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Antrag

Abschaffung der Gebührenpflicht für Anträge auf Photovoltaik in Zechensiedlungen mit Gestaltungs- und Erhaltungssatzung

0490/22_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0490/22_AT einen Antrag gestellt, die Gebührenpflicht für Anträge auf Abweichungen von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen in Zechensiedlungen zu beenden. Konkret geht es um die Installation von Photovoltaik-Anlagen in den sieben Gebieten der Stadt, die unter entsprechenden Satzungen stehen. Dazu zählen die Siedlungen Maximilian/Werries, die Arbeitersiedlung Ostwennemar, die Arbeitersiedlung Wiescherhöfen, die Wittekindsiedlung, der Isenbecker Hof sowie die Kolonien in Herringen und Heessen.

Der Antrag begründet, dass für Bewohner dieser Siedlungen derzeit zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden bestehen, da für die Installation von PV-Anlagen Anträge beim bautechnischen Bürgeramt gestellt werden müssen, die Gebühren auslösen. Die Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf, die Verwaltung damit zu beauftragen, diese Gebührenpflicht für die genannten Abweichungsanträge im Bereich der Photovoltaik-Installation abzuschaffen. Ziel des Vorhabens ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in den geschützten Siedlungsbereichen zu erleichtern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 139 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 27.09.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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