Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0870/22_VL behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp –, die eine Fläche von etwa 19.295 m² umfasst. Ziel der Änderung ist die städtebauliche Steuerung im Bereich der Ahlener Straße sowie des Nahversorgungszentrums Heessen. Durch die Anpassung sollen die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter gesteuert und die Wohnnutzung gesichert werden. Zudem dient die Vorlage der rechtssicheren Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) sowie der Integration von Klimaschutzmaßnahmen, wie der festgesetzten extensiven Dachbegrünung für Flachdächer und dem Schutz straßenbegleitender Bäume.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung inklusive Begründung und Umweltbericht. In die Planung flossen die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm GmbH zu Leitungsrechten sowie Informationen des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg bezüglich Methanausgasungen ein. Die vorangegangenen Beteiligungsprozesse, einschließlich der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung, ergaben keine bauplanungsrechtlichen Einwände. Der Rat der Stadt Hamm sollte am 27.09.2022 über den Satzungsbeschluss entscheiden. Die Vorlage berücksichtigt zudem die Abwägung der Stellungnahmen der Stadtwerke, des Geologischen Dienstes NRW und der Bezirksregierung Arnsberg. Eine bestehende Veränderungssperre läuft am 08.11.2022 aus.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 26.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 20.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 06.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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