Konzessionsabgabe
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0494/22_AT einen Antrag gestellt, die Konzessionsabgabe für leitungsgebundene Energieträger für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen. Konkret wird gefordert, die Abgabe für die Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2023 auszusetzen.
In der Begründung des Antrags wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Hamm die Konzessionsgebühren eigenverantwortlich festlegt und diese von den Energieversorgern erhoben werden. Im Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus dieser Abgabe auf etwa elf Millionen Euro. Die Fraktion führt an, dass die Kosten für Strom- und Gaslieferungen im Jahr 2022 gestiegen sind und die Abgabe zusätzlich der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegt.
Die Antragstellerin sieht in der Aussetzung der Abgabe eine Maßnahme zur Kostenreduzierung für Bürger und Betriebe. Zudem wird angeführt, dass die Energielieferungen im Stadtgebiet zu 90 Prozent durch die Stadtwerke Hamm GmbH erfolgen, wodurch die Stadt Hamm durch Gewerbesteuer, Gewinnabführung und die Konzessionsabgabe an den Lieferungen beteiligt ist. Ziel des Antrags ist es, wirtschaftliche Überforderungen der Haushalte und Unternehmen durch die kurzfristigen Zusatzbelastungen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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