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Stlgnahme

Straßen- und Wegekonzept

0494/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum Straßen- und Wegekonzept Informationen zur Refinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die Stadt Hamm die Kosten für Straßenausbau und Sanierung über Förderrichtlinien des Landes absichern kann, um die Beitragslast für die Anlieger zu reduzieren. Konkret wurde nach dem Vorliegen von Bewilligungsbescheiden der NRW-Bank für laufende Bauprojekte sowie nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der aktiven Maßnahmen gefragt.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass eine vollständige Refinanzierung der kommunalen Kosten nicht möglich ist, da das Land lediglich den Anteil der Anlieger an den beitragsfähigen Baukosten übernimmt. Die Stadt stellt für förderfähige Maßnahmen entsprechende Anträge, um die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten zu entlasten.

Hinsichtlich der vorliegenden Förderbescheide teilte die Verwaltung mit, dass für keine der aktuell laufenden Baumaßnahmen bereits ein Förderbescheid vorliegt. Ein entsprechender Antrag kann erst nach Abschluss der Arbeiten und der Feststellung der tatsächlichen Baukosten sowie der Beitragsabrechnung gestellt werden. Informationen über den Zeitpunkt der Beschlüsse und die jeweilige Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen können den entsprechenden Beschlüssen zum Straßen- und Wegekonzept der Stadt Hamm entnommen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 27.09.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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