Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates vorgeschlagen. Ziel der Vorlage 0904/22 ist die Anpassung der Entscheidungskompetenzen zwischen den Ausschüssen nach einer Änderung des Organigramms der Stadt.
Durch die Neustrukturierung der Verwaltung wurde die Volkshochschule dem Dezernat Bildung, Familie, Jugend und Soziales zugeordnet. Infolgedessen soll die Zuständigkeit für die Grundsätze der Arbeit der Volkshochschule vom Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften auf den Ausschuss für Schule und Ausbildung übertragen werden.
Konkret sieht der Änderungsvorschlag vor, den Wortlaut von § 9 Abs. 1 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung anzupassen. Der Ausschuss für Schule und Ausbildung soll künftig über die Grundsätze der Arbeit des Medienzentrums, der Volkshochschule sowie der nichtlehrenden Kräfte an den Schulen und damit verbundene Maßnahmen entscheiden, sofern das Kostenvolumen zwischen 25.000 Euro und 250.000 Euro liegt. Gleichzeitig soll in § 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Zusatz „Volkshochschule“ gestrichen werden. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 26.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 21.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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