschüssen oder im Rat vorgestellt werden sollen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 27.09.2022 · Rat
- Aktueller Stand zu einer möglichen Umbenennung vorbelasteter StraßennamenZur Vorlage · 0506/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zu einer möglichen Umbenennung von Straßennamen angefragt, die aufgrund ihrer historischen Nähe zum Nationalsozialismus als nicht mehr tragbar eingestuft werden könnten. Die Anfrage bezieht sich auf ein bereits im März 2021 gestelltes Anliegen, bei dem die Stadtverwaltung eine wissenschaftliche Aufarbeitung durch eine Expertenkommission in Aussicht gestellt hatte.
Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, ob die erforderliche Expertenkommission bereits gebildet wurde und wie sich diese zusammensetzt. Zudem wird nach dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Kommission sowie nach dem aktuellen Stand der historischen Recherche und der systematischen Prüfung gefragt. Die Anfrage umfasst ferner die Frage nach bereits vorliegenden Ergebnissen sowie nach dem Zeitplan für die Vorstellung dieser Resultate in den zuständigen Ausschüssen oder im Rat.
Die Verwaltung teilte in der Stellungnahme mit, dass eine Beantwortung der Fragen aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit erst in der nächsten Sitzung erfolgen kann.
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- 27.09.2022 · Rat
- 9.Sprach-Kitas in HammZur Vorlage · 0312/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Zukunft der Sprach-Kitas in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung der Bundesregierung, das Bundesprogramm zur alltagsintegrierten sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung zum Jahresende 2022 nicht fortzusetzen und die Verantwortung für die Finanzierung auf die Bundesländer zu übertragen.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Betroffenheit der hiesigen Einrichtungen. Konkret soll dargelegt werden, welche Sprach-Kitas in Hamm von einem Auslaufen des Programms nach dem 31. Dezember 2022 betroffen wären und wie viele Kinder, Eltern sowie Mitarbeitende in den jeweiligen Einrichtungen hiervon berührt wären.
Darüber hinaus fordert die Ratsgruppe Auskunft darüber, welche Maßnahmen der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung bereits ergriffen haben, um den Erhalt der Sprach-Kitas über das Jahr 2022 hinaus zu sichern. Zudem wird nach den konkreten Überlegungen der Stadtverwaltung zur Fortführung der Sprach-Kitas ab dem Jahr 2023 sowie nach den entsprechenden Vorschlägen zur Finanzierung im kommenden Haushalt gefragt.
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- 27.09.2022 · Rat
- Sprach-Kitas in HammZur Vorlage · 0495/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0312/22 Informationen zum möglichen Auslaufen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zum 31. Dezember 2022 angefordert. Die Anfrage thematisiert die Entscheidung der Bundesregierung, das Programm nicht über das Jahresende hinaus fortzusetzen und die Verantwortung für die sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung auf die Bundesländer zu übertragen.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Kindertageseinrichtungen in Hamm von einem Ende der Förderung betroffen wären und wie viele Kinder, Eltern sowie Mitarbeitende in diesen Einrichtungen hiervon berührt würden. Zudem wird nach den Maßnahmen des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung gefragt, um den Erhalt der Sprach-Kitas sicherzustellen, sowie nach konkreten Überlegungen zur Finanzierung der Einrichtungen in den Folgejahren ab 2023.
Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme zur Beantwortung der Fragen auf eine bereits vorliegende Stellungnahme (0452/22) zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion, in der die Auswirkungen des Programmendes ausführlich beschrieben sind. Eine Liste der aktuell am Bundesprogramm beteiligten Standorte kann über die entsprechende Website des Programms eingesehen werden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 10.BerufsverbotZur Vorlage · 0313/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu der Praxis des Gesundheitsamtes bezüglich des Personals in der Altenpflege angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass das Gesundheitsamt der Stadt Hamm ein Berufsverbot für ungeimpftes Personal in der Altenpflege erlassen habe. Die Fraktion bezieht sich dabei auf das Recht auf freie Berufswahl gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes und hinterfragt die rechtliche Grundlage für eine Einschränkung dieses Rechts aufgrund eines Impfstatus.
In der Vorlage werden zudem die gesundheitlichen Auswirkungen von Impfungen gegen das Coronavirus sowie die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen thematisiert. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Aufklärung zu der Frage, aus welchen Gründen das Gesundheitsamt Berufsverbote gegen ungeimpftes Altenpflegepersonal erlässt. Des Weiteren wird nach der Personalrekrutierung für Ersatzkräfte im Falle solcher Verbote gefragt. Die Anfrage umfasst zudem die Untersuchung der allgemeinen Personalsituation in der Hamm-er Altenpflege. Es wird um Auskunft darüber gebeten, ob ausreichend Personal zur Verfügung steht und wie viele Stellen derzeit unbesetzt sind oder durch den anstehenden Eintritt von Pflegekräften in den Ruhestand in naher Zukunft vakant werden.
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- 27.09.2022 · Rat
- BerufsverbotZur Vorlage · 0502/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit einer Anfrage vom 19. September 2022 Informationen über mögliche Berufsverbote für ungeimpftes Personal in der Altenpflege angefordert. Die Fraktion thematisierte dabei die Einschränkung der Berufsfreiheit sowie die Wirksamkeit von Impfungen und stellte Fragen zur Begründung etwaiger Verbote durch das Gesundheitsamt. Zudem wurden Fragen zur personellen Situation in der Altenpflege sowie zur Deckung des Personalbedarfs im Falle von Tätigkeitsverboten gestellt.
In einer Stellungnahme der Verwaltung vom 23. September 2022 wird ausgeführt, dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote aufgrund fehlender Immunitätsnachweise auf der gesetzlichen Grundlage des § 20a Abs. 5 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beruhen. Die Verwaltung verweist darauf, dass Verfassungsbeschwerden gegen diese Norm und die damit verbundene Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht am 27. April 2022 ohne Erfolg geblieben sind. Das Gesundheitsamt hat nach Angaben der Verwaltung bislang keine Verbote auf Basis dieser Norm ausgesprochen. Über darüber hinausgehende Zahlen liegen der Verwaltung nicht vor.
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- 27.09.2022 · Rat
- 11.Zu-/WegzugZur Vorlage · 0314/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0314/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die durch die Inflation bedingten Preissteigerungen und deren Auswirkungen auf Menschen mit geringem Einkommen.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei spezifische Sachverhalte zur Beantwortung durch die Verwaltung vorgelegt. Zum einen bittet die Fraktion um die Bekanntgabe der aktuellen Schätzungen zur Anzahl der Obdachlosen in der Stadt Hamm. Zum anderen wird um Auskunft darüber gebeten, welche Daten die Stadtverwaltung bezüglich der Einkommenssituation von Personen vorliegen, die im Zeitraum von 2019 bis 2021 nach Hamm zugezogen sind. Die Anfrage wurde am 19. September 2022 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- Zu-/WegzugZur Vorlage · 0503/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion vom 19. September 2022 reagiert, in der die Auswirkungen der inflationsbedingten Preissteigerungen auf einkommensschwache Bevölkerungsgruppen thematisiert wurden. Die Anfrage bezog sich konkret auf die Anzahl der Obdachlosen in der Stadt sowie auf Informationen zum Einkommen von Personen, die im Zeitraum von 2019 bis 2021 nach Hamm zugezogen sind.
Hinsichtlich der Situation wohnungsloser Menschen gab die Verwaltung an, dass zum Stichtag 30. Juni 2022 insgesamt 384 Personen in Hamm als wohnungslos registriert waren. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Großteil dieser Personen nicht auf der Straße lebe, sondern in Einrichtungen oder bei Verwandten und Freunden unterkomme. Eine exakte Anzahl von Personen, die als tatsächlich obdachlos im Sinne eines Lebens auf der Straße einzustufen sind, sei nicht bekannt.
Bezüglich der zweiten Fragestellung, die Informationen über das Einkommen der zwischen 2019 und 2021 nach Hamm zugezogenen Personen erfragte, teilte die Verwaltung mit, dass hierzu keine Daten vorliegen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 12.Straßen- und Wegekonzept 1Zur Vorlage · 0315/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage 0315/22_AF Fragen zum weiteren Vorgehen und zur rechtlichen Grundlage des Straßen- und Wegekonzeptes an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung des Stadtrates im März, das betreffende Konzept auf Vorschlag der Fraktionsleitung von der Tagesordnung zu nehmen.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage 0443/<0xC2>22, in der Unklarheiten bezüglich der Einordnung von Beschlussvorlagen sowie der Anwendung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 bestehen. Konkret bittet die Fraktion um Auskunft darüber, nach welcher Planung Bauvorhaben im Zeitraum zwischen dem 29. März und dem 8. April durchgeführt wurden und ob in diesem Zeitraum ein Baustopp angeordnet wurde.
Darüber hinaus fordert die Anfrage eine Klärung der rechtlichen Folgen für die Stadt Hamm, sollten Baumaßnahmen oder die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie Anliegerbaubeiträgen ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage erfolgen. Die Anfrage wurde am 19. September 2022 eingereicht und ist für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- Straßen- und Wegekonzept 1Zur Vorlage · 0493/22_ST · Stlgnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 0493/22_ST Fragen zum weiteren Vorgehen beim Straßen- und Wegekonzept sowie zur rechtlichen Grundlage aktueller Bauvorhaben gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung des Stadtrates im März, die Fortführung des Konzepts auf Vorschlag der Fraktionsleitung von der Tagesordnung zu nehmen. Die Fraktion verwies dabei auf Unklarheiten in einer vorangegangenen Stellungnahme der Verwaltung.
Konkret wurden Fragen dazu eingereicht, nach welchem Straßen- und Wegekonzept Bauvorhaben im Zeitraum zwischen dem 29. März und dem 8. April durchgeführt wurden und ob in diesem Zeitraum ein Baustopp verhängt wurde. Zudem wurden die rechtlichen Konsequenzen für den Fall angefragt, dass die Stadt ohne gesetzliche Grundlage Bauvorhaben umsetzt oder Straßenbaubeiträge sowie Anliegerbaubeiträge erhebt.
Die Verwaltung nahm in der Stellungnahme dazu Stellung und gab an, dass die Bauvorhaben im fraglichen Zeitraum auf Basis des zu diesem Zeitpunkt gültigen Konzepts durchgeführt wurden. Ein Baustopp wurde nicht eingeleitet. Bezüglich der potenziellen Konsequenzen bei fehlender gesetzlicher Grundlage für Bauvorhaben oder Beitragserhebungen teilte die Verwaltung mit, dass hierzu keine Informationen vorliegen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 13.Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 0316/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0316/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Straßen- und Wegekonzept der Stadt befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung der finanziellen Refinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen über die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktion verweist auf die Möglichkeit einer vollständigen Refinanzierung kommunaler Kosten durch das Land, sofern positive Bewilligungsbescheide der NRW-Bank vorliegen. Dabei wird auf die unterschiedlichen Bedingungen der Förderrichtlinien aus den Jahren 2020 und 2022 hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Haushaltsplanung der jeweiligen Maßnahmen.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zum aktuellen Stand laufender Bauprojekte im Stadtgebiet. Die Verwaltung wird gebeten, aufzuzeigen, für welche derzeit stattfindenden Straßen- und Wegearbeiten bereits positive Bewilligungsbescheide der NRW-Bank vorliegen und für welche Projekte diese Bescheide noch fehlen. Zudem wird um eine Aufschlüsselung der laufenden Maßnahmen nach ihrem Beschlussdatum angefordert, wobei zwischen Projekten, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, und solchen, die vor diesem Datum beschlossen wurden, unterschieden werden soll.
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- 27.09.2022 · Rat
- Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 0494/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum Straßen- und Wegekonzept Informationen zur Refinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die Stadt Hamm die Kosten für Straßenausbau und Sanierung über Förderrichtlinien des Landes absichern kann, um die Beitragslast für die Anlieger zu reduzieren. Konkret wurde nach dem Vorliegen von Bewilligungsbescheiden der NRW-Bank für laufende Bauprojekte sowie nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der aktiven Maßnahmen gefragt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass eine vollständige Refinanzierung der kommunalen Kosten nicht möglich ist, da das Land lediglich den Anteil der Anlieger an den beitragsfähigen Baukosten übernimmt. Die Stadt stellt für förderfähige Maßnahmen entsprechende Anträge, um die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten zu entlasten.
Hinsichtlich der vorliegenden Förderbescheide teilte die Verwaltung mit, dass für keine der aktuell laufenden Baumaßnahmen bereits ein Förderbescheid vorliegt. Ein entsprechender Antrag kann erst nach Abschluss der Arbeiten und der Feststellung der tatsächlichen Baukosten sowie der Beitragsabrechnung gestellt werden. Informationen über den Zeitpunkt der Beschlüsse und die jeweilige Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen können den entsprechenden Beschlüssen zum Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm entnommen werden.
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- 27.09.2022 · Rat
- 14.Genehmigung Ablagerung Bauschutt/AsphaltZur Vorlage · 0318/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Genehmigungssituation eines Grundstücks in der Hafenstraße angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Frage, ob für das Areal, welches sich zwischen der Aral-LKW-Tankstelle und dem Schrottplatz an der Ecke zur Straße Am Boonekamp befindet, eine ordnungsbehördliche Genehmigung zur Lagerung von Bauabfällen und Asphalt vorliegt. Die Anfrage wurde am 19. September 2022 gestellt und war für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- Genehmigung Ablagerung Bauschutt/AsphaltZur Vorlage · 0515/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion Informationen zur Genehmigungslage für die Lagerung von Bauabfällen und Asphalt auf einem Grundstück an der Hafenstraße vorgelegt. Das betreffende Areal befindet sich zwischen der Aral-LKW-Tankstelle und einem Schrottplatz an der Ecke zur Straße Am Boonekamp.
Nach Angaben der zuständigen Stelle handelt es sich bei den dort befindlichen Materialien um eine Altablagerung, die durch einen Vorpächter verursacht wurde. Ein entsprechendes Verfahren zur Klärung der Situation ist derzeit im Gange. Die Vorlage diente als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022 · Rat
- 15.Kosten Strom/GasZur Vorlage · 0319/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0319/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen über die Energiekosten der Stadt einzuholen. Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Ausgaben für Gas und Strom zu erhalten.
Im Rahmen der Anfrage werden spezifische Daten für die Jahre 2021 und 2022 angefordert. Die Fraktion bittet um die Angabe der Gesamtkosten für Gas und Strom im Kalenderjahr 2021, wobei die Kostenpunkte jeweils nach Quartalen aufgeschlüsselt werden sollen. Ebenso werden die bisher im Jahr 2022 angefallenen Kosten für Gas und Strom abgefragt, ebenfalls mit einer detaillierten Aufschlüsselung nach Quartalen.
Zusätzlich verlangt die Anfrage eine Auskunft über die Höhe der bisher eingetretenen Preissteigerungen bei diesen Energieträgern. Die Anfrage wurde am 19. September 2022 eingereicht und ist für die Sitzung des Rates am 27. September 2022 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- Kosten Strom/GasZur Vorlage · 0505/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion detaillierte Informationen zu den Energiekosten der Stadt für die Jahre 2021 und 2022 vorgelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Aufschlüsselung der Ausgaben für Gas und Strom nach Quartalen sowie auf die Entwicklung der Preise.
Für das Jahr 2021 beliefen sich die Gesamtausgaben für Gas auf 3.540.100,62 Euro. Die Kosten verteilten sich dabei auf 403.240,58 Euro im ersten Quartal, 1.286.211,81 Euro im zweiten Quartal, 1.132.115,95 Euro im dritten Quartal und 713.030,28 Euro im vierten Quartal. Die Ausgaben für Strom lagen im Jahr 2021 bei insgesamt 2.760.565,66 Euro, wobei im ersten Quartal 295.601,55 Euro, im zweiten Quartal 900.163,80 Euro, im dritten Quartal 844.038,12 Euro und im vierten Quartal 720.762,19 Euro anfielen.
Im Jahr 2022 wurden bis zum Zeitpunkt der Erfassung Gas-Kosten in Höhe von 3.470.010,65 Euro verzeichnet, aufgeteilt auf 1.934.744,87 Euro im ersten, 797.855,25 Euro im zweiten und 754.073,53 Euro im dritten Quartal. Die Stromkosten für 2022 beliefen sich bislang auf 1.654.885,02 Euro, mit Beträgen von 645.594,05 Euro im ersten, 451.200,66 Euro im zweiten und 558.090,31 Euro im dritten Quartal.
Hinsichtlich der Preisentwicklung gab die Verwaltung an, dass sich der Preis pro Kilowattstunde für Gas aufgrund von Referenzpreisänderungen und CO2-Abgaben von 1,871 ct/kWh auf 6,924 ct/kWh erhöht. Der Strompreis ist hingegen bis zum 31.12.2024 vertraglich festgeschrieben.
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- 27.09.2022 · Rat
- 16.Projektstand Planung und Bau der B63nZur Vorlage · 0320/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zum aktuellen Projektstand der Planung und des Baus der B63n gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht der Informationsstand sowie die weitere Bürgerbeteiligung zum Straßenbauprojekt.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf den öffentlichen Infomarkt, der am 27. Juni 2022 gemeinsam von der Stadt Hamm und Straßen.NRW durchgeführt wurde, sowie auf die Ergebnisse des politischen Begleitkreises. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung aufgeworfen. Konkret wird gefragt, wann und an welchen Orten das für den Sommer und Herbst 2022 vorgesehene „Infomobil“ eingesetzt werden soll. Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über weitere geplante Beteiligungsschritte und deren zeitlichen Ablauf.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Umweltuntersuchungen im Rahmen der Vorplanung. Die Fraktion erkundigt sich, ob die für 2022 geplanten Untersuchungen für den Südabschnitt der B63n wie vorgesehen durchgeführt und abgeschlossen werden können. Für den Nordabschnitt wird nach dem Status der Beauftragung sowie nach den geplanten Zeiträumen für die Durchführung der entsprechenden Umweltuntersuchungen gefragt.
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- 27.09.2022 · Rat
- Projektstand Planung und Bau der B63nZur Vorlage · 0500/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion den aktuellen Stand des Straßenbauprojekts B63n dargelegt. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zum Fortschritt der geplanten Umweltuntersuchungen.
Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung teilte die Verwaltung mit, dass auf ein ursprünglich für den Sommer oder Herbst 2022 angekündigtes Infomobil verzichtet wurde. Grund hierfür sei eine Verschiebung der Termine sowie die Durchführung einer bereits stattgefundenen Doppelveranstaltung aus dem politischen Begleitkreis und einem öffentlichen Infomarkt im Juni 2022 gewesen. Als nächste Schritte sind für November zwei Veranstaltungen für die unmittelbar von der Planung betroffenen Personen vorgesehen, zu denen die Einladungen zeitnah versandt werden sollen.
Bezüglich der Umweltuntersuchungen gab die Verwaltung an, dass die Untersuchungen für den Südabschnitt seit dem Frühjahr 2022 planmäßig durchgeführt wurden und kurz vor dem Abschluss stehen. Die Auswertung der Ergebnisse wird für die erste Jahreshälfte 2023 erwartet. Für den Nordabschnitt befindet sich das Vergabeverfahren für die entsprechenden Untersuchungen derzeit in der Durchführung. Eine Beauftragung soll noch im laufenden Jahr erfolgen, wobei die Durchführung der Untersuchungen für das kommende Jahr geplant ist.
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- 27.09.2022 · Rat
- D.Verschiedenes