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Beschlussvorlage

Teilaufhebung und Fristverlängerung für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt

0821/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt vorgelegt. Der Beschluss sieht vor, die förmliche Festlegung für ein spezifisches Teilgebiet aufzuheben. Dies betrifft die Flächen zwischen der Oststraße (ab Oststraße 12), der Eylertstraße und der Widumstraße (bis Widumstraße 11) sowie die westliche Grenze der Grundstücke Oststraße 12 und Widumstraße 11.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Sanierungsmaßnahmen für die betroffenen Baublöcke nach dem Inkrafttreten der Teilumlegungspläne im Jahr 2021 abgeschlossen sind. Gemäß Baugesetzbuch ist die Aufhebung der Sanierungssatzung vorgesehen, wenn die Sanierung durchgeführt wurde. Die Maßnahmen wurden durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Gleichzeitig wird eine Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung für den verbleibenden Teil des Sanierungsgebietes Hamm-Innenstadt III. Abschnitt beantragt. Da die Sanierung im westlichen Teil des Baublocks B noch nicht abgeschlossen ist und derzeit Maßnahmen der Bodenordnung zur Sicherung der rückwärtigen Erschließung an der Oststraße laufen, soll die Frist über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Nach Abschluss der Bodenordnung ist eine vollständige Aufhebung des Sanierungsgebietes vorgesehen.

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